Erbsensuppe
ficken?
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Das mag durchaus sein, allerdings wäre eine eintretende Überbelegung trotzdem ein legitimer Ablehnungsgrund für Untermieter/Lebenspartner in einem "normalen" Mietverhältnis. Eine Überbelegung ist vertragswidriger Gebrauch von gemietetem Wohnraum, wird imho auch Mietrechtlich geregelt.
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