[Netzwelt] Vorratsdatenspeicherung bleibt Mitgliedsstaaten ueberlassen

Die Sprecherin fuer den Bereich des digitalen Binnenmarkts erklaerte heute Montag, dass es seitens der EU-Kommission vorerst keine neuen Richtlinien zum Speichern von Vorratsdaten gibt. Die bisherige .

Sie widerspricht somit dem EU-Kommissar fuer digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Guenther Oettinger (CDU), der einen solchen EU-Vorstoss angekuendigt hatte.

Es bleibt somit den Mitgliedsstaaten ueberlassen, ob eine landesweite Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat durchgefuehrt wird, sofern die Bestimmungen der EU dabei eingehalten werden. Die EU will das Thema aber nicht ignorieren, sondern zukuenftige nationale Gesetze genau beobachten.

Wie die europaeischen Innenminister auf diese Entschluss reagieren werden ist fraglich, nachdem in den letzten Wochen von vielen Seiten der Bedarf einer umfangreichen Vorratsdaten-Speicherung verlautbart worden war.

Quelle:
 
In der Praxis werden die Daten ja aus internen Gründen wohl nicht sofort gelöscht, sondern sagen wir z.B. 7 Tage gespeichert.
In Zukunft halt 6 Monate, so daß auch die Verteidigung noch die Originaldaten einsehen kann.
Abhilfe, die unsere VDS Verfechterin aus dem Ärmel hätte schütteln sollen.
Der Provider hält bei Anfragen nach § 101 UrhG, die Bestandsdaten noch weiter vor.
Aber nö, VDS fürs Zivilrecht, meint die Richterin und Abgeordnete.

Ich erkläre hier nur, was sie gemeint haben wird. Ich argumentiere nicht für ihren Standpunkt.
Ist mir schon klar. Ich kenn dich doch gut genug, um das zu wissen.

Die Speicherung meiner Bewegungsdaten könnte mir theoretisch auch nützen, sollte mal jemand auf einer Überwachungskameraaufnahme sowohl bei einer Straftat abgelichtet werden, als nebenbei mir ähnlich sehen.
Schön, wenn man seine Unschuld beweisen soll. ;)
Aber da fällt mir eine andere Deutung ein, die Staatsanwälte und auch Richter gerne verwenden.
Der Angeklagte wurde eindeutig auf den Aufnahmen erkannt, seine Bewegungsdaten zeigen aber, dass sein Handy weit weg vom Tatort eingebucht war. Ergo, hat der Angeklagte mit hoher krimineller Energie gehandelt, da er versucht hat seinen wahren Aufenthaltsort zu verschleiern. Dies ist strafverschärfend zu werten!

In Deutschland haben sie so mal einen Unschuldigen wegen Mordes und nicht wegen Totschlags verurteilt, weil keine DNS Spuren am Tatort von ihm gefunden wurden.
Wer so planvoll vorgeht, DNA Spuren zu vermeiden, der ist wegen Mordes dran.
Auf die Idee, dass das Fehlen der genetischen Spuren ein Zeichen seiner Unschuld sein könnte, kam man erst später.
 
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Man könnte hier problemlos einen rechtlichen Kompromiss schaffen. Gibt es eine richterliche Anordnung, dass Verbindungsdaten eines Benutzers vom Provider herausgegeben werden müssen, dann werden die herausgegebenen Daten des Betroffenen - und ausschliesslich diese - für X Monate auf "Vorrat" gehalten.
Dadurch wäre zumindest das Problem im ersten beschriebenen Fall gelöst.

Ausserdem wäre es für die Transparenz in der ganzen Angelegenheit sicherlich sinnvoll eine Informationspflicht der Betroffenen einzuführen. Fragt jemand meine Verbindungsdaten ab, muss mich der Provider davon in Kenntnis setzen; und zwar sobald die Herausgabe passiert, nicht erst irgendwann im Nachhinein. Da könnte auch wieder ein Richter urteilen, ob Verdunkelungsgefahr besteht und bei Bedarf eine Ausnahme für diese Informationspflicht geschaffen werden.

