Novgorod
ngb-Nutte
- Registriert
- 14 Juli 2013
- Beiträge
- 3.055
Servus,
ich würge gern wissen, wie ein gerichtliches mahnverfahren "technisch" abläuft, wenn der beklagte nichts davon weiß - klingt komisch, ist aber nicht so weit hergeholt wie es sich anhört ..
angenommen eine firma bzw. deren anwalt hat eine beliebige zivilrechtliche forderung gegen jemanden (z.b. nicht bezahlte rechnung, filesharing-abmahnung oder irgendwas anderes in der art) und will das geld gerichtlich eintreiben.. ob die forderung berechtigt ist, ist hierbei erstmal unerheblich.. soweit mich mein halbwissen hier nicht täuscht, kommt zuerst ein mahnbescheid vom amtsgericht, für den der kläger zahlen muss und gegen den man einen widerspruch einlegen kann; danach kann klage erhoben werden, der beschuldigte kann sich schriftlich äußern, dann wird ggf. ein verhandlungstermin vereinbart und dann war's das auch schon.. wenn der beklagte auf keinen dieser briefe vom gericht reagiert, gewinnt der kläger automatisch und bekommt einen vollstreckungstitel - soweit halbwegs klar..
nun die preisfrage: was ist, wenn der beklagte den mahnbescheid nicht zugestellt bekommt und somit garnicht weiß, dass er verklagt wird? soweit ich weiß, wird er als normale post verschickt und erfordert keine unterschrift des empfängers als annahmebestätigung.. auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die post den brief verschlampt, könnte der beklagte auch weggezogen sein und der postbote prüft nicht nach, ob der name wirklich noch auf dem briefkasten steht o.ä. - es gibt jedenfalls viele gründe, weshalb der beklagte den mahnbescheid unverschuldet nicht erhalten könnte.. in dem fall verstreicht die widerspruchsfrist, ohne dass der beklagte von dem brief weiß - was passiert dann? bekommt der kläger automatisch einen vollstreckungstitel, wenn dem mahnbescheid nicht widersprochen wird, oder muss er trotzdem klage einreichen? wenn letzteres der fall ist, wird dann bei den weiteren schritten vom gericht geprüft, ob der beklagte wirklich dort wohnt wo der kläger es angegeben hat und ob er die weiteren briefe bzw. die ladung tatsächlich erhält? wenn es keine solche prüfung gibt und die post die briefe nicht als unzustellbar an den absender zurückschickt (z.b. weil der empfänger früher mal dort gewohnt hat), könnte der kläger doch theoretisch einen vollstreckungstitel ohne das wissen des beklagten erhalten, wenn er beim mahnverfahren z.b. eine adresse angibt, wo der beklagte früher gewohnt hat (so kann man ihm keinen vorsätzlichen betrug unterstellen) - aber das kann ich mir nicht so recht vorstellen..
also, weiß jemand, ob beim zivilverfahren an irgendeiner stelle überprüft wird, ob der beklagte von der sache informiert wurde?
bonusfrage: angenommen die post schlampt nicht und schickt den brief ans gericht zurück, weil der name des empfängers nicht (mehr) auf dem briefkasten steht - was passiert dann? beim umzug innerhalb deutschlands kann ja die neue adresse leicht ermittelt werden - ist das dann sache des gerichts oder des klägers? und wie wirkt sich das auf die widerspruchs- und verjährungsfristen aus?
super-bonusfrage: was ist, wenn der beklagte nicht mehr in deutschland oder der EU wohnt (z.b. ein chinesischer student, der nach dem studium nach china zurückgekehrt ist)? gut, den wird ein deutscher vollstreckungstitel wahrscheinlich in der praxis wenig interessieren, aber dennoch kann es doch rechtlich nicht einwandfrei sein, ein urteil gegen den beklagten zu fällen, nur weil es zu aufwendig ist, ihn vor gericht zu laden .. und was ist wenn er irgendwann wieder nach deutschland einreisen will? kommen dann am flughafen gleich die handschellen oder erst beim visumsantrag?
