Pille bekommt man meines Wissens sogar als Frau bezahlt, hab ich mal irgendwo gehört?!
Verhütungsmittel bekommst du
kostenlos auf dem Gesundheitsamt.
Vielleicht nicht die genoppten mit Maracuja-Kirsch-Geschmack, aber normale Kondome sind kostenlos. Ob da die Pille für die Frau auch kostenlos erhältlich ist, weiß ich nicht, aber Kondom sollte ja für's Verhüten ausreichen, oder? Ist eben "Minimum" und nicht die Luxusvariante.
Ist es denn wirklich Luxus, wenn...
- man Freunde besuchen kann, weil Fahrgeld für die Fahrt da ist
Während meines Studiums konnte ich auch nicht immer überall meine Freunde besuchen fahren - weil kein Geld da war. Habe ich deshalb rum geheult? Nein. Ich habe nebenher gejobbt und gespart und meine Freunde dann getroffen, wenn es die finanzielle Situation wieder erlaubt hat. Ist eben so und man kann es nicht ändern.
- man Abends nicht im Dunkeln hocken muss, weil Geld für die Stromrechnung da ist
- man seine Medikamente von der Apotheke holen kann, weil Geld dafür da ist
- man am Ende des Monats nicht hungern muss, weil noch Geld übrig ist
Andere, die hier live Stellung beziehen - ich finde es übrigens sehr mutig, dass einige da so direkt und offen von ihren eigenen Erfahrungen sprechen - haben das alles trotz H4 geschafft. Kannst du vielleicht erklären, wieso manche Menschen das schaffen und wieso es bei anderen nicht klappen sollte?
- man eine neue Brille sich machen lassen kann, weil sich die Doktrinenzahl geändert hat und man mit der alten Brille nicht mehr richtig sehen kann
Eine neue Brille kann sich auch nicht jeder Erwerbstätige "mal einfach so" leisten. Da muss man eben auch schauen, was man möchte. Es gibt Anbieter, die bieten kostenlose Gestelle. Man kann sich halt nicht immer die 48fach entspiegelte Gleitsichtbrille mit top aktuellem D&G-Gestell leisten, weder der Erwerbstätige noch der Arbeitslose. Zudem kannst du nachdem du durch die Krankenkasse ein Ablehnungsschreiben für Kostenübernahme erhalten hast, den Antrag zusammen mit dem Schreiben bei der Arge einreichen. Manchmal gehts durch, manchmal nicht. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit dafür einen entsprechenden Kredit aufzunehmen.
- man entspannt nach Stellen suchen kann, wo auch das Profil passt und man keine Angst haben muss, dass man knapp 1/3 des Geldes gekürzt kriegt
Was verstehst du unter entspannt nach Stellen suchen? Wenn du arbeitslos bist, dann geht es darum schnellst möglich wieder eine Stelle zu suchen und nicht mal bequem schauen, was der Arbeitsmarkt so anbietet und vielleicht eventuell unter Umständen zu schauen, ob ggf. Interesse an einer offenen Stelle bestehen könnte.
Sie es eben als deine Arbeitsleistung an Bewerbungen zu schreiben, egal ob sie sinnvoll oder nicht sind.
- man keine Angst mehr haben braucht, dass der Sachbearbeiter irgendeine Sanktion konstruiert und das Geld futsch ist und man vielleicht sogar seine Wohnung verliert
Was glaubst du, wie es den ganzen Leiharbeitern geht? Meinst du, die haben ihre sicheren Jobs? Die stehen doch genauso tag täglich vor dem Problem, dass die Leiharbeiterfirma sie nicht mehr braucht.
- man sich richtig auskurieren kann, wenn man krank ist, anstatt weiter vom Amt schikaniert und vorgeladen zu werden?
Glaubst du Arbeitnehmern geht es viel besser? Da wirst du im Krankenschein angerufen, dass der Arbeitgeber gerade unterbesetzt ist und ob du nicht vielleicht doch vorbei kommen könntest.. oder im Urlaub, Wochenende, 2 Stunden nachdem deine Schicht rum ist..
Ist das, was ich als Beispiele aufgeführt habe, wirklich Luxus?
Zum Teil bestehen die Probleme gar nicht, zum anderen Teil gelten sie für Erwerbstätige genauso und damit sind sie offensichtlich Luxus.
Mag sein, dass man mit dem vollen Regelsatz wenn man wirtschaftet und verzichtet auskommen kann, WENN nichts unvorhersehbares dazwischen kommt. ABER: Wenn eine Sanktion einem an den Kopp geknallt wird, hat man nicht mehr den vollen Regelsatz.
Die Sanktion wird dir wohl aber bei dir vorher bekannten Fällen (nicht Wahrnehmen von Terminen, ausgelassene Bewerbungsschreiben o.ä.) an den Kopf geschmissen. Du weißt also
vorher wann das passiert und offensichtlich wussten einige hier, die HE waren, diese Situationen zu vermeiden. Wieso sollten andere das nicht schaffen können?
