Dem Europäischen Gerichtshof wurde heute, am Donnerstag den 12 Dezember, ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstößt.
Das Gutachten von Pedro Cruz Villalón, dem Generalsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, wurde heute in Luxemburg veröffentlicht.
Demzufolge verletzt die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Weise das grundlegende Recht auf Privatsphäre, in dem es Telekommunikationsdienstleistern vorschreibt, Verbindungs- und Ortsdaten zu speichern.
Das Gutachten ist nicht rechtlich verbindlich und wird wie in EU-Verfahren bisher üblich nur als "Meinung" gekennzeichnet.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird erst in einigen Monaten erwartet.
Dem Urteil wird große Bedeutung beigemessen, da sich die geplante große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits geeinigt hat.
Quelle
Das Gutachten von Pedro Cruz Villalón, dem Generalsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, wurde heute in Luxemburg veröffentlicht.
Demzufolge verletzt die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Weise das grundlegende Recht auf Privatsphäre, in dem es Telekommunikationsdienstleistern vorschreibt, Verbindungs- und Ortsdaten zu speichern.
Das Gutachten ist nicht rechtlich verbindlich und wird wie in EU-Verfahren bisher üblich nur als "Meinung" gekennzeichnet.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird erst in einigen Monaten erwartet.
Dem Urteil wird große Bedeutung beigemessen, da sich die geplante große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits geeinigt hat.
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