[Sport] BRD: Sonderverordnung für Public Viewing zur Fußball-WM 2014

Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen. Da beinahe die Hälfte der Spiele in Brasilien während der Nacht deutscher Zeit ausgetragen werden, beschloss das Kabinett Übertragungen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr und 0.00 Uhr zu genehmigen. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. In dem Zeitraum von 12. Juni bis 13. Juli werden die Fanmeilen zu Sportanlagen erklärt.

Quelle:

Edit:
Jede Kommune verfügt nun über die Möglichkeit den Lärmschutz vorübergehend zu erweitern. Gleichzeitig darf dabei aber die Lärmbelastung für Anwohner nicht zu groß werden, besonders bei Spielen nach Mitternacht.

Edit2:
Liste der verfügbaren Orte nach Stadt

 
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Ich meine ja nur. Das Abwerten von rechtlicher Gleichheit (aka "Ponyhof") aufgrund von Mehrheitsinteressen ist nichts Gutes.
 
Hachje, ich dachte man kann sich hier wie unter Erwachsenen unterhalten. Wie ich so bin, bin ich faul. Bedeutet, ich nutze Wörter wie Ponyhof um mir längere Erklärungen zu ersparen. Schade, dass dann gleich wieder von der eigentlichen Diskussion abgelenkt wird weil irgendwer meint, dass er zu dem Wort ja mal was schlaues gehört hat was er hier nun beitragen müsste.

Um es nochmal nicht rechtspopulistisch zu vormulieren. Minderheitenrechte werden eingeschränkt, von Fall zu Fall ist das manchmal okay, manchmal nicht. Siehe dazu mein Beispiel mit der Nachtruhe. Da bin ich die Minderheit wenn ich nach 22Uhr Musik hören will.

Hoffe das ist jetzt klar angekommen und meine Wortwahl steht nun meinem Anliegen nicht mehr im Weg.
 

Die Nachtruhe hat nicht wirklich mit Minderheit und Mehrheit zu tun, mehr mit dem biologischen Bedürfnis von Menschen nachts zu schlafen, welches natürlich ist.
Das Bedürfnis nach lautem besoffenem Fußball-Gröhlen nachts ist es eigentlich nicht und steht dem natürlichen Bedürfnis zu schlafen direkt im Wege. Aber wenigstens verstehe ich jetzt, wovon du ausgehst.
 
Wieso wird man jetzt als Spießer beleidigt, bloß weil man in der Nacht schlafen will?

Ich habe das Recht in meiner Wohnung Musik zu hören, auch etwas lauter.

Solange du deine Nachbarn damit nicht massiv störst oder die Gegend beschallst. Ansonsten darfst du das auch nicht. Auch nicht tagsüber.

Zimmerlautstärke gilt in dem Fall bzw. dass die Nachbarn sich nicht massiv gestört fühlen, weil sie z.B. sich nicht mehr unterhalten können, weil deine Musik so laut schallt.

Unabhängig vom Bestehen bestimmter Ruhezeiten ist es dem Betreiber von Tonwiedergabegeräten zuzumuten, diese stets - auch außerhalb der Ruhezeiten - in Zimmerlautstärke zu betreiben (LG Berlin, Urteil v. 19.10.1987, 13 O 2/87, DWW 1988, 83; LG Kleve, Urteil v. 1.10.1991, 6 S 70/90, DWW 1992, 26).

Dies gilt umso mehr, als bei der überwiegenden Zahl der handelsüblichen Geräte ein Betrieb über Kopfhörer und Abschalten der Lautsprecher möglich ist. Der Begriff der "Zimmerlautstärke" ist zwar entgegen seinem Wortlaut nicht so eng zu verstehen, dass das Geräusch, z.B. die Musik, nur in der Wohnung des Verursachers wahrzunehmen sein darf, jedoch dürfen Geräusche in den angrenzenden Wohnungen nicht mehr als nur noch geringfügig zu hören sein (LG Kleve, Urteil v. 1.10.1991, 6 S 70/90, DWW 1992, 26; LG Berlin, Urteil v. 19.10.1987, 13 O 2/87, DWW 1988, 83). Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der Durchschnittsmensch kaum noch empfindet (BGH, Urteil v. 30.10.1981, V ZR 191/80, NJW 1982, 441).

Lautstärken, die einen Wert von 40 db tagsüber bzw. 30 db nachts überschreiten, stellen grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar. Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden (LG Kleve, a.a.O.).
 
Wer sind denn die wüstesten Krakeeler?

Besoffene Spießer, der Freizeitgestaltung aus Fernsehen, Fußball und Flaschenbier besteht.
 
