[Netzwelt] Vorratsdatenspeicherung bleibt Mitgliedsstaaten ueberlassen

Die Sprecherin fuer den Bereich des digitalen Binnenmarkts erklaerte heute Montag, dass es seitens der EU-Kommission vorerst keine neuen Richtlinien zum Speichern von Vorratsdaten gibt. Die bisherige .

Sie widerspricht somit dem EU-Kommissar fuer digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Guenther Oettinger (CDU), der einen solchen EU-Vorstoss angekuendigt hatte.

Es bleibt somit den Mitgliedsstaaten ueberlassen, ob eine landesweite Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat durchgefuehrt wird, sofern die Bestimmungen der EU dabei eingehalten werden. Die EU will das Thema aber nicht ignorieren, sondern zukuenftige nationale Gesetze genau beobachten.

Wie die europaeischen Innenminister auf diese Entschluss reagieren werden ist fraglich, nachdem in den letzten Wochen von vielen Seiten der Bedarf einer umfangreichen Vorratsdaten-Speicherung verlautbart worden war.

Quelle:
 
Da fällt schon mal die verlogene Ausrede "Wir wollen ja gar keine VDS, aber die pöhse, pöhse EU schreibt es uns vor" von vor ein paar Jahren weg.

Wie die europaeischen Innenminister auf diese Entschluss reagieren werden ist fraglich, ...
Na, was werden die wohl sagen?
"Wir werden alle ganz doll sterben tun, A L L E. Aber zuerst die Kiiiinder"
 
Unumstösslicher Fakt ist aber, dass die



zuerst dran glauben müssen. Wer kann da noch nein sagen?
 
Jetzt gibts neues zum Thema "VDS nur bei superduperpöhsen Verprechen".

Der Bundestag hat auf Antrag der Grünen lebhaft darüber gestritten, die Vorratsdatenspeicherung neu aufzulegen. Dabei ging es nicht nur um Terrorismus, organisierte Kriminalität und Redtube-Pornos, sondern auch um Freiheitsrechte.

Die Christdemokratin Elisabeth Winkelmeier-Becker rief dazu auf, allen Nutzern klarzumachen, "dass ihnen die Internetkriminalität viel näher ist, als sie vielleicht denken". Es gebe zunehmend Delikte, die auch Normalbürgern erheblichen Schaden anrichteten und für die es ohne IP-Adressen keinen Ermittlungsansatz gebe. Als Beispiel nannte sie eine Abmahnung, weil beim Anschauen von Pornos über Redtube angeblich Urheberrechte verletzt wurden.

Ja, sowas sitzt in der Tat im Bundestag!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird Zeit für einen Fackelzug nach Berlin!
So min Stricken, Mistgabeln und so...

Aber ob es da überhaupt genügend Bäume gibt?
 
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  • #7
Dass das Internet heute viel enger mit dem Reallife verstrickt ist, ist ja ohne Zweifel eine Tatsache. Und dass dadurch auch zunehmend "normale" Menschen von Internetkriminalität betroffen sein könnten, das ist sicherlich auch wahr.

Doppelter Blödsinn hingegen ist aus meiner Sicht das Beispiel, das die Dame hier offenbar genannt hat. Einerseits hätte es ohne Speicherung bzw. unrechtmäßige Herausgabe der IP Adressen gar keine Abmahnungen geben können, andererseits war hier ja kein Internet-Ganove mit unbekannter IP Adresse der Übeltäter, sondern ein gewisser, namentlich bekannter Herr Thomas Urmann bzw. die Firma The Archive AG, deren Firmenname und Kontaktdaten ebenso von Anfang an bekannt waren.
 


Und genau darum geht es doch auch. Damit die Contentindustrie wieder was zum Abmahnen hat und mit 100en Polizisten ein paar Buden von Uploadern stürmen kann.

Um Schwerkriminelle geht es doch gar nicht und wird es bei solchem Mist auch nie gehen.
 
