Einschreiben bringen leider gar nichts außer dass der Absender sich halbwegs sicher sein kann dass sein Brief angekommen ist. Mit Rückschein kann er sich richtig sicher sein.
Aber ob das was der Absender behauptet drinnen gewesen zu sein auch drinnen war kann damit auch nicht belegt werden.
Und ob beim Amt ein Brief oder ein Einschreiben ankommt ist egal. Kommt alles in der Poststelle an und wird dann intern gleichwertig weitergeleitet.
Die Kosten kann man sich ganz sicher sparen für so eine Kleinigkeit.
@TS
Das erste Schreiben / Erinnerung kann noch nichts kosten da es unter Umständen ja sein kann, dass du das Ticket nicht bekommen hast. Bei uns laufen vermehrt Idioten rum, die die ganzen Schreiben abmachen und wegwerfen. Zum Teil bekommt man bei uns (Saarland) gar kein klassischen Knöllchen mehr sondern einen Zettel auf dem kurz vermerkt ist, dass man falsch geparkt hat und in den nächsten Tagen ein Schreiben bekommt. Dann kommt in der Tat wie beim Blitzer ein Schreiben mit Bildern vom Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und Stellung der Ventile.
Und solange du einem einfachen Schreiben fristgerecht(!) widersprichst (Stellung abgibst) können werden keine Mahngebühren für weitere Schreiben anfallen.
I.d.R. beläuft sich die Frist darauf dich dazu zu äußern mit dem Zusatz, dass wenn du es nicht tust zum gleichen Termin die Zahlung fällig wird.
Also Widersprechen erfüllt die gesetzte Frist und die sind am Zug. Wenn die dann schreiben du hast aus Gründen xy dennoch zu bis xx.xx.xxxx zu zahlen...
Hier musst du dann entscheiden ob du zahlst oder in den Kampf ziehst
