[Politik und Gesellschaft] Zukünftig bis zu 13,19 Euro Urheberrechtsabgabe pro PC

PC-Hersteller und Verwertungsgesellschaften haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Abgabe auf PCs geeinigt.
Für PCs und Notebooks, die für Verbraucher gedacht sind, werden jeweils 13,19 Euro an Abgaben fällig, für gewerblich genutzte Rechner werden 4 Euro fällig. Mitglieder des BITKOM erhalten 20 Prozent Rabatt auf die Abgabe.
In die neue Bestimmung ist auch eine Entscheidung des des Europäischen Gerichtshof eingeflossen, laut derer Rechner in Unternehmen anders behandelt werden müssen als private PCs.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011 und sieht bis zum 31.12.2015 verschiedene Abgaben pro Gerät vor.
Tablets werden aktuell noch nicht berücksichtigt.

Quelle:
 
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  • #22
Sag das nicht mir, sag das denen (oder der Politik oder der Öffentlichkeit oder sonstwem).
 


Die Abgaben sind nur in Deutschland so geregelt.

Die Länder um uns rum haben ähnliche, nur nicht so extreme Regelungen.

Aber die UK haben sowas garnicht, wenn du es dort bestellt geht die GEMA leer aus :)
 
Hier mal was sehr interesantes ...





Wen ich nur jetzt eine idee wie ich das geld wieder zurückvordern kann ...

Würde die "geselschaften" Bestimmt freuen ... wen da tausende Anträge einfalttern wo sie das geld zurückerstatten müssen ;)
 
Sehe ich das richtig, man soll Urheberrechtsabgaben für etwas leisten, weil man theoretisch Urheberrechtlich geschütze Inhalte haben könnte, für die man dann natürlich ganz regulär durch kauf natürlich bezahlen muss.

Ist ja Generell nicht neues, siehe GEZ , da muss der Bürger auch für etwas Zahlen, was er Theoretisch sehen Könnte !
Und ich bekomm immernoch kein Kindergeld für meine Möglichen 60 Kinder. :(

Aber wie soll denn das Rückwirkend Zahlen Funktionieren.
Wenn der Verkäufer z.b. Media Markt für ein Gerät welches er Verkauft hat Rückwirkend eine Abgabe Zahlen soll,
dann schläg dieser doch die Kosten dafür erstmal auf Alle Artikel um, um den Verlust wieder einzufahren.
 
Nichts neues, seit 1977:


Immer noch die selbe Leier. Und immer noch genauso ungerecht dem gegenüber, der nur Vogelzwitschern aufnehmen will.


Grüße
Thomas
 
da das BVerfG entschieden hat, dass sowas völlig ok ist (so wie die GEZ), können wir beruhigt sein und müssen auch kein schlechtes gewissen haben, dass auch nur ein einizger armer künstler verhungern muss durch unsere fiesen downloads, ne? :)
ich meine, hier geht ja der gesetzgeber ganz offensichtlich davon aus, dass sich niemand an das vervielfältigungsverbot hält - vielleicht wird ja auch auf die Kfz-steuer eine abgabe fürs rasen draufgeschlagen ;)..

sollte die vollständig sein, wundert es mich warum da keine normalen festplatten aufgeführt sind (ich meine keine externen oder irgendein "smart"-gedöns).. ein indiz dafür, dass da was dran ist, ist die tatsache, dass es immer (!) wesentlich billiger ist, ein externes festplattengehäuse ohne festplatte zu kaufen und eine normale 3.5" oder 2.5" festplatte dazu als eine "fertige" externe platte - was für ein schwachsinn, zumal jede popelige SD-karte einen kräftigen anteil an idioten-steuer enthält (knapp 2€ über 4GB :eek:)..
demzufolge gibts auf einen selbstbau-PC überhaupt keine abgaben (außer 1,88€ falls man einen brenner einbaut), denn ein mainboard, CPU, grafikkarte, netzteil, gehuäse etc. ist für sich allein kein PC.. bei laptops wirds natürlich schwieriger..

ich frage mich warum kein hersteller kleine hinweisschilder auf die sachen klebt, auf denen steht "xx€ des kaufpreises gehen direkt an die GEMA" - es steht seit ewigkeiten an jeder zapfsäule, wieviel der staat kassiert, aber wenn's um GEMA geht, macht keiner das maul auf..
 
