Vollstreckbarkeit zivilrechtlicher Forderungen bei Nichterhalt des Mahnbescheids

Novgorod

ngb-Nutte
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Servus,

ich würge gern wissen, wie ein gerichtliches mahnverfahren "technisch" abläuft, wenn der beklagte nichts davon weiß - klingt komisch, ist aber nicht so weit hergeholt wie es sich anhört ;)..

angenommen eine firma bzw. deren anwalt hat eine beliebige zivilrechtliche forderung gegen jemanden (z.b. nicht bezahlte rechnung, filesharing-abmahnung oder irgendwas anderes in der art) und will das geld gerichtlich eintreiben.. ob die forderung berechtigt ist, ist hierbei erstmal unerheblich.. soweit mich mein halbwissen hier nicht täuscht, kommt zuerst ein mahnbescheid vom amtsgericht, für den der kläger zahlen muss und gegen den man einen widerspruch einlegen kann; danach kann klage erhoben werden, der beschuldigte kann sich schriftlich äußern, dann wird ggf. ein verhandlungstermin vereinbart und dann war's das auch schon.. wenn der beklagte auf keinen dieser briefe vom gericht reagiert, gewinnt der kläger automatisch und bekommt einen vollstreckungstitel - soweit halbwegs klar..

nun die preisfrage: was ist, wenn der beklagte den mahnbescheid nicht zugestellt bekommt und somit garnicht weiß, dass er verklagt wird? soweit ich weiß, wird er als normale post verschickt und erfordert keine unterschrift des empfängers als annahmebestätigung.. auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die post den brief verschlampt, könnte der beklagte auch weggezogen sein und der postbote prüft nicht nach, ob der name wirklich noch auf dem briefkasten steht o.ä. - es gibt jedenfalls viele gründe, weshalb der beklagte den mahnbescheid unverschuldet nicht erhalten könnte.. in dem fall verstreicht die widerspruchsfrist, ohne dass der beklagte von dem brief weiß - was passiert dann? bekommt der kläger automatisch einen vollstreckungstitel, wenn dem mahnbescheid nicht widersprochen wird, oder muss er trotzdem klage einreichen? wenn letzteres der fall ist, wird dann bei den weiteren schritten vom gericht geprüft, ob der beklagte wirklich dort wohnt wo der kläger es angegeben hat und ob er die weiteren briefe bzw. die ladung tatsächlich erhält? wenn es keine solche prüfung gibt und die post die briefe nicht als unzustellbar an den absender zurückschickt (z.b. weil der empfänger früher mal dort gewohnt hat), könnte der kläger doch theoretisch einen vollstreckungstitel ohne das wissen des beklagten erhalten, wenn er beim mahnverfahren z.b. eine adresse angibt, wo der beklagte früher gewohnt hat (so kann man ihm keinen vorsätzlichen betrug unterstellen) - aber das kann ich mir nicht so recht vorstellen..

also, weiß jemand, ob beim zivilverfahren an irgendeiner stelle überprüft wird, ob der beklagte von der sache informiert wurde?

bonusfrage: angenommen die post schlampt nicht und schickt den brief ans gericht zurück, weil der name des empfängers nicht (mehr) auf dem briefkasten steht - was passiert dann? beim umzug innerhalb deutschlands kann ja die neue adresse leicht ermittelt werden - ist das dann sache des gerichts oder des klägers? und wie wirkt sich das auf die widerspruchs- und verjährungsfristen aus?

super-bonusfrage: was ist, wenn der beklagte nicht mehr in deutschland oder der EU wohnt (z.b. ein chinesischer student, der nach dem studium nach china zurückgekehrt ist)? gut, den wird ein deutscher vollstreckungstitel wahrscheinlich in der praxis wenig interessieren, aber dennoch kann es doch rechtlich nicht einwandfrei sein, ein urteil gegen den beklagten zu fällen, nur weil es zu aufwendig ist, ihn vor gericht zu laden :confused:.. und was ist wenn er irgendwann wieder nach deutschland einreisen will? kommen dann am flughafen gleich die handschellen oder erst beim visumsantrag?
 
Eigenes Halbwissen:

Das Gericht geht davon aus, dass die Post korrekt arbeitet. Wenn du nicht besondere Gründe darlegen kannst, warum was bei der Zustellung schief gegangen ist, wird davon ausgegangen, dass der korrekt zugestellt wurde:
Falls es jedoch solche Gründe in der Tat gibt, bringt es erstmal nichts, denn die Sache wurde dann schon weitergereicht und der Widerspruch wirkt wie(?) ein Einspruch vor Gericht
Aber wenn es wohl glaubhaft ist, dann musst du wohl ggf entstehende Kosten nicht (mit-?) tragen.
 