Ich weiss, es wurde in der Vergangenheit von Befürwortern damit argumentiert, dass Gerichte entlastet werden sollen und deshalb Exekutive direkten Zugriff auf die Daten ohne richterlichen Beschluss haben soll. Eine derartige "Erleichterung" bei solch schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte, ist aber strikt abzulehnen.
 
Dem sollte so sein, aber ich erinnere mich, daß es in der Praxis wie folgt aussieht:
Der Rechteinhaber geht zum Provider, holt sich den Zugang für eine verdächtigte IP und haut die Mahnung raus.
Der Angeschriebene will von seinem Provider seine IP-Logs haben, aber die sind bereits gelöscht.
Das Gericht erkennt die Logs, die der Kläger hat als valide an.
Der Beschuldigte hat keine Chance das Gegenteil zu beweisen.
1.) Was nützen dir die Logs vom Provider überhaupt?
2.) Ich bezweifle dass IPs noch gelöscht werden wenn sie bereits durch einen richterlichen Beschluss angefordert wurden - mMn macht sich der Provider dadurch strafbar. Durch die Anforderung der Daten hat er unzweifelhaft darüber Kenntnis erlangt, dass die Daten in einem Verfahren relevant sind.
3.) Ist hier nur bewiesen dass die jeweilige Person diese IP hatte, aber nicht dass die gefragten Daten tatsächlich von dieser IP hochgeladen wurden.

Wie wird dieser Beweis erbracht? Wurde sowas überhaupt jemals vor Gericht verhandelt? Oder hat bisher jeder Abgemahnte entweder bezahlt oder seltener die Sache einfach ausgesessen?

Solange nur 1/3 der abgemahnten zahlt ist es doch gar nicht den Aufwand wert, tatsächlich vor Gericht zu gehen - und im schlimmsten Fall dort zu verlieren.
 
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Ich bezweifle dass IPs noch gelöscht werden wenn sie bereits durch einen richterlichen Beschluss angefordert wurden - mMn macht sich der Provider dadurch strafbar. Durch die Anforderung der Daten hat er unzweifelhaft darüber Kenntnis erlangt, dass die Daten in einem Verfahren relevant sind.

Bei einer Flat dürfen die Daten eigentlich nicht gespeichert werden, da sie nicht abmahnungsrelevant sind. Aus QuaSi Gründen werden sie aber dennoch gespeichert.
Bei Anträgen an ein Gericht tritt Quick-Freeze in Kraft, der Provider soll die Zuordnung nicht löschen.
Bei genehmigung des Antrags gibt der Provider die Daten raus und muß sie umgehend löschen.

Tatsächlich herrscht Beweislastumkehr.

Es ist natürlich Quatsch dafür sorgen zu wollen, daß in einem Rechtsstaat die beschuldigten ihre Unschuld leichter beweisen können. Stattdessen sollte man gegen die Aushebelung diese fundamentalen Rechtsstaatsprinzips vorgehen.
 
An was erinnert mich das nur...

12. Januar 2015

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung lehnt Justizminister Maas weiterhin ab. "Die Vorratsdatenspeicherung gibt es in Frankreich, sie konnte auch den Anschlag in Paris nicht verhindern", sagte er. "Und: Eine solche Speicherung verstößt gegen die Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof eindeutig festgestellt."


20.03.2015

Einem Bericht des Spiegel zufolge arbeitet das Justizministerium unter Heiko Maas (SPD) bereits unter Hochdruck an einem Gesetzesentwurf zu einer neuen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung. Bereits im Juni 2015 sollen erste Leitlinien dazu vorliegen.

War da nicht mal was mit einer Mauer, die keiner bauen wollte?

Ist aber eigentlich ganz schön, wenn man immer wieder vor Augen geführt bekommt, was man von Politikern zu halten hat?
Mann, hätt ich doch nur nen Knüppel und nen Sack. :D
 
Der Vergleich mit der Mauer hinkt.
Maas hat ja nur gesagt dass der EUGH festgestellt hat dass die VDS gegen Grundrechte verstößt. Seit wann interessieren höchstgerichtliche Urteile unsere Politiker?
 
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