Jemanden beim Amt oder Zoll melden?

devrim

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Hallo,

Ich habe da so ein zwei Spezialisten, die meinen bei ebay immer noch Privat zu sein.
Direkte Konkurrenz für mich.

An welches Amt muss ich mich wenden? Geht ja schließlich um meine Existenz.
 
Ich würde sagen Gewerbeamt sollte genügen! Die leiten dann schon alle weiteren Schritte ein.

Da es deine direkt Konkurrenz ist, kann ich dich natürlich verstehen. ;)

Aber bedenke: "Der größte Lump im ganzen Land,das ist und bleibt der Denunziant."
 
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  • #3
Ja mag sein, nur bringt mir es nichts wenn ich am Monatsanfang am verhungern bin.
Weil jemand seit 1 jahr seine private Sammlung auflöst.

Wie gesagt es sind direkte Konkurrenten.
 
Oder einem Anwalt einen guten Tipp geben. Was man im Internet so mitbekommt gilt man als gewerblich bei ~15-20 Verkäufen pro Monat. (Ich glaub der Satz ist grammatikalisch die Hölle)

Quelle schrieb:
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass man bereits ab 25 Verkäuferbewertungen als „gewerblich" gelten kann, (BGH, 30. April 2008, Az: I ZR 73/05).

Das OLG Hamburg nimmt an, dass man ab 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren als gewerblich gilt, (OLG Hamburg, 27. Februar 2007, Az: 5 W 7/07).

Das OLG Zweibrücken lässt 40 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten genügen, (OLG Zweibrücken vom 28. Juni 2007, AZ 4 U 210/06).

Das Landgericht Berlin lässt 39 Verkäufe innerhalb von fünf Monaten genügen, (LG Berlin, Urteil vom 09. November 2001, Az: 103 U 149/01).

 
Wie gesagt, es geht um seine Existenz. Der Schritt ist für mich schon irgendwie nachvollziehbar!
 
Gewerbeamt wäre auch mein Tipp. Wenn du dich nur bei eBay beschwerst hast halt nichts "offizielles".
 
Edit: Doch, elgitarre, in dem Fall schickt man Abmahnungen.

Ich habe da so ein zwei Spezialisten, die meinen bei ebay immer noch Privat zu sein.
Direkte Konkurrenz für mich. An welches Amt muss ich mich wenden? Geht ja schließlich um meine Existenz.

Also zunächst mal kannst du natürlich nur dann was machen, wenn die sich wirklich falsch verhalten. Nur weil du glaubst, dass die 2 Händler nicht mehr Privat verkaufen sondern gewerblich handeln, muss das nicht unbedingt zutreffen..
Wenn du glaubst dass du im Recht bist, dann kannst du, entweder selbst oder über deinen Anwalt, beide abmahnen. Du musst allerdings damit rechnen, dass sich die Gegenseite dann auch deinen Shop vornimmt und sich genauer anschaut. Wenn du dann Fehler in deinen AGB/ Impressum/ Widerrufsbelehrung/ Versandkosten-Angaben hast, wird man das zum Anlass nehmen, wiederum dich abzumahnen. Bedenke: Wer Wind säht, wird Sturm ernten und nur wer ohne Fehler ist, soll den ersten Stein werfen.
 
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  • #12
Ich brauch keine stundenlangen Storys zu erzählen. Guckt und urteilt selber.






Guckt doch mal wieviel Geld er alleine letzten Monat gemacht hat.
Der versteuert doch garnichts davon.

Jungs kriegt das nicht in den falschen Hals. Mein Arsch geht gerade auf Grundeis.
 
Hey, versau mir nicht mein Geschäft! ;-)

Joa, da braucht man nicht mehr lang überlegen, ob das noch privat sein könnte. So viele C64 u.ä., wie der da hat(te), gibts vermutlich weltweit gar nicht mehr. :-D Da packt mich gleich der Neid...

Mei, wenn er direkte Konkurrenz ist -und die gibts in dem Bereich meiner Einschätzung nach eh schon nicht sonderlich viel-, dann fände ich es in dem Fall schon legitim, ihn zumindest beim Finanzamt zu melden. Abmahnen würde ich wohl nicht probieren, weils in aller Regel einen echt asozialen Touch hat. Sowas hebt man sich für die ganz besonderen Menschen auf.
 
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  • #14
Nein, abmahnen will ich nicht. Es geht mir nicht darum ihn finanziell noch ein reinzuhauen.
Mir geht es darum, das er sich gefälligst gewerblich zu machen hat. Wir müssen hier alle nach den gleichen Spielregeln spielen.

Er ist ja nicht alleine, ich hab noch 17 andere Kandidaten die in dem gleichen Umfang mitspielen.
 
Abmahnen kannst du ja ohne große Kosten für dich und ihn. Du darfst das halt nicht im Vergleich mit den Abmahnungen im Bereich B2C sehen, sondern im Bereich B2B, und da ist das durchaus legitim.
 
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  • #16
Ja und wie läuft das mit dem abmahmen? Sind die Anwälte da scharf drauf, wegen schnelles legitimes Geld?
Wenn mich das schon wieder Geld kostet hat sich die Sache auch. Mit dem Gewerbe ist das erreicht was ich wollte.
 
Einer Petze hilft man nicht. Spitzel..

davon mal ganz abgesehen, dass solche sprüche blödsinn sind, darf man nicht vergessen, dass jeder käufer auch um sein recht gebracht wird durch diese art von vekäufen. also gib ihm die volle packung und allen anderen pseudo privaten verkäufern ebenso.
 
Leute, ich verstehe echt nicht warum ihr findet dass der TS sich nicht wehren soll. Mit Petze hat das nun wirklich nichts zu tun, hier geht es um Betrug, was nur dem Betrüger hilft und allen anderen schadet.
Und einmal mehr: Wenn ihr in einem Thread nichts beitragen möchtet, dann postet auch nicht, der Antwortbutton ist - ja, tatsächlich! - optional.

Zum Thema: Warum nicht einfach ebay anschreiben? Die wissen wohl am Besten was zu tun ist.
 
Warum nicht einfach ebay anschreiben?

ebay hat sich im laufe der jahre darauf spezialisiert mit geringstmöglichen aufwand den maximalen gewinn einzufahren. ergo machen die nichts, wollen aber immer mehr gebühren.
 
Naja, der macht das ja schon in größerem Stil. Wenn man dann selber brav Steuern zahlt, einem dadurch aber eine menge Nachteile entstehen, kann ich schon verstehen wenn man sich wehren möchte. Das hat m.M.n. nichts mehr mit dem Denunzieren von Ruhestörern oder Falschparkern zu tun. Ihr schreitet doch auch ein wenn jemand körperlich bedrängt wird, ähnlich sehe ich das hier auch.

@devrim vielleicht hilft dir das weiter:
 
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