Wie würdet Ihr auf einen Sexualstraftäter in eurer Umgebung reagieren?



danke für die worte. und für mich bitte gezuckertes corn.

@Destiny:

mönsch, geht es bei dir nur platt und negativ?
die bösen ausländer, die bösen reichen, die bösen vergewaltiger.
überdenk doch einmal deinen medienkonsum. wer sich nur mit 'aufregern' beschäftigt bekommt zwangsläufig eine negative grundhaltung, was genauso zwingend zu unzufriedenheit führt.
 
@cheggwidden
es geht nicht um Lynchjustiz und nicht um Fälle in denen niemand verurteilt wurde, sondern um verurteilte Serientäter.

Das hängt aber zusammen.

Wenn bekannt wird, dass im Ort "Meiserstadt" in der "Musterstraße" ein verurteilter Sexualstraftäter wohnt. Dann würde ich als ebensolcher mir mein Opfer aus der Nachbarschaft dort suchen, weil rate mal wer dann als erstes im Gefängnis hockt?

Oder wie Cheg hier im selben Fall wie ich oben gezeigt hat: Er wird auf dem Dorfplatz aufgeknüpft.
 
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  • #23
Mehrfach vorbestrafte Sexualstratäter dürften wohl kaum "vorzeitig" entlassen werden; eher im Gegenteil.

Und die Nachbarn sollen in dem Fall auf ihre Kinder aufpassen? Sollen sie nicht immer auf die Kinder aufpassen?

Hm, doch. Gibt auch für Sexualstraftäter die 2/3 Regelung, z.B. wenn er sich im Knast gut aufführt und irgendwelche Experten meinen, von ihm würde keine Gefahr mehr ausgehen, weil er in Gesprächen sehr nett ist.

Von Lynchjustiz distanziere ich mich, aber auch vom Kuschelkurs und dem ständigen Täter = Opfer Getue.

Ich könnte jetzt noch ein Beispiel bringen:

Ihr wohnt in einem Miethaus, wo es viele Familien gibt, die kleine Kinder haben. Nun zieht jemand hinzu, der sehr nett erscheint und man freundet sich an. Du erfährst, dass er 10 Jahre wegen mehrfachem Kindesmissbrauchs gesessen hat. Schweigst du oder sagst du was? Was ist, wenn einer der Nachbarn mit Kinder auch mit ihm befreundet ist, es nicht weiß und wie es so ist, fragt man diesen Nachbarn mal, ob er für 1-2 Stunden aufs Kind aufpassen kann. Würdest du immer noch schweigen? Wegen der Resozialisierung? Was ist, wenn er dann über dieses Kind herfällt und du hättest das verhindern können, weil du ja wusstest, dass er im Knast war wegen Kindesmissbrauch?
 
"Mehrfach vorbestraft"

alles klar?

Im Übrigen elgitarre wirfst Du hier wieder einiges durcheinander. Freigekommen sind die Täter, weil der EuGH die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung abgelehnt hat.

Wenn sie im ersten Urteil drinsteht gibt es keine vorzeitige Entlassung in diesen Fällen; auch bei guter Führung nicht.
 
Zu der Selbstjustiz, kann ich nur sagen, dass ich das selbe machen, würde - egal ob's rechtlich geächtet ist.

Es ist nicht nur rechtlich geächtet, sondern die schlimmste Handlung, die ein Mensch vollziehen kann: mit Absicht ungerechtfertigt töten. Im Gegensatz zum Sexualstraftäter hast kannst du dabei nicht einmal auf einen unbändigen Trieb verweisen, bei dir gibt es zurecht keine mildernden Umstände.

Wir halten uns alle für so zivilisiert, aber in Wirklichkeit gibt es in Deutschland einfach nur wenige Gelegenheiten, falsche Entscheidungen zu treffen. Solange alles seinen gewohnten Gang läuft, schlägt niemand einen anderen tot. Ein minimaler und kaum greifbarer Gefahrenanstieg kann aber schon genügen und aus scheinbar zivilisierten Menschen werden Mörder.

