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Quelle schrieb:Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass man bereits ab 25 Verkäuferbewertungen als „gewerblich" gelten kann, (BGH, 30. April 2008, Az: I ZR 73/05).
Das OLG Hamburg nimmt an, dass man ab 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren als gewerblich gilt, (OLG Hamburg, 27. Februar 2007, Az: 5 W 7/07).
Das OLG Zweibrücken lässt 40 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten genügen, (OLG Zweibrücken vom 28. Juni 2007, AZ 4 U 210/06).
Das Landgericht Berlin lässt 39 Verkäufe innerhalb von fünf Monaten genügen, (LG Berlin, Urteil vom 09. November 2001, Az: 103 U 149/01).
Einer Petze hilft man nicht. Spitzel..
Ich habe da so ein zwei Spezialisten, die meinen bei ebay immer noch Privat zu sein.
Direkte Konkurrenz für mich. An welches Amt muss ich mich wenden? Geht ja schließlich um meine Existenz.
Einer Petze hilft man nicht. Spitzel..
Warum nicht einfach ebay anschreiben?