• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Verwarnung trotz Parkticket

Novgorod

ngb-Nutte

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Würde das mal per Einschreiben da hin schicken.

das kostet auch wieder geld, was er nicht wiederbekommt.. je nach behörde ist auch ein widerspruch per onlineformular möglich, die möglichkeit würde ich unbedingt nutzen, wenn es geht - das spart zeit und geld und wird wie normale korrespondenz behandelt.. hat mir jedenfalls in einem ähnlichen fall viel mühe gespart (und da ging es um einen erheblich höheren betrag)..
 

HoneyBadger

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Anrufen würde ich da nicht. Da kann man Dir sonst was für tolle Antworten geben. Du brauchst das schriftlich. Nur den Stress mit der Post würde ich mir nicht machen. Viele Behörden akzeptieren bei solchen Kleinigkeiten inzwischen auch E-Mail. Ich habe da schon konstruktive Erfahrungen gesammelt.
 

Xypro

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@Novgorod:
Einschreiben bringen leider gar nichts außer dass der Absender sich halbwegs sicher sein kann dass sein Brief angekommen ist. Mit Rückschein kann er sich richtig sicher sein.
Aber ob das was der Absender behauptet drinnen gewesen zu sein auch drinnen war kann damit auch nicht belegt werden.
Und ob beim Amt ein Brief oder ein Einschreiben ankommt ist egal. Kommt alles in der Poststelle an und wird dann intern gleichwertig weitergeleitet.
Die Kosten kann man sich ganz sicher sparen für so eine Kleinigkeit.

@TS
Das erste Schreiben / Erinnerung kann noch nichts kosten da es unter Umständen ja sein kann, dass du das Ticket nicht bekommen hast. Bei uns laufen vermehrt Idioten rum, die die ganzen Schreiben abmachen und wegwerfen. Zum Teil bekommt man bei uns (Saarland) gar kein klassischen Knöllchen mehr sondern einen Zettel auf dem kurz vermerkt ist, dass man falsch geparkt hat und in den nächsten Tagen ein Schreiben bekommt. Dann kommt in der Tat wie beim Blitzer ein Schreiben mit Bildern vom Fahrzeug, Kennzeichen, Standort, Beschilderung und Stellung der Ventile.
Und solange du einem einfachen Schreiben fristgerecht(!) widersprichst (Stellung abgibst) können werden keine Mahngebühren für weitere Schreiben anfallen.

I.d.R. beläuft sich die Frist darauf dich dazu zu äußern mit dem Zusatz, dass wenn du es nicht tust zum gleichen Termin die Zahlung fällig wird.

Also Widersprechen erfüllt die gesetzte Frist und die sind am Zug. Wenn die dann schreiben du hast aus Gründen xy dennoch zu bis xx.xx.xxxx zu zahlen...
Hier musst du dann entscheiden ob du zahlst oder in den Kampf ziehst ;)
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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@Xypro: der sinn vom einschreiben (egal welcher art) ist ja in erster linie der beleg, dass man die fristen eingehalten hat, falls der brief wirklich mal in der internen postverteilung verloren geht.. wenn du der behörde den empfangsbeleg von der post vorlegst, wird sie sicher nicht auf der versäumten frist bestehen oder gar behaupten, es wäre nicht der richtige inhalt drin gewesen (ist ja nicht die GEZ :D) - und letzteres hat spätestens vor gericht keinen bestand, wenn sie nicht den brief zu deinem beleg vorlegen können..

aber ich habe ja auch den online-widerspruch empfohlen anstelle des postwegs ;) - das spart das aufsetzen eines formellen briefes, ausdrucken, zur post bringen, die versandzeit und natürlich das porto.. und einen beleg (bestätigungsmail o.ä.) gibt es in der regel auch..
 

