[Politik und Gesellschaft] Vorratsdatenspeicherung widerspricht den EU-Grundrechten

Dem Europäischen Gerichtshof wurde heute, am Donnerstag den 12 Dezember, ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstößt.

Das Gutachten von Pedro Cruz Villalón, dem Generalsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, wurde heute in Luxemburg veröffentlicht.

Demzufolge verletzt die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Weise das grundlegende Recht auf Privatsphäre, in dem es Telekommunikationsdienstleistern vorschreibt, Verbindungs- und Ortsdaten zu speichern.

Das Gutachten ist nicht rechtlich verbindlich und wird wie in EU-Verfahren bisher üblich nur als "Meinung" gekennzeichnet.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird erst in einigen Monaten erwartet.

Dem Urteil wird große Bedeutung beigemessen, da sich die geplante große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits geeinigt hat.

 
Wenn der Europäische Gerichtshof ein solches Gutachten anfordert, folgt er aber in der Regel den darin abgegebenen Einschätzungen
Hoffe, dass dieser Fall auch der Regel entspricht. Schnarri soll Recht behalten und die SPD/CXU Fuzzis sollen einen vor den Latz genkallt bekommen.

Mal sehen, wie die in den Startlöchern sitzende "Internetministerin" Ursula "Zensuschi" von der Leyen uns das erklären will. Denkt der europäische Gerichtshof, denn nie an die Kiiiinder?
 
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Die Vorratsdatenspeicherung wird damit nicht pauschal für ungültig erklärt, nur die Rahmenbedingungen enger gefasst.

Da wird es also dann Sprüche geben wie "im Prinzip dürfen wir" und "wir müssen die rechtlichen Gegebenheiten noch einmal genauer betrachten", nur um dann im Endeffekt für eine Ausweitung zu sorgen.
 
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  • #4


Ausweitung vielleicht nicht, aber es müssen halt andere Regeln her.

Der Generalanwalt mokiert z.B. dass zwar geregelt wird was und wie lange gespeichert wird, aber nicht was damit passieren darf/soll.

Die VDS kommt schon fürchte ich, nur eben mit geänderten Spielregeln.
 
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  • #6


Prizipiell geht es garnicht mehr um das "ob" sondern nurnoch das "wie".

Es wird nurnoch von "derzeitiger Form" usw. gesprochen.

Der Spaß wird definitiv kommen, wenn der EuGH das kassiert, ändern die halt solange den Gesetzestext bis es der EuGH aktzeptiert.

Aber das sind dann nurnoch juristische Wortklaubereien, die Idee dahinter bleibt die selbe.

Zumindest vermittelt sich mir dieser Eindruck mit jeder News mehr.

Du kannst auch gerne den Original-Artikel aus der Quelle lesen, da sind mehr Details angegeben.
 
Der Spaß wird definitiv kommen, wenn der EuGH das kassiert, ändern die halt solange den Gesetzestext bis es der EuGH aktzeptiert.

Warum groß ändern bis der EuGH dem zustimmt? Die Richtlinie wurde 2004 erlassen, es hat 9 Jahre gebraucht bis die vor dem EuGH auf den Prüfstand kam, es werden 10 Jahre sein in denen man mit dieser Richtlinie arbeiten konnte. Egal was als nächstes von der Kommission kommt: die jeweils aktuelle und die nächste Regierung haben genügend Spielraum bevor das ggf. wieder vor Gericht angegriffen wird.
 
Prizipiell geht es garnicht mehr um das "ob" sondern nurnoch das "wie".
Sagt wer? Hast du das Gutachten gelesen, oder ist das eine Mutmassung von dir?

Du kannst auch gerne den Original-Artikel aus der Quelle lesen, da sind mehr Details angegeben.
Hab ich doch schon. Darum frage ich auch dich, wie du zu so einer Einschätzung kommen kannst.

EDIT:
Hier gibts etwas mehr an Infos. Besonders unter welchen Bedingungen eine VDS möglich wäre.
 
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  • #9
Sagt wer? Hast du das Gutachten gelesen, oder ist das eine Mutmassung von dir?
...
Hab ich doch schon. Darum frage ich auch dich, wie du zu so einer Einschätzung kommen kannst.

Naja allein dieser Satz hier sagt ja schon aus, dass diese nicht vom Tisch ist, sondern nur anders geregelt wird:

Sollte der EU-Gerichtshof die Richtlinie der Europäischen Kommission für rechtswidrig erklären, so müsste diese neu gestaltet werden

Ansonsten mal aus anderen Quellen:

Aus dem

Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung völlig legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht: Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Ebenso müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein. Es gebe auch keinen Anlass, die Speicherung nicht auf maximal ein Jahr zu beschränken. In der Richtlinie sind bis zu zwei Jahre vorgesehen.