Allerdings geht es bei der GEZ um die Finanzierung eines Öffentlichen Gutes, wie etwa Stadt(schwimm)bäder, Schulen etc.
Wobei man auch hier klar stellen muss, dass die GEZ mittlerweile nur noch ein riesiger Ofen ist, der Geld verbrennt und heiße Luft produziert. Bildungsauftrag gibt es ohnehin nicht, einen Beitrag zur objektiven politischen Meinungsbildung kann man bei der Zusammensetzung der GEZ / ÖR-Verwaltungseinheiten ohnehin ausschließen und ob Günther Jauch, Marienhof, Tatort etc so unterhaltend ist, kann man gut und gerne auch in Frage stellen. Dass die Umsetzung perfekt sein muss, fordere ich in diesem Fall ja nicht einmal, lediglich eine Zielvorgabe müsste existieren.
Die ZPÜ (u.a. GEMA) ist allerdings nichts staatliches, zumindest nicht dass ich wüsste und mit der Pauschalabgabe wird erzwungenermaßen direkt in die Taschen von Privatwirtschaft gezahlt.
Nun könnte man sagen, dass das bei der Vetternwirtschaft von Politikern etwa der Telekom genauso ist, allerdings hat man der Telekom eben einen Auftrag zur Grundversorgung auferlegt bekommen und muss diese vertraglich festgelegt leisten. Was wiederum eine Zwangsabgabe an ein privatwirtschaftliches Unternehmen zumindest legitimiert.
Dahingegen hat man bei der ZPÜ/GEMA keine Pflichten auferlegt bekommen. Niemand sagt, dass ein Musiker eine Grundversorgung liefern muss oder gar, dass der Konsument mit einem Mindestmaß an Kultur versorgt werden muss. Nein, hier wird eine Zwangsabgabe ohne jegliche Legitimation oder Begründung eingefordert.
Im Übrigen könnten die Künstler/ Verleger etc ihre Werke genauso wie es Softwareentwickler machen einfach unter Lizenzen stellen, die Kopien verbieten. Spätestens dann würde die Pauschalabgabe obsolent. Denn der Künstler könnte einfach einen entsprechenden Preis für seine "Leistung" verlangen und ggf. bei Zuwiderhandlung entsprechend klagen, genauso wie es Softwareentwickler auch machen müssen.


Allgemein kommt mir da die Idee, dass man zumindest hier wohl einen Ansatzpunkt für eine Klage hätte, denn jeder Softwareentwickler bzw jeder Entwickler digitaler Inhalte müsste ganz genau so wie ein Musiker an dieser Pauschalabgabe beteiligt werden.
 
naja, anders als bei der GEZ (seit 2013), kann man sich der GEMA-abgabe theoretisch entziehen, wenn man eben keine vervielfältigungsgeräte kauft.. dass es nicht praktikabel ist, sei mal dahingestellt, aber die GEZ-abgabe hat seit 2013 überhaupt nichts mehr mit konsum/besitz o.ä. zu tun, sondern ist so etwas wie eine meldeamt-steuer (und melden muss man sich laut gesetz), so etwas ist völlig einmalig - der Kfz-steuer, tabaksteuer, benzinsteuer, alkoholsteuer (und eben der GEMA-abgabe) kann man durch entsprechenden konsumverzicht prinzipiell entgehen, das geht bei der GEZ nicht, ohne gegen das meldegesetz zu verstoßen.. aber das nur am rande ;)..

kopien "verbieten" gibt das urheberrecht nicht her, da privatkopien ja ausdrücklich erlaubt sind und daher durch keinen individuellen lizenzvertrag ausgeschlossen werden können.. es gibt dann noch den "wirksamen" kopierschutz, der kopien verbietet, das beschränkt sich aber auf digitale medien und selbst hier steht es nicht jedem anbieter frei, einen kopierschutz einzusetzen (z.b. darf das der ÖR rundfunk nicht - toll, oder? :)).. und solange digitale leermedien auch kopien von analogen werken speichern können (scans, mitschnitte), ist alles gebongt.. auch kopiergeschützte werke können bei der wiedergabe ganz legal vervielfältigt werden (z.b. abfilmen vom fernseher, woraus anscheinend die hälfte von youtube besteht) - etwaiger qualitätsverlust schützt ja nicht vor abmahnungen..

ein erfreulich ironischer gedanke wäre natürlich, auch die privatkopie zu verbieten - die großen verwerter würden da bestimmt jubelnd mitmachen und man könnte ihnen tatsächlich die GEMA-abgabe still und heimlich unterm hintern wegnehmen :D.. gleichzeitig würde man so aber eine ganze generation an abmahnanwälten heranzüchten, die in kopierräumen von schulen und unis auf ihre opfer lauern - oder mit dem fernglas im gebüsch hocken und überwachen, ob man illegal youtube-videos streamt :D..
 
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