[Politik und Gesellschaft] Vorratsdatenspeicherung widerspricht den EU-Grundrechten

Dem Europäischen Gerichtshof wurde heute, am Donnerstag den 12 Dezember, ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstößt.

Das Gutachten von Pedro Cruz Villalón, dem Generalsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, wurde heute in Luxemburg veröffentlicht.

Demzufolge verletzt die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Weise das grundlegende Recht auf Privatsphäre, in dem es Telekommunikationsdienstleistern vorschreibt, Verbindungs- und Ortsdaten zu speichern.

Das Gutachten ist nicht rechtlich verbindlich und wird wie in EU-Verfahren bisher üblich nur als "Meinung" gekennzeichnet.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird erst in einigen Monaten erwartet.

Dem Urteil wird große Bedeutung beigemessen, da sich die geplante große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits geeinigt hat.

 
Ein guter Schritt nach vorne. Jedoch glaube ich kaum, dass es was bringen wird. Gibt genug Regierungen die sich nicht an Gesetze und Abkommen halten.
 
Zeit Artikel schrieb:
Das Gutachten rügt lediglich, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung keine Regeln enthält, wie die Daten von den privaten Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen.
Das ist nicht ganz richtig. Villalón rügt u.a. noch, dass
- die Dauer der Speicherung keiner umfassenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterzogen wurde, und insbesondere dass zwei Jahre plus Verlängerungsoption zu viel sind.
- die Richtlinie keine Vorgaben über den Zugriff macht, und dass sich die Kommission damit darum gedrückt hat den Zugriff auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
- allein schon die Speicherung, ungeachtet des Zugriffs, ein besonders qualifizierter Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens ist und daher regelmäßig neu bewertet werden muss, ob dieser Eingriff weiterhin gerechtfertigt ist
- dieser Eingriff zwar völlig unverhältnismäßig zum Ziel der Harmonisierung des Binnenmarktes ist, aber auch Ziel der Verbrechensbekämpfung betrachtet werden muss, wobei schwere Straftaten nicht ausreichend präzise ist und die EU keinen besonders qualifizierter Eingriff in ein Grundrecht vorschreiben und dann das konkrete Ziel und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit anhand dessen den Staaten überlassen kann.


Kurzum, er sagt dass Ding muss komplett neu geschrieben und neu geprüft werden. Er sagt leider nicht, dass die Maßnahme kategorisch unverhältnismäßig ist, aber das war auch nicht zu erwarten. Dennoch hält er die Richtlinie für mit der Charta unvereinbar und spricht sich dafür aus sie zu kassieren. Nicht nur ist sie "in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 52 Abs. 1 der Charta", nein er kickt auch noch insbesondere den Artikel 6, der das Herz der Richtlinie ist. Das ist besonders für uns schön, weil mit dem Artikel 6, der vorschreibt, dass die Mitgliedsstaaten eine VDS einführen, auch die Klage gegen Deutschland erledigt ist. Schade nur, dass die Regierung sich nicht dafür interessiert, ob sie die VDS einführen muss, oder nur will :dozey:

Dennoch wäre mit einem Urteil, dass dem Generalanwalt folgt, der Weg dafür geschaffen
- die VDS in D nicht einzuführen, ohne Strafe zahlen zu müssen
- sie in anderen Ländern (Österreich?) wieder abzuschaffen
- eine Neuumsetzung auf EU Ebene zu blockieren oder ganz zu verhindern.
 
Man kommt nicht umhin festzustellen, dass der gute Mann eben nur das Wie der VDS bewertet und als rechtswidrig qualifiziert hat, nicht das Ob. Die Punkte die er als rechtswidrig herausstellt lassen sich leicht abschwächen, und im Ergebnis ändert dies nichts. Zumal DE eine Übergangsfrist zur Umsetzung eingeräumt wurde.
 
Nicht offiziell. Und wie sind die "Rechteinhaber" z. B. an die Daten der IP-Adressen in dem Redtube Fall heran gekommen?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es ist ein Unterschied ob Provider freiwillig Daten vorhalten und rausgeben oder vom Staat vorgeschrieben bekommen wie lange usw...
Eventuell müssen betroffene den Provider verklagen wenn dieser damitgegen Datenschutzgesetze o.Ä. verstoßen hat.
 
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