Wohoo, die Elisabeth "VDS für Pornoabmahnungen" Winkelmeier-Becker ist eine frei gestellte Richterin und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz!


Das lasse man sich auf der Zunge zergehen. Die Redtube Abmahnungen wurden vor Gericht zerpflückt, in der Fachwelt ist allgemein bekannt, dass die Illegalität von Streaming keineswegs belegt ist, aber Frau Richterin kommt mit sowas an. Dann kommt noch das Itüpfelchen, dass das Deutsche Verfassungsgericht explizite Vorgaben gemacht hat, die sie anscheinend nicht kennt bzw ablehnt.

Das belegt mal wieder, dass das Abgeordnetenhaus ein Spiegel der Gesellschaft ist. Auch ganz spezielle Leute haben ihren Platz.
 
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  • #10
Ich hab im Winter eine Richterin kennengelernt. Sie meinte, bei solchen Komplexen Themen müsse sie sich einfach auf ihre Sachverständigen verlassen, weil sie schließlich Jus und nicht Informatik studiert hat.

Ich denke, dass es bei Politikern wohl ähnlich sein wird. Irgendein Mitarbeiter im Kabinett fasst ein riesiges Thema auf eine halbe A4 Seite zusammen, die dann zwischen Tür und Angel auswendig gelernt wird. Das ist dann auch schon alles, was der "Spiegel der Gesellschaft" zu dem Thema weiß.
 
Das lasse man sich auf der Zunge zergehen. Die Redtube Abmahnungen wurden vor Gericht zerpflückt, in der Fachwelt ist allgemein bekannt, dass die Illegalität von Streaming keineswegs belegt ist, aber Frau Richterin kommt mit sowas an. Dann kommt noch das Itüpfelchen, dass das Deutsche Verfassungsgericht explizite Vorgaben gemacht hat, die sie anscheinend nicht kennt bzw ablehnt.

Das belegt mal wieder, dass das Abgeordnetenhaus ein Spiegel der Gesellschaft ist. Auch ganz spezielle Leute haben ihren Platz.

Du irrst.

Du verkennst, daß sie nicht Redtube als Geschädigte ansieht, sondern die Abgemahnten. Sie argumentiert, mit Vorratsspeicherung wäre man gegen solche Vorwürfe sicher. Ebenso, daß jemand für Dich Dienste bestellst, die Du gar nicht willst.
 
Ich habe es auch so verstanden, dass sie auf der Seite der abgemahnten steht.
Aber wie hätte die Vorratsdatenspeicherung hier geholfen? Der Name Herr Thomas Urmann (den sollte man für die Zukunft im Gedächtnis behalten) stand ja direkt auf den Abmahnungen.

Das ist einfach wieder eine Behauptung die hoffentlich alle schlucken - hoffentlich fragt keine nach.
vorratsdaten-plakat-2.jpg
 
Der Gedanke wird sein, daß man nachweisen kann für den entsprechenden Tag nicht die IP gehabt zu haben, mit der man beschuldigt wird, eine Verbindung aufgebaut zu haben.
 
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  • #14
Sie argumentiert, mit Vorratsspeicherung wäre man gegen solche Vorwürfe sicher. Ebenso, daß jemand für Dich Dienste bestellst, die Du gar nicht willst.

Da hast du wahrscheinlich recht. Aber vor solchen "falschen Bestellungen" bist du auch heute schon rechtlich abgesichert.

Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU
(EWR) ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Internetgeschäften.
(...)
Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge (nicht nur Online-Shops) beträgt 14
Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von
Gründen und weitgehend ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten.
(...)
Die 14-tägige Rücktrittsfrist gilt vollharmonisiert EU-weit! Es kann also gesetzlich weder
eine längere noch eine kürzere Rücktrittsfrist vorgesehen werden. Vertraglich kann diese
Frist natürlich schon verlängert, keinesfalls aber verkürzt werden.

Quelle:

Der Gedanke wird sein, daß man nachweisen kann für den entsprechenden Tag nicht die IP gehabt zu haben, mit der man beschuldigt wird, eine Verbindung aufgebaut zu haben.

