Verkaufsplattform im Tor - Browser

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Nur weil da der Browser ein Tor geschossen hat, ist das noch lange kein Sport.

Außerdem macht man solche illegalen Dinge besser über das mobile Telefon.
Dann ist man nie nicht greifbar :T
 
Hier hat jemand eine interessante Frage und fragt nach Hilfe und was ist? Diese willkürlichen Mods missbrauchen ihre Macht!
 
ja die Frage ist berechtigt @TS was du verkaufen willst? Brauchst du dafür TOR? Was ist mit eBay, eBay Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace?
 
Ok mal keine Trollantwort:
Es gibt tatsächlich eine Plattform auf der man Dokumente uppen kann die bei einer BTC Zahlung automatisch dem Käufer freigegeben werden.
Hab ich auf Anhieb nicht wieder gefunden, ein guter Start sind aber die Foren der DN Markets.
An die URL der Foren kommt man idR nach der Registrierung als Käufer da kannst du mal nachfragen.

Wobei ich mir irgendwie echt denke, dass das schon ganz gut ist wenn in Bezug auf DN nicht jede Frage beantwortet wird, dass da nur wirklich Interessierte unterwegs sind finde ich ganz gut so.
 
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  • #29
@phre4k : völlig daneben getippt

@ Ghandy: ja habe ich mir auch schon überlegt.

@Chegwidden : Wieso illegal ? Wäre es so, dann würde ich in euer Forum mit einer anderen IP Adresse rein.

@ckeZ: Da hast vollkommen Recht. Das ist ja hier wie im Bundestag in Berlin. Nur bla bla und kommt nichts dabei raus. Nicht mal die einfachsten Fragen.

@Laui: hatte das bei ebay Kleinanzeigen -markt.de -quoka aber wurde überall wieder gelöscht mit dem Hinweis auf gewerblichen Handel
oder irrgendwelchen Richtlinien.

@saddy: danke.

Hier nochmal ein Beispiel:


Diese Software kann man zum Beispiel auch legal kaufen und benutzen. So ist es auch wenn ich Zeugnisse, Diplome usw.mache, bzw.
dem Zeugniss bessere Noten verpasse, was sich etliche wünschen würden. Mache ich dies Jemandem und schreibe den Hinweis dazu "Nur zum Privatgebrauch" und Person XY hält sich nicht daran, dann ist das nicht mehr mein Problem und mir passiert garnichts.

Anders Beispiel: Ich hatte mir mal im alten Personalausweis einen anderen Namen und das ganze laminiert, so das dies schön echt aus sah.
Selbst das darf man wenn man ihn nicht benutzt. So ist der Sachverhalt bzw.die Rechtslage. So nun habt ihr sogar was von mir gelernt bzw.diejenigen die das noch nicht wußten. Ích bin kein PC-Spezialist oder Hacker und kann nichtmal gut englisch. so das ich nach einem Link frage im Darknet,wo ich Dokumente nach Wunsch verändere, natürlich mit dem rechtlichen Hinweis des rein privaten Gebrauches. So, nun hats wohl der letzte auch kapiert.

Schöne Grüße.
 
Also für so etwas braucht man nur andere Treiber ……… für den Euroschein nimmst du eben wieder amerikanische Drucker- und Scannertreiber. Also ist das eher ein Windowsproblem und sollte dahin verschoben werden.
 
@Innozenz: Du hast meinen Post nicht verstanden ;)

Aber um produktiv zu sein: Wenn es legal ist musste nicht ins Darknet.
 
Ist ja dann auch gewerblich. Die kann schon jemand was, spätestens Steuer Hinterziehung. Gerade wenn es legal ist, mach ein Gewerbe und Verkauf es auf eBay über den Händler Account.
 
Ihr meint also, er soll gefälschte Dokumente oder einen ganzen Dokumentenfälschungsservice auf ebay stellen?

Das klingt ja fast genau so intelligent, wie so etwas überhaupt anzubieten. Der eine oder andere Dokumentenfälscher wurde schon von Auftraggebern "aus dem Geschäft gedrängt"…
 
Also meinstst du jetzt doch die normalen DN Markets?
Weil das von mir angesprochene Tool funkioniert nur mit schon fertigen Dokumenten und nix was in Auftrag gegeben werden muss.

Letzte Info von mir, danach gibts keine kostenlosen Tipps mehr zu deinem geschäftlichen Vorhaben:
Bei den DN Markets muss man (Infostand von mir ca. 2 Jahre alt) ~500€+ als Sicherheit hinterlegen um überhaupt verkaufen zu dürfen.
 
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  • #38
@saddy Ich kenne diese DN Markets nicht. Und hinterlegen tue ich schon mal garnichts. Nein fertige Dokumente