Natürlich braucht man diese. Jede neue Bar, Disco oder eine Veranstaltung benötigt eine spezielle Ausnahmeregelung. Bei einem Großevent wie der WM ist es wohl einfach vorhersehbar das dann hunderte Anträge gestellt werden. Mit einem Gesetz ist das dann wohl auch einfacher und unbürokratischer.
Die Behörden vor Ort entscheiden nach Recht und Gesetz, ob eine Veranstaltung genehmigungsfähig ist, oder nicht. Keine Bar braucht zum Minister rennen, um eine Sonderverordnung zu bekommen. Eine Sondergenehmigung kann die Behörde vor Ort ausstellen, wenn sie denn, nach Gesetz, möglich ist.
Wäre es so, wie du behauptet hast, dass die Public Viewing genemigungsfähig gewesen wären, dann wäre eine Sonderverordnung nicht nötig gewesen, da die Behörden vor Ort, die zuständig sind, positive Bescheide erlassen hätten können, wenn diese genehmigungsfähig gewesen wären.
Vielmehr erlässt man eine Sonderverordnung, die den Lärmschutz für Wohngebiete nur bei Public Viewing Veranstaltungen ausser Kraft setzt, um diese überhaupt genehmigungsfähig machen zu können.
 
Und offenbar bewegen sich diese Sonderverordnungen innerhalb des gültigen Rechts. So what?
Und eine Sonderabgabe auf Sparvermögen in der Höhe von 20% ist rechtlich auch kein Problem. "Du hast ab sofort keine 10000€ mehr auf deinem Konto, sondern nur mehr 8000. Der Staat dankt für die 2000€."
Das heisst jedoch noch lange nicht, dass solche "Sonderblablabla" nicht kritisiert werden dürfen.
 
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Aha, also wenn man Rücksicht auf andere nimmt und auch Rücksicht von anderen möchte, ist das also Spießertum. Na dann bin ich doch gerne eine Spießerin, dass ich bei Parties halt nicht die Gegend mit beschalle, dass ich nicht besoffen rumgröhle oder Nachts dauerhupend durch die Gegend fahre. :T
 


Dir ist sicherlich bewusst, dass die Menschen um arbeiten zu gehen nicht unbedingt Tageslicht brauchen. Wir leben in einer Dienstleistungsgesellschaft, es gibt genug die am Tag schlafen weil in der Nacht gearbeitet wird. Ich denke es ist schon okay dass eben diese dann auch mal die Sau rauslassen dürfen.



Richtig, Du fängst am besten damit an Rücksicht auf Andere zu nehmen, denn dann würden wir auch nicht auf Seite 10 wegen ein paar Feiern diskutieren. Aber ich finde es immer wieder faszinierend wie Du Dich hinter irgendwelchen, zumindest für mich allgemeingültigen, toleranten Ansichten versteckst aber in Wirklichkeit bist Du dabei total egoistisch und intolerant und wenn man hinter all deiner Polemik immer noch nein sagt dann liest man Bild (ach ne warte Sorry mir fällt gerade ein Du hast den Berliner Kurier zitiert von daher machst Du Dich natürlich nie wieder über Bild Leser lustig).
 
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Normal sind Arbeitstage von 8-17/18 Uhr. Die wenigen, die nachts arbeiten (ich u.a. auch, manchmal), kann man nicht als "Normalfall" oder "genug" bezeichnen.
 
Richtig, Du fängst am besten damit an Rücksicht auf Andere zu nehmen...
Wer soll auf wen Rücksicht nehmen?
Die Feierwilligen auf die Schlafenden, oder umgekehrt? Oder haben gar beide Seiten ihre Rechte, die gegeneiander abgewogen werden müssen?

Auch frage ich mich, wieso nicht allgemein die Personen in Wohngebieten auf die Bedürfnisse der anderen Rücksicht nehmen? Die 40dB Regel wäre dann obsolet. Weg mit dem Lärmschutz, Rücksicht nehmen.
 
Echt lustig, dass Leute, die wenigstens 8 h am Tag etwas Ruhe haben wollen (für Schlafen z.B.) Rücksicht nehmen sollen auf Leute, welche 24/7 Krach machen wollen, wann immer und wo immer sie wollen. Ähm... ja... :m


Normal sind Arbeitstage von 8-17/18 Uhr. Die wenigen, die nachts arbeiten (ich u.a. auch, manchmal), kann man nicht als "Normalfall" oder "genug" bezeichnen.

Die Wenigen? Ich zähl mal ein paar Branchen auf, wo Nachts gearbeitet wird und wenig sind das nicht:

- Feuerwehr
- Notarzt, Krankenwagen, Rettungshubschrauber
- Krankenhaus
- Notdienst Apotheken
- Taxis
- öffentlicher Nahverkehr
- Polizei
- Mitarbeiter auf einem Flughafen
- Mitarbeiter der DB AG
- Schienenbauarbeiter
- Reinigungskräfte auf Bahnhöfen etc.
- Sicherheitskräfte/Pförtner
- Hotel
- Kinos (Spät/Nachtvorstellungen)
- Spätverkaufsstellen/Discounter mit langen Öffnungszeiten
- Tankstellen
- Altenheime/Pflegeheime
- Kinderheime
- IT/IT Notdienst (weiß ich, weil ein Freund von mir schon mal Nachts Rufbereitschaft hat und ausrücken darf, wenn da was schief geht)
- Restaurants/Bars/Kneipen/Diskotheken
 
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