Ein Kiffer schadet niemanden (ausser vielleicht der Volkswirtschaft), ein RWG Benutzer auch nicht. Ein Drogenhändler schon eher, weil er die verbotenen Substanzen verfügbar macht. Ein Spionagesoftware Nutzer auch, weil er mein Geld ausgibt statt seins. Wo muss ich als Staat wohl eingreifen mit allen Mitteln?
ist eine frage der richtigen bewertung.. jemand, der ein radarwarngerät nutzt, stellt eine erhöhte lebensgefahr für andere verkehrsteilnehmer dar - nicht durch die nutzung, sondern durch die folgen der nutzung (raserei).. wer dein handy ausspioniert, kommt eher selten an deine kreditkartendaten oder bank-logins (da hilft eher ein guter trojaner für den heim-PC) und auch dabei hast du den schaden nicht durch die nutzung, sondern durch die folgen der nutzung.. persönlich halte ich raserei für gefährlicher, weil man sich dagegen nicht wehren kann und weil die konsequenzen weitaus schlimmer sind; bei den drogen kommt es auf den umfang und die art an.. wäre das nicht ein grund, z.b. radarwarngeräte oder diese OCB-dinger genehmigungspflichtig zu machen?
und welche straftaten man
mit hilfe von VPN-nutzung begehen kann, muss ich dir wohl nicht erklären, oder? ja, die straftat ist nicht die VPN-nutzung selbst, sondern ihre folge, genau wie bei allen anderen zuvor genannten dingen, deren besitz "legal" ist..
Fälschen schon, legal wechseln entspricht eher der VPN Nutzung.
jede analogie hat ihre grenzen - in diesem fall ist der gesetzgeber konsequent, was autokennzeichen angeht.. ein personenbezogenes kennzeichen ist im straßenverkehr pflicht, aber nicht im internet, ich plädiere da auch nicht für.. aber mal angenommen, es wäre nicht verboten, sein kennzeichen beliebig zu ändern - welchen grund hättest du dies zu tun, außer um dich vor strafverfolgung zu schützen, wo doch nur behörden den bezug zur person feststellen können? die kriminalistische erfahrung sagt, es ist der gleiche grund wie für den kauf einer bösen hacker-software, nämlich straftaten begehen..
Nein, die vorgesehene Nutzung ist nicht im entferntesten illegal. Das es in einigen/vielen (wie oft auch immer) Fällen genutzt wird um illegale Aktivitäten zu verschleiern ist klar, aber der eigentliche Anwendungszweck zu dem es der Anbieter dir Verkauft ist nicht illegal.
Und genau da sehe ich den Unterschied zu DJ. Ist für illegale Zwecke erschaffen, hat Funktionen die genau darauf ausgelegt sind, wird so vermarktet und passt auch Preismäßig nicht zu Pen-Tester Tools (in Verbindung mit dem Funktionumfang).
wie definierst du den "eigentlichen anwendungszweck" oder "bestimmungsgemäß"? wie der hersteller ein produkt vermarktet, ist schnurzegal für dessen legalität oder irgendwelche rechtsfolgen.. du kannst in
jedem hier genannten fall eine völlig legitime nutzung konstruieren wie auch eine illegale.. wenn der gesetzgeber meint, der zweck eines produkts ist überwiegend "gefährlich" bzw. illegal, wird das produkt (bzw. die art) verboten - so einfach ist das.. wenn du mit irgendwelchen statistiken belegen willst, dass einige VPN-nutzer überhaupt nichts illegales machen (nicht einmal mordkopien verbreiten), kann man sicher auch belegen, dass hack-software oder viren zum testen und absichern benutzt werden,
obwohl deren entwickler vielleicht böseres dafür vorgesehen haben, wie natürlich auch die anbieter von VPN und sharehostern.. woraus schließt du denn, dass ein bestimmtes stück papier unbedingt illegal verwendet werden muss? weil es laut statistik mehrheitlich so kommt? prima, dann ist VPN garantiert mit auf der liste! oder gibt es eine magische prozentzahl an "abuse", ab der etwas als bestimmungsgemäß illegal gilt?
