EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will in absehbarer Zeit die Vorratsdatenspeicherung in Europa nicht neu regeln. Der europäische Gerichtshof hatte die zu Grunde liegende EU-Direktive Anfang April aufgrund exzessiver Eingriffe in die Privatsphäre der EU-Bürger für ungültig erklärt. Malmström plädiert nun für Abwarten.
"Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die aus Schweden stammende Politikerin gegenüber der Zeitung "Die Welt". Die Kommission habe das Urteil genau analysiert. "Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist", erklärte Malmström. Die EU diskutiert derzeit über ein neues Datenschutz-Gesetzespaket, das allerdings unter heftigem Beschuss von Lobbyisten steht.
Malmström sagte, das EuGH-Urteil habe sie nicht überrascht. Schon vor zwei Jahren habe eine Analyse der EU-Kommission ergeben, dass das Gesetz Mängel habe. "Grundsätzlich kann Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen. Aber die Frage ist doch, wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht." Die liberale Politikerin wies darauf hin, dass jedes EU-Land mit Ausnahme Deutschlands (das deutsche Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert) sein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung habe. Malmström sagte: "Das sorgt dafür, dass auch künftig ohne eine EU-Richtlinie Datenspeicherung zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Mitgliedsländern möglich ist. Deutschland muss jetzt allein entscheiden, ob man ein neues nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben will, um künftig Verbrechen besser aufklären zu können." Dies sei "eine deutsche Angelegenheit".
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, welche Konsequenzen sie aus dem EuGH-Urteil zieht. Insbesondere die Unionsparteien plädieren für eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme.
Quelle: Die Welt
"Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die aus Schweden stammende Politikerin gegenüber der Zeitung "Die Welt". Die Kommission habe das Urteil genau analysiert. "Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist", erklärte Malmström. Die EU diskutiert derzeit über ein neues Datenschutz-Gesetzespaket, das allerdings unter heftigem Beschuss von Lobbyisten steht.
Malmström sagte, das EuGH-Urteil habe sie nicht überrascht. Schon vor zwei Jahren habe eine Analyse der EU-Kommission ergeben, dass das Gesetz Mängel habe. "Grundsätzlich kann Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen. Aber die Frage ist doch, wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht." Die liberale Politikerin wies darauf hin, dass jedes EU-Land mit Ausnahme Deutschlands (das deutsche Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert) sein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung habe. Malmström sagte: "Das sorgt dafür, dass auch künftig ohne eine EU-Richtlinie Datenspeicherung zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Mitgliedsländern möglich ist. Deutschland muss jetzt allein entscheiden, ob man ein neues nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben will, um künftig Verbrechen besser aufklären zu können." Dies sei "eine deutsche Angelegenheit".
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, welche Konsequenzen sie aus dem EuGH-Urteil zieht. Insbesondere die Unionsparteien plädieren für eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme.
Quelle: Die Welt