Wiredark
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Re: Zusammenfassung des Geschehens. R.I.P. gulli
Also, wenn du von einer 1:1 Kopie sprichst stimme ich dir zu. Ansonsten gilt das was ich sagte (extra nochmal nachgesehen):
§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
§ 24 UrhG: „ Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“
Jedoch gilt für §24 zusätzlich: Eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander.
Also ja, wenn man genug ändert, dann ist es ein "eigenes" Werk. Wenn natürlich bestimmte Rechte schon zuvor gesetzt wurden wie Asseon sagt, dann könnte das natürlich hinfällig sein. Ich glaube aber, dass "nur eine Schrift" drüberklatschen nicht wirklich was am eigentlichen Werk ändert?
//
Aber eventuell haben sie ja nachgefragt. Wer weiß.
Solange man das Werk eines Anderen als Grundlage verwendet, hat man dessen geltende Rechte auch zu achten. Wäre ja noch schöner wenn man beliebig plagiarieren dürfte, so lange man genug verändert.
Also, wenn du von einer 1:1 Kopie sprichst stimme ich dir zu. Ansonsten gilt das was ich sagte (extra nochmal nachgesehen):
§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
§ 24 UrhG: „ Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“
Jedoch gilt für §24 zusätzlich: Eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander.
Also ja, wenn man genug ändert, dann ist es ein "eigenes" Werk. Wenn natürlich bestimmte Rechte schon zuvor gesetzt wurden wie Asseon sagt, dann könnte das natürlich hinfällig sein. Ich glaube aber, dass "nur eine Schrift" drüberklatschen nicht wirklich was am eigentlichen Werk ändert?
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Aber eventuell haben sie ja nachgefragt. Wer weiß.