Was ist, wenn er dann über dieses Kind herfällt und du hättest das verhindern können, weil du ja wusstest, dass er im Knast war wegen Kindesmissbrauch?

Ich könnte auch jeden Verkehrstoten in meiner Stadt verhindern, indem ich alle Autos anzünde. Trotzdem fühle ich mich nicht schuldig, wenn jemand (und sei es absichtlich) tot gefahren wird. Die Notwehr- und Notstands-Regelungen in Deutschland sind ausreichend. Ein ehemaliger Sexualstraftäter ist keine Bombe, die jederzeit explodieren könnte, ich kann hier keine unmittelbare Gefahr erdichten und mich dann auf eine tatsächliche unmittelbare Gefahr berufen. Die brauche ich aber, um in Rechtsgüter eines anderen Menschen eingreifen zu dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Lynchjustiz distanziere ich mich, aber auch vom Kuschelkurs und dem ständigen Täter = Opfer Getue.

Welches Täter=Opfer Getue? Meinst du etwa die Menschenrechte?

Anonsten hat Munro fast recht.

Im Zweifel würde ich nicht zulassen das ein vorbestrafter Pädophiler alleine auf ein Kind aufpassen soll aber auch ehemalige Straftäter und Vorbestrafte haben Rechte. Und Ihre Strafe haben sie abgesessen.
 
Destiny, wenns danach geht darf keiner mehr das Haus verlassen.
Es gibt mindestens genau so viele Leute die dann zum ersten Mal ein verbrechen begehen.

So siehts aus. Wenn ich im Fernsehen immer sehe, dass einer sich ein Kind gekrallt hat und die Eltern hinterher dazu gefragt werden, heißt es immer "ich werde mein Kind jetzt nicht mehr rauslassen, seit ich das weiß" :m
Klar, ab sofort passiert das auch jeden Tag usw.
Und vorher wars egal, ob das Kind "aufgeklärt" wurde? :rolleyes:
Meine Güte. Man kann nicht sein Kind nicht in Watte packen, man kann es nur sorgfältig aufklären, wie es zu reagieren hat usw.

Ich persönlich fände das jetzt klar auch Mist, aber soll ich mir jetzt ne Waffe zulegen oder niemehr rausgehen? Weil ichs ab jetzt weiß? Ich möchte garnicht wissen, wievielen ich schon begegnet bin, und es nicht wusste oder wieviele hier rumlaufen und es demnächst tun werden......
 
Es ist nicht nur rechtlich geächtet, sondern die schlimmste Handlung, die ein Mensch vollziehen kann: mit Absicht ungerechtfertigt töten. Im Gegensatz zum Sexualstraftäter hast kannst du dabei nicht einmal auf einen unbändigen Trieb verweisen, bei dir gibt es zurecht keine mildernden Umstände.

Wir halten uns alle für so zivilisiert, aber in Wirklichkeit gibt es in Deutschland einfach nur wenige Gelegenheiten, falsche Entscheidungen zu treffen. Solange alles seinen gewohnten Gang läuft, schlägt niemand einen anderen tot. Ein minimaler und kaum greifbarer Gefahrenanstieg kann aber schon genügen und aus scheinbar zivilisierten Menschen werden Mörder.

Ich halte Selbstjustiz keinesfalls für zivilisiert oder als gesellschaftliches Ziel erstrebenswert und es ist richtig, dass es bestraft wird, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Aber gesellschaftliche Konventionen und Gesetze, spielen für mich persönlich in dieser Extremsituation keine Rolle ;) Das ist ja auch alles nur ein Gedankenspiel, ich will damit nur sagen, dass ich Leute sehr gut verstehen kann, die nach soetwas schrecklichen und im Anbetracht der viel zu oft niedrigen Strafe für Vergewaltigung das Gesetz in die eigenen Hände nehmen und ich es wahrscheinlich selbst machen würde.
Andererseits besteht für mich ein Unterschied darin ob ich ich persönlich involviert bin, wie im o.g Text oder aber nur als Mitläufer als Teil eines Lynchmobs handel, letzteres kann ich nicht verstehen oder auch nur anseitsweise gutheißen :unknown:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin immer für die gute alte Selbstjustiz, am besten führen wir Vogelfreiheit wieder ein und dann gehts auf mit Stöcken und Steinen, mit faulen Eiern und altem Obst, auf den Marktplatz zum Pranger. Am besten führen wir gleich auch Folter und Todesstrafen wieder ein, da hat noch jeder gestanden, wenn er denn lange genug überlebt hatte.