Offtopic: Echt, so n Brief kommt bei euch ohne Rückschreiben an? Bei uns wird alles amtliche mittels Rückscheinbrief A (RSA) / Rückscheinbrief B (RSB) zugestellt. Bei RSA darf es nur der entgegen nehmen, dem das auch gehört. RSB dagegen kann auch zb Ehepartner abgegeben werden.
 
Sowas kommt soweit ich weiß und es selbst hatte hier in der Form an, dass der Postbote klingelt und wenn keiner aufmacht, bzw. er keine Lust hat zu warten, er mit seiner Unterschrift drauf bestätigt, dass er es am Soundsovielten eingeworfen hat. Das wird dann wohl auch irgendwo vermerkt.

Allerdings hatte ich vor Jahren durch damalige Namensähnlichkeiten an den Briefkästen auch schon den Fall, dass er es beim Verkehrten reingeschmissen hat.
 
Auch etwas Halbwissen:

Ich Hab vor 10 Jahren noch in einer Kleinstadt gewohnt mit 18 Gemeinden (kleine Dörfer rings rum) im Ortskern gab es ein Postamt.
Da Stand eine Holzkiste mit einer ganzen Arme gelber Briefe bei denen der Empfänger nicht anwesend war (Oder nicht anwesend sein wollte:D)
Die gingen nach einer Woche zurück an den Absender. Ich gehe also mal davon aus, dass diese "gelben Briefe" (Mahnbescheide) nur eigenhändig zugestellt werden dürfen.
Es gibt auch die Möglichkeit Schriftstücke (z.B. die gelben Mahnbescheide) durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, wenn die Zustellung mittels Postboten nicht fruchtet.

Da in solchen Fällen durchaus die Existenz des Beklagten komplett den Bach runter gehen kann, wenn ein Mahnbescheid nicht bei ihm ankommt, wäre es zimlich banal die einfach in den Briefkasten werfen zu dürfen.
Immerhin wurde schon die komplette Tagespost eines stink-faulen Zustellers im Altpapiercontainer gefunden.
 
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  • #6
danke für die infos soweit - vor allem dass dadurch die zustellung als unwirksam gilt und somit auch alle nachfolgenden vollstreckungstitel unwirksam werden.. und nur um ganz sicher zu sein: nicht beantworteter mahnbescheid = sofortiger vollstreckungstitel ohne gerichtsverhandlung, richtig?

im konkreten fall (der gegenstand ist eher irrelevant) geht es um einen bekannten, der vor einem halben jahr ins nicht-EU-ausland umgezogen ist und sich auch vorschriftsmäßig abgemeldet hat (nachweise wären also notfalls da).. der nachmieter, zufälligerweise auch ein bekannter, hat für ihn die post gesammelt, die hin und wieder noch ankommt, obwohl sein name seit dem umzug nicht mehr auf dem briefkasten steht - und nun kam ein gelber brief für ihn, ein halbes jahr nach dem umzug, ohne rückschein oder unterschreiben, sondern einfach in den briefkasten eingeworfen... die frage ist, ob der nachmieter den brief ungeöffnet zur post zurückbringen soll mit dem vermerk, dass der empfänger nicht mehr dort wohnt (so dass der brief ans AG zurückgeht und sie den fehler mitbekommen), oder ob er ihn einfach verschwinden lassen sollte.. was wäre denn der nächste schritt des AG, wenn es den brief zurückbekommt?

in jedem fall kann und will der empfänger nicht vom ausland aus irgendwelche prozesse führen und hat auch nicht vor, in den nächsten jahren nach deutschland zurückzukommen.. aber es wäre gut zu wissen, ob daraus automatisch ein titel wird (der jedoch offenbar unwirksam ist) und welche negativen folgen der bei einer erneuten einreise hätte.. und wirkt sich das auf verjährungsfristen aus?

edit: zur steht da unter 3. "zustellung des mahnbescheids".. das bedeutet, wenn die zustellung unwirksam war, geht die verjährung weiter - d.h. es ist in der verantwortung des klägers, die korrekte adresse des beschuldigten rechtzeitig zu ermitteln, oder?
 
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