Xypro

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@Novgorod:
Nein ein Einschreiben hat nichts mit einem Nachweis von Fristen zu tun. Es sagt dem Absender lediglich "Ist beim Empfänger angekommen".
Das Problem besteht weiterhin, dass das Einschreiben nichts über den Inhalt aussagt der versendet wurde.
Wir haben schon das ein oder andere mal von Kunden leere Umschläge per Einschreiben erhalten die dann genau so argumentieren (Hab ein Beleg, Frist eingehalten, Ihre Poststelle hat es verschlampt... etc) ganz dreist sind die, die die Umschläge einreisen und wieder verkleben und dann behaupten jemand hat es auf dem Postweg entwendet oder ging verloren....
Sinn des Einschreibens ist es wenn der Absender sicher gehen will dass es beim richtigen Adressaten zugestellt wurde um ggf im weiteren tätig werden zu können. z.B. Sperren von Gutscheinen, Tickets, Einladungen.

Zumal jeder anständige Posteingang einer Firma/Amts die Briefe direkt mit einem Eingangsstempel markiert und bei Schreiben von Kunden auch immer den entsprechenden Umschlag dazuheftet (bzgl Poststempel).
Und ein Unternehmen das behauptet es wäre nicht rechtzeitig angekommen oder der Umschlag wäre leer gewesen; die würden das sowohl bei einem Brief tun als auch bei einem Einschreiben.
 

theSplit

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Ich bleib dabei: Warte auf den Brief, ruf dort an und schildere den Sachverhalt. Kommt man dir entgegen und möchte die Beweise sehen, go for it. Stellt man sich dort quer und erkennt das nicht an, dann weißt du auch wie der Widerspruch gegen deinen BGB ausgeht ;) Also entweder 10€ sicher blechen oder es drauf ankommen lassen und vielleicht gar nichts bezahlen... oder noch viel mehr.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Würde ich ganz genau so handhaben, schließlich hast du/der War-10-ck das Recht auf seiner Seite und du hast auch nen Beleg darüber.
Und wenn man dann einfach "blöd" zahlt, ohne sich zu beschweren, ist man definitiv der "Blöde" - nur weil jemand vielleicht mal hätte genau hingucken sollen und nicht sagen "kein Berliner Kennzeichen, der bekommt nen Ticket, höhö"... ;)

Im Ernst, ich würde das einfach auch telefonisch schildern und mich dann beraten lassen was und wie vorgegangen werden soll. Wenn jemand meint man soll Einspruch einlegen (wie alle hier sagen) - würde ich das auch tun, aber noch bevor irgendwas "rechtskräftig" (!) wird - weil man es nicht schon vorher abgestritten hat...

Und anrufen ist das mindeste. War-10-ck, du wirst ja dann hören was gesagt wird dazu - und im schlimmsten Fall brauch die "Politesse" ne Nachschulung... aber ich würde nicht einfach so abwarten und mir den schwarzen Peter in die Schuhe schieben lassen. Du bist halt im Recht. Und Notfalls muß man das eben durchsetzen. Das hat auch was mit "jemanden auf einen Fehler hinweisen" zu tun.

Und eines noch, du solltest dir auf jeden Fall eine Kopie/Scan von dem Ticket machen lassen, nicht dass jenes "verschlampt" wird. Nur um sicher zu sein.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Xypro: ein rechtlich absolut unanfechtbarer beweis ist das ist nicht - aber wenn man so argumentiert, kann es letztlich gar keinen beweis geben, dass irgendein schriftverkehr jemals irgendwo angekommen ist.. bescheißen kann man auf beiden seiten und dann liegt es irgendwann am richter zu entscheiden, wer glaubwürdiger ist - und dann ist man im weitesten sinne beim thema betrug, worum es hier aber nicht ging..

dass jemand einer behörde einen leeren umschlag per einschreiben schickt, nur um seine widerspruchsfrist einzuklagen, macht wenig sinn.. der haupt-aufwand (brief fristgerecht verschicken und porto bezahlen) wurde ja gemacht, ebensogut hätte man auch einfach den wisch ausfüllen und in den briefumschlag stecken können.. es gibt hier also überhaupt keinen anreiz zum bescheißen (und nur zum trollen sind die lolz einfach zu wenig :D) und der behörde wäre es wohl auch nicht wert deswegen vor gericht zu gehen..
 
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