Achtung: Ironie!
 
Aber gesellschaftliche Konventionen und Gesetze, spielen für mich persönlich in dieser Extremsituation keine Rolle

Handlungen sind nicht richtig oder falsch aufgrund von Gesetzen oder aufgrund der Meinung, die andere zu diesen Handlungen haben. Und ich denke, das wird in solchen Situationen offensichtlich, genauso wie offensichtlich wird, dass Menschen selten aufgrund von Gesetzen handeln, sondern so handeln, wie sie eben handeln, und dieses Handeln meistens nicht gesetzwidrig ist.

Was für dich oder andere Menschen in einer solchen Situation aber immer eine Rolle spielt: Sie müssen alle mit ihren Entscheidungen leben. Nicht nur mit den rechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit der persönlichen Schuld. Sie werden kennengelernt haben, was in ihnen steckt, und dass sie es nicht kontrollieren konnten, wird sie erschrecken. Die Tat wird sie bis an ihr Lebensende verfolgen, auch lange nachdem sie wieder aus dem Gefängnis entlassen wurden. Ich brauche keine Gesetze um zu wissen, dass ungerechtfertigtes Töten falsch ist.
 
Grundsätzlich basiert unser Justizsystem ja auf der Annahme, dass Menschen bereit sind sich zu ändern und sich somit in die Gesellschaft reintegrieren. Dieses fällt allerdings heutzutage schon ehemaligen Straftätern verhältnismässig schwer. Wenn man dies durch Veröffentlichungen wie z.B. diese kürzlich geschlossene Webseite in Schweden faktisch unmöglich macht, dass sich die Leute wieder in die Gesellschaft einfügen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern dass diese früher oder später notgedrungen in kriminelle Bereiche zurückfallen.
Natürlich kann auch z.B. bei Sexualstraftätern zu Rückfällen kommen, eine hundertprozentige Sicherheitsgarantie haben wir allerdings nirgendwo im Leben. Um so etwas zu erreichen müsste man den Leute die Reintegration verweigern, sprich entweder sperrt man sie für immer weg oder man packt sie in irgendwelche abgeschlossenen Ghettos. Beides dürfte allerdings aus finanzieller Sicht nur schwer realisierbar sein, sieht man am Beispiel USA wo massive Finanzprobleme in überfüllten Gefängnissen herrschen. Die einzige wirtschaftlich plausibele Lösung wäre dann, so zynisch es auch klingen mag, die Straftäter direkt zu töten denn wenn man davon ausgeht, dass sie sowieso nie wieder integrierbar sind dann ist dies mit Sicherheit die schnellste und einfachste Lösung.

Ob man allerdings als Mensch bereit ist an einer solchen Gesellschaft teilhaben zu wollen, würde ich mir lieber ziemlich gut überlegen... :rolleyes:

MfG
Mr. J
 
@ Destiny:

Wäre vielleicht wirklich mal angebracht, dein soziales Umfeld zu wechseln...

Und auch in eine andere, vor allem bessere Gegend zu ziehen...

Das mit dem Medienkonsum wurde ja schon erwähnt!
 
Existenzrecht und Freiheitsrecht also nur für die Braven?

Abgesehen davon daß das die Natur des Menschen verkennt, braucht man dann nur noch jemanden, der die "richigen" Regeln bestimmt.