ich würge gern wissen, wie ein gerichtliches mahnverfahren "technisch" abläuft, wenn der beklagte nichts davon weiß - klingt komisch, ist aber nicht so weit hergeholt wie es sich anhört ..
angenommen eine firma bzw. deren anwalt hat eine beliebige zivilrechtliche forderung gegen jemanden (z.b. nicht bezahlte rechnung, filesharing-abmahnung oder irgendwas anderes in der art) und will das geld gerichtlich eintreiben.. ob die forderung berechtigt ist, ist hierbei erstmal unerheblich.. soweit mich mein halbwissen hier nicht täuscht, kommt zuerst ein mahnbescheid vom amtsgericht, für den der kläger zahlen muss und gegen den man einen widerspruch einlegen kann; danach kann klage erhoben werden, der beschuldigte kann sich schriftlich äußern, dann wird ggf. ein verhandlungstermin vereinbart und dann war's das auch schon.. wenn der beklagte auf keinen dieser briefe vom gericht reagiert, gewinnt der kläger automatisch und bekommt einen vollstreckungstitel - soweit halbwegs klar..
nun die preisfrage: was ist, wenn der beklagte den mahnbescheid nicht zugestellt bekommt und somit garnicht weiß, dass er verklagt wird? soweit ich weiß, wird er als normale post verschickt und erfordert keine unterschrift des empfängers als annahmebestätigung.. auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die post den brief verschlampt, könnte der beklagte auch weggezogen sein und der postbote prüft nicht nach, ob der name wirklich noch auf dem briefkasten steht o.ä. - es gibt jedenfalls viele gründe, weshalb der beklagte den mahnbescheid unverschuldet nicht erhalten könnte.. in dem fall verstreicht die widerspruchsfrist, ohne dass der beklagte von dem brief weiß - was passiert dann? bekommt der kläger automatisch einen vollstreckungstitel, wenn dem mahnbescheid nicht widersprochen wird, oder muss er trotzdem klage einreichen? wenn letzteres der fall ist, wird dann bei den weiteren schritten vom gericht geprüft, ob der beklagte wirklich dort wohnt wo der kläger es angegeben hat und ob er die weiteren briefe bzw. die ladung tatsächlich erhält? wenn es keine solche prüfung gibt und die post die briefe nicht als unzustellbar an den absender zurückschickt (z.b. weil der empfänger früher mal dort gewohnt hat), könnte der kläger doch theoretisch einen vollstreckungstitel ohne das wissen des beklagten erhalten, wenn er beim mahnverfahren z.b. eine adresse angibt, wo der beklagte früher gewohnt hat (so kann man ihm keinen vorsätzlichen betrug unterstellen) - aber das kann ich mir nicht so recht vorstellen..
also, weiß jemand, ob beim zivilverfahren an irgendeiner stelle überprüft wird, ob der beklagte von der sache informiert wurde?
bonusfrage: angenommen die post schlampt nicht und schickt den brief ans gericht zurück, weil der name des empfängers nicht (mehr) auf dem briefkasten steht - was passiert dann? beim umzug innerhalb deutschlands kann ja die neue adresse leicht ermittelt werden - ist das dann sache des gerichts oder des klägers? und wie wirkt sich das auf die widerspruchs- und verjährungsfristen aus?
super-bonusfrage: was ist, wenn der beklagte nicht mehr in deutschland oder der EU wohnt (z.b. ein chinesischer student, der nach dem studium nach china zurückgekehrt ist)? gut, den wird ein deutscher vollstreckungstitel wahrscheinlich in der praxis wenig interessieren, aber dennoch kann es doch rechtlich nicht einwandfrei sein, ein urteil gegen den beklagten zu fällen, nur weil es zu aufwendig ist, ihn vor gericht zu laden .. und was ist wenn er irgendwann wieder nach deutschland einreisen will? kommen dann am flughafen gleich die handschellen oder erst beim visumsantrag?