Trotzdem verlangt der Generalanwalt nicht, diese riskante Sammlung zu beenden. Das Gutachten rügt lediglich, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung keine Regeln enthält, wie die Daten von den privaten Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen. So sei nicht einmal vorgeschrieben, dass nicht außerhalb des eigenen Landes gespeichert werden dürften, beziehungsweise "unter der Gerichtshoheit eines Mitgliedstaats".

Villalón schlägt der EU vor, die Probleme innerhalb einer "angemessenen Frist" zu beseitigen. Ausgesetzt werden soll die Richtlinie bis dahin aber nicht.

Gut ich hätte das in der News besser rausstellen können, aber ich war 3min schneller als der Artikel bei der Zeit online war :p

Ihr wurdet also bei NGB schneller informiert als bei der Zeit! Krieg ich jetzt 'nen Orden? Oder einen bunten Benutzertitel? Ich hätte gerne Rot :)
 
Ihr wurdet also bei NGB schneller informiert als bei der Zeit! Krieg ich jetzt 'nen Orden? Oder einen bunten Benutzertitel? Ich hätte gerne Rot :)
Aus dem wird wohl nichts werden, da du hinter der "Zeit" warst. Sieht man auch aus einem Link aus meinem vorigen Beitrag.
Aber ich leg beim Christkind/Weihnachtsmann ein gutes Wort für dich ein. ;)
 
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  • #11
Welche Veröffentlichungszeit wird bei dir denn angezeigt beim Zeit-Artikel?

Bei mir war's erst 11:02 Uhr und jetzt steht da 12:11 Uhr.
 
Mein Edit mit dem Link kam um 12:07. Bei der Zeit steht als Veröffentlichungszeit 12:11. Entweder stimmt da was nicht, oder meine Internetverbindung ist an ne Zeitmaschine gekoppelt.
Die Kommntare fangen jedoch auch schon vor mehr als 2h an. In Sachen Zeitmaschien bin ich nun doch etwas skeptisch geworden. :D
 
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  • #13


:D Sag ich ja.

Aber selbst wenn, wäre meine Original-News vorher gewesen.

Also habe ich hier doch vor der Zeit darüber berichtet. :p
 
Also habe ich hier doch vor der Zeit darüber berichtet. :p

Ich finde es schön, dass du darüber berichtet hast. Bei diesem Prozess, spielt die Veröffentlichungen, in Hinsicht auf Teilung der Erkenntnis, eine wesentliche Rolle. Wenn wir an einer Wertegemeinschaft in Europa ernsthaft Interesse haben, dann fördert jede Berichterstattung über das gegebene europäisches Recht unsere Interessen. Das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens, steht im Konflikt mit Sicherheitsinteressen, die Strukturell nicht überschaubar sind. Eine Disposition gegen dieses persönliche Recht sollte gut begründet sein. Internetverbindungsdaten aller Bürger, ohne konkreten Anlass zu speichern, führt schon zu erweiterten Begehrlichkeiten.

Es ist nicht einfach.
 
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Ich glaube nicht, dass dies die Vorratsdatenspeicherung hier in DE aufhalten wird. Wir reden hier immerhin von der CDU und denen wirds egal sein was die dort entscheiden. Am Ende stehen wir dann wahrscheinlich so da, dass wir einerseits an die EU blechen wegen zu ausufernder VDS und andererseits wollen die ISPs dann auch nochmal richtig Kohle dafür sehen. An Stelle von der Telekom/Vodafone/etc. würd ich wahrscheinlich genau so versuchen daraus möglichsf viel Gewinn zu schlagen. Und mit der neuen Datenschutzbeauftragten braucht man sich dann auch keine Hoffnungen mehr bei Verstößen zu machen...

MfG
Mr. J
 
Wäre immerhin ein Anfang, die Ösis überlegen ja schon die "der Aufklärung schwerster Verbrechen vorbehaltenen Vorratsdaten" zur Verfolgung von U(h)rheberrechtsverletzungen zu verwenden...
 
die Ösis überlegen ja schon die "der Aufklärung schwerster Verbrechen vorbehaltenen Vorratsdaten" zur Verfolgung von U(h)rheberrechtsverletzungen zu verwenden...

Wieso überlegen? Die Deutschen sind da einen Schritt weiter und machen das so. Der sogenannte Richtervorbehalt wird mit schwammigen Formulierungen, Masseneinreichungen und vorgeschriebenen Antworten einfach ausgehebelt.
 
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