WG-Gründung erlaubt?

Das mag durchaus sein, allerdings wäre eine eintretende Überbelegung trotzdem ein legitimer Ablehnungsgrund für Untermieter/Lebenspartner in einem "normalen" Mietverhältnis. Eine Überbelegung ist vertragswidriger Gebrauch von gemietetem Wohnraum, wird imho auch Mietrechtlich geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Studentenwohnheime, deutsche Gesetze, Stundenhotels, Zimmer im Puff.
Alles nicht für den TS relevant...
 
Gut das du das sagst. Hatte das "Edit: Ich lebe in der Schweiz. " gar nicht gelesen.
 
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  • #25
Danke für eure Beiträge, auch wenn sie mir - bis auf jenen von andrk - nicht weiterhelfen ;)

Ich werd mir den Vertrag zwischen Verwaltung und Mieterin anschauen. Für mich gilt dann dasselbe, da es der Mieterin egal ist, was ich draus mache. Ich muss mich also "nur" an die Regeln der Vermieterin halten.

Aber wie ist das eigentlich geregelt? Mal angenommen ich lass einfach immer ne Freundin bei mir pennen, halt so 5 Nächte pro Woche, ohne dass sie bei mir wohnt. Es gibt ja wohl keine Gesetze die vorschreiben wie oft man über Nacht Besuch haben darf...?
 
In D ist Besuch afaik nach 6 Wochen anzumelden. Wenn dies nicht vorher schon ein Nachbar wegen der Nebenkosten erledigt hat. ;)
 
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  • #27
Nun bei meiner Wohnung ist es so, dass jegliche Nebenkosten dazu kommen und nicht in der Miete inbegriffen ist. Folglich zahle ich bei Besuch mehr Miete. Wieviel ich verbrauche hat niemanden zu interessieren bzw. zu stören da ich nach Gebrauch bezahle.
 
Es gibt Nebenkosten, die nicht Verbauchsabhängig sind, sondern in Abhängigkeit von der Bewohnerzahl umgelegt werden. Wasser und Heizung werden manchmal zu einem Teil Verbrauchsabhängig und zu einem anderen Teil Personen abhängig berechnet.
 
so schwer ist es doch nicht, allein durch die absicht untervermieten zu wollen muss die vermieterin ersteinmal um erlaubnis gefragt werden. das nimmt man entweder auf sich, oder lässt es eben einfach laufen ohne bescheid zu sagen. wenn wer fragt ist der neue "untermieter" eben nur ein guter freund, der oft vorbeikommt. ich würd die hauptmieterin fragen lassen. als begründung gibt sie an das sie dadurch die kosten in ihrer abwesenheit decken will und gut ist.
 
Sorry, Schweizer Mietrecht kann ich nicht mit dienen. Gibt es geeignete Schweizer Foren? Dann frag dort mal nach.
 
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  • #31
Vielleicht mal ein kurzes Update meinerseits. Es geht mir nicht darum den Fred zu pushen oder weitere Antworten zu erhalten, doch ich denke als TS bin ich einigen eine Antwort schuldig.
Wir leben seit einer Woche zu 2. in dieser Wohnung. So wie ich das sehe ist das inoffiziell zu gestalten kein Problem. Die anderen Mieter des Hauses, mit welchen ich bisher gesprochen hab, haben kein Problem damit und es ist effektiv so (falls ich nicht etwas übersehen habe), dass jegliche Nebenkosten nicht inbegriffen sind (das Treppenhaus zB. wird abwechselnd von Mietern geputzt).
Werde bei Gelegenheit den Vertrag zwischen Vermieterin und Mieterin anschauen und dann hier erläutern was da drinsteht.

Danke für die bisherigen Antworten und wie gesagt - weitere sind atm. nicht nötig.
 
Bei allem Respekt, aber Du liest glaub ich auch nur was Du lesen willst. Nebenkosten hin oder her, die spielen primär gar keine Rolle. Wichtig ist den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Auch wenn es nur wenige Ablehnungsgründe gibt und das ganze dadurch nur zu ner einfachen Formalität wird. Zumindest laut Wikipedia droht dem Mieter auch in der Schweiz der Verlust der Wohnung durch das Recht des Vermieters ausserodentlich kündigen zu dürfen, wenn die Erlaubnis nicht eingeholt wurde und stattdessen ohne Zustimmung untervermietet wird.

Warum man sich dann auch noch mit den Nachbarn abspricht, wenn man das ohnehin unter der Hand regeln will, kann ich auch nicht so richtig nachvollziehen.
 
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