Würde man das konsequent auf z.B. diese Software umsetzen wären auch Programme wie Wireshark usw. verboten
wireshark wahrscheinlich nicht, weil es keine daten verändert oder zugang verschafft, aber sicher viele pen-tester-tools (auch solche, die auf wireshark aufsetzen).. das kann man beliebig weiterspinnen, z.b. auch im bereich lock-picking, smartcard-programmierung usw.. der punkt ist: der gersetzgeber hat bestimmte dinge als "zu gefährlich" eingestuft (besitz verboten) und andere eben nicht (besitz erlaubt) - das hat er sicher nicht allzu konsequent gemacht, aber das ist nunmal der status quo.. immerhin hat er dadurch definiert, was momentan wofür "bestimmungsgemäß" vorgesehen ist und was nicht.. nochmal: es macht keinen sinn, den besitz von etwas zu erlauben, das "bestimmungsgemäß" zur begehung von straftaten vorgesehen ist - der staat ist verpflichtet, solche straftaten zu verhindern, indem er den zugang zu diesen dingen verbietet und nicht indem er nach möglichen straftaten sucht, die daraus folgen.. dann kann man auch waffen legalisieren und nur die resultierenden straftaten verfolgen
.. etwas "bestimmungsgemäß illegales" kann nicht legal sein! aber wenn es legal ist, kann es nicht bestimmungsgemäß illegal sein, sonst wäre es illegal!
so viel logik traue ich den behörden nicht zu (deshalb VPN lieber anonym bezahlen
), aber wenn etwas nicht illegal ist, geht es sie eben einen scheißdreck an was ich damit mache! ist der besitz illegal, dann erst wäre das indiz für einen kauf (paypal-beleg o.ä.) tatsächlich ein grund für eine durchsuchung und nicht die möglichkeit, dass man damit potentiell etwas verbotenes machen könnte
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--- [2015-12-15 00:18 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
@Perfect Privacy: du kannst nicht von der anzahl der polizeianfragen auf den anteil der illegalen nutzung schließen - du sagst doch selbst, dass du nicht weißt und nicht wissen willst, was die nutzer machen.. wieviele delikte werden überhaupt verfolgt und wieviele davon werden weiterverfolgt, wenn sich die IP-adresse als VPN herausstellt? zivilrechtliche anfragen wandern sowieso direkt in den papierkorb, und darum geht es den meisten nutzern wahrscheinlich.. welchen hauptzweck hat denn VPN, außer die vereitelung zivil- und strafrechtlicher verfolgung? ich habe ja nicht gesagt, dass die meisten VPN-nutzer schwerkriminelle sind, schon garnicht raubmordkopierer, aber auch das ist nunmal illegal und macht somit den VPN-einsatz (-> umgehung der strafverfolgung) nach der definition von
tokotoko "bestimmungsgemäß" illegal
(was ich übrigens bestreite, denn sonst wäre die sache selbst verboten).. aus dem bauch heraus machen 90% der VPN-nutzer filesharing und die anderen 10% teilen sich in kipo und scriptkiddies auf - oder hast du aussagekräftige statistiken,
was genau die nutzer mit VPN machen? zumindest eine grobe trafficanalyse sollte machbar sein, wieviel p2p und die üblichen sharehoster ausmachen, dann kann man den rest gut abschätzen..
und auch nochmal für dich: der punkt ist nicht, dass VPN per se zu illegalen handlungen führt, sondern dass bei
legalen diensten und gütern nicht mit zweierlei maß gemessen werden darf.. solange etwas nicht verboten ist (wie der besitz eines VPN-accounts oder einer 1337-hax0r-software), darf dessen besitz kein anhaltspunkt für eine straftat sein, jedenfalls nicht für sich genommen..