Die Gesellschat ist aufgefordert sich mit denen zu beschäftigen, die gelegentlich die Regeln brechen ohne dadurch die Regeln selbst zu vernichten.
 
Eine Behörde oder ein Gericht ist also Schuld wenn sie sich an geltendes Recht und geltende Gesetze halten?

ist geltendes recht, dass man einen wiederholungstäter freispricht oder was?
 
Das bringt mich auf den Nachbarn der bei meiner Freundin Ihrer Mutter wohnt.
Der scheint nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben, stellt sich nackt auf den Balkon un ruft "ich bin ein Kinderschänder".
Wegen dem wurde schon die Polizei gerufen, die sagen nur "solange der nichts macht, können wir nichts machen".

Da frag ich mich wo da die Logik ist, der soll also wirklich erst mal ein Kind misshandeln bevor der weggesperrt wird?
Selbst wenn er nicht in den Knast gehört sollte der in eine Psychiatrie eingewiesen werden.

Hab den selbst schon gesehen, dachte noch was ist das für ein Typ, läuft mit einem lila Kinderrucksack durch die Gegend.
Die Wohnung hat er auch schon versaut, das kam durch ein Heizungsableser ans Licht.
Am Bad hätte der ein Vorhängeschloss und wollte den da nicht rein lassen.

Nachbarn haben schon Mietminderung durchgesetzt, da der ziemlich laut ist.
War auch mal da, da hörte man schleifen vom Wäscheständer auf dem Boden, da hab ich noch als Scherz gesagt "der schleift gerade seine Axt über den Boden".

Finde das schon komisch das da nichts unternommen wird und meine Freundin macht sich Sorgen um Ihre Mutter, weil die auf dem selben Stockwerk wohnt wie der.
 
Im Übrigen elgitarre wirfst Du hier wieder einiges durcheinander. Freigekommen sind die Täter, weil der EuGH die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung abgelehnt hat.

??
wo habe ich was gegenteiliges behauptet?

Da war doch auch mal was mit Sicherungsverwahrung, EU-Recht usw.
Sprich, durchaus konnte man früher freikommen, wenn nicht gar sofort, da die Sicherungsverwahrung doch laut EU in gewissen Fällen illegal ist.

die "gewissen Fällen" sind natürlich die in denen die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wurde.
Ich sehe nicht was daran nicht stimmen soll deiner Meinung nach.

Der scheint nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben, stellt sich nackt auf den Balkon un ruft "ich bin ein Kinderschänder".

übersetzt bedeutet das
"ich bin Alkoholiker"
oder
"ich bin verrückt"
oder
"ich brauche krankhaft Aufmerksamkeit"

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist es kein pädophiler.
Und mit welcher Rechtsgrundlage willst du so jemanden wegsperren?
Erregung öffentlichen Ärgernisses allerhöchstens.

ist geltendes recht, dass man einen wiederholungstäter freispricht oder was?

wer sagt denn sowas?
Ich gehe davon aus, wenn einer draußen rumläuft wurde er in einem rechtmäßigen Verfahren freigesprochen.
 
3D Gamer schrieb:
Selbst wenn er nicht in den Knast gehört sollte der in eine Psychiatrie eingewiesen werden.
Du solltest mal ein paar Satire-Sendungen anschauen.

Die Darsteller müßten dann alle eingesperrt werden. :p

@elgitarre:
?
warum nicht?
Da war doch auch mal was mit Sicherungsverwahrung, EU-Recht usw.
Sprich, durchaus konnte man früher freikommen, wenn nicht gar sofort, da die Sicherungsverwahrung doch laut EU in gewissen Fällen illegal ist.
Hier liegt Dein Denkfehler in der Argumenation.

Das ist keine regelmäßige vorzeitige Entlassung gewesen sondern die Korrektur eines fehlerhaften Verfahrens gewesen. Wenn also die Sicherungsverwahrung korrekt festgestellt wird, gibt es eben keine vorzeitige Entlassung.
 
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