Es hätte doch niemand ein Problem mit Sanktionen, wenn auf das Existenzminimum, wie es das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert, herunter sanktioniert werden würde. Gerade das ist aber doch nicht gegeben, weil bereits der normale Satz wenn überhaupt, dann gerade so das Existenzminimum abdeckt. Deshalb hinken die Vergleiche mit anderen Verwaltungsakten ganz grundsätzlich.
Der normale Satz stellt eben das Existenzminimum dar. Wieso das runter gesetzt werden kann ist wohl die gleiche Überlegung, warum man so gut wie alle Grundrechte einschränken kann: Weil jemand nicht nach den Regeln der Gesellschaft spielt.
Grundrecht Art. 2 Freiheit der Person
Auch das kann u.U. durch Sanktionen eingeschränkt werden. Warum? Weil du in dem Fall offensichtlich nicht nach den Regeln der Gesellschaft gespielt hast. Da kannst du auch nicht sagen "das ist menschenunwürdig" und den "du kommst aus dem Gefängnis frei - ziehe über Los! und erhalte doppeltes Einkommen"-Joker kannst du auch nicht ziehen.
Eine Sanktion soll und muss per Definition weh tun, sonst ist es eben keine Sanktion.
Und jetzt mal aus rein sozialer Argumentation heraus: Das Existenzminimum ist das, was dir Dritte einfach so geben, wenn du ihnen ans Bein scheißt, dann werden sie dir genauso ans Bein scheißen. Das nennt sich Gesellschaft. Niemand lässt sich gerne ans Bein scheißen und wenn die anderen den dickeren Haufen legen können, dann solltest du dir eben 2x überlegen, ob du dich darauf einlassen möchtest.
Wie hier des Öfteren schon gesagt wurde:
Sanktionen abzuschaffen kann nicht richtig sein, dann könnten wir gleich alle Gesetze abschaffen und in Chaos und Anarchie leben.
Man kann durchaus darüber nachdenken, dass man die Vergabe von Sanktionen stärker reguliert, das ist sicherlich nicht verkehrt. Wer krank geschrieben ist, sollte keinen Termin bei seinem Sachbearbeiter wahrnehmen müssen. (Wobei ich auch fast nicht glaube, dass tatsächlich bei einer ordnungsgemäßen Krankmeldung da irgendwelche Probleme auf einen zukommen. Bisher wurde hier ja auch noch von niemandem bestätigt, dass es so ist. Immer nur unbekannte Dritte, bei denen es so gewesen sein soll.)
Übrigens wird hier (seit 2010) etwas anderes gesagt:
Klick
Gesetzestext-59-SGB-II-Meldepflicht.pdf
(11) Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn das Jobcenter dies in der Meldeaufforderung bestimmt. Diese Regelung ermöglicht eine gezielte Reaktion, wenn nach dem Verhalten der meldepflichtigen Person zu erwarten ist, dass die Meldepflicht durch eine Arbeitsunfähigkeit umgangen wird.
Sozialrechtsexperte sagt(e 2012) dazu:
Das Bundessozialgericht hatte bereits in einer Entscheidung festgehalten, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend ist mit der Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen (BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R). Die Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen muss der Leistungsbrechtigte nachweisen, was jedoch nicht bedeutet, dass er ein ärztliches Attest vorlegen muss. Der Leistungsberechtigte muss nur Unterlagen vorlegen, die sich in seinem Besitz befinden (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I) zu einer Beschaffung ist er nicht verpflichtet.
Der Leistungsberechtigte muss allerdings auf Anforderung den behanelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden damit das Jobcenter von ihm ein ärztliches Attest auf Kosten des Jobcenters einholen kann. Die Pflicht zur Entbindung von der Schweigepflicht ergibt sich aus § 62 SGB I.
Das beinhaltet 3 wichtige Punkte:
1. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich zu setzen mit Entbindung von der Pflicht einer Meldeaufforderung nachzukommen.
2. Ein ärztliches Attest entbindet von der Pflicht einer Meldeaufforderung nachzukommen.
3. Das ärztliche Attest muss weder vom Meldepflichtigen bezahlt noch beschafft werden. Es reicht der ARGE zu ermöglichen sich die Unterlagen zu beschaffen.
Auf
Sozialrechtsexperte wird genau das dann weiter ausgeführt:
Das Jobcenter wird allerdings berechtigt darauf hinweisen können, dass eine AU-Bescheinigung nicht ausreicht und der Leistungsberechtigte seinen Arzt von der Schweigepflicht enbinden muss, sowie dass eine Erkrankung nur dann ausreichend ist, zu einem Meldetermin nicht zu erscheinen, wenn die Krankheit so geartet ist, dass er den Meldetermin nicht wahrnehmen kann z.B. Fieber und nicht ein gebrochener linker Arm. Der Leistungsberechtigte kann dann mit seinem Arzt besprechen, ob er den Meldetermin nicht wahrnehmen kann.
(Achtung: Typo im Zitat korrigiert: kannzz.B. -> kann z.B.)
Da es sich hier offensichtlich um rechtskräftige Urteile handelt, die genau das Gegenteil deiner Dritte-Hand-Erfahrungen (Krankschreibung wird nicht akzeptiert) widerlegen, ist deine bisherige Argumentation ohnehin recht hinfällig.