Ich bin ja kein Jurist, aber afaik liegt die Beweislast bei demjenigen, der mich anschuldigt und nicht umgekehrt. Irre ich hier?
 
Der Gedanke wird sein, daß man nachweisen kann für den entsprechenden Tag nicht die IP gehabt zu haben, mit der man beschuldigt wird, eine Verbindung aufgebaut zu haben.
Ich weiß ja dass die CxU davon träumt aber bisher wurde die Beweislast noch nicht umgedreht.
Und wenn der Kläger nicht beweisen kann dass ich diese IP zu dem Zeitpunkt hatte und auch dass diese IP das hochgeladen hat, dann hat er ein ernsthaftes Problem.
 
Dem sollte so sein, aber ich erinnere mich, daß es in der Praxis wie folgt aussieht:
Der Rechteinhaber geht zum Provider, holt sich den Zugang für eine verdächtigte IP und haut die Mahnung raus.
Der Angeschriebene will von seinem Provider seine IP-Logs haben, aber die sind bereits gelöscht.
Das Gericht erkennt die Logs, die der Kläger hat als valide an.
Der Beschuldigte hat keine Chance das Gegenteil zu beweisen.

Habe jetzt keine Quelle, mich aber über die Jahre jedes mal aufgeregt, wenn Geschichten von solchen Fällen zu lesen waren.

Gab's da nicht den Fall der Oma, die gar keinen Rechner hatte und ihr das nicht genutzt hat?
 
Du irrst.

Du verkennst, daß sie nicht Redtube als Geschädigte ansieht, sondern die Abgemahnten. Sie argumentiert, mit Vorratsspeicherung wäre man gegen solche Vorwürfe sicher.
Richtig, hab mir gestern Nacht die Abschrift der Bundestagssitzung durchgelesen.
Das ist aber dann noch schlimmer.Das würde dann bedeuten: VDS für Zivilrechtsangelegenheiten! Hier ist nicht mal das Strafrecht im Fokus des Geschehens.

Aber sehen wir uns das mal genauer an.
Ein Anwalt will im Auftrag seiner Mandantschaft abmahnen, hat aber nur eine IP. Was tut er? Er geht zu Gericht und bittet dort umdie Möglichkeit der Datenherausgabe beim Provider. Dem Ansuchen wird statt gegeben, oder auch nicht. Nehmen wir an, diese wird gewährt und der Provider übergibt die geforderten Daten, wenn er diese denn hat.
Hat er sie nicht, dann wird keiner abgemahnt!
Hat er sie noch, dann übergibt er diese. Egal, ob VDS oder nicht.
So, jetzt die Frage...
Was bringt hier die VDS?
An diesen offensichtlichen Umstand hat wohl Elisabeth "VDS für Pornoabmahnungen" Winkelmeier-Becker nicht gedacht, oder Madame hat sich ne Lügenstory erzäheln lassen bzw selbst gelogen.

Um es auf die Spitze zu treiben...
Die VDS macht ungerechtfertigte Abmahnungen erst möglich :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:


Wie beschrieben, könnte jetzt der klagende Anwalt die IP bekommen, der verteidigende aber nicht mehr.
 
In der Praxis werden die Daten ja aus internen Gründen wohl nicht sofort gelöscht, sondern sagen wir z.B. 7 Tage gespeichert.
In Zukunft halt 6 Monate, so daß auch die Verteidigung noch die Originaldaten einsehen kann.

Ich erkläre hier nur, was sie gemeint haben wird. Ich argumentiere nicht für ihren Standpunkt.

Die Speicherung meiner Bewegungsdaten könnte mir theoretisch auch nützen, sollte mal jemand auf einer Überwachungskameraaufnahme sowohl bei einer Straftat abgelichtet werden, als nebenbei mir ähnlich sehen.
Ich würde mich dennoch, vor die Wahl gestellt, gegen diese Option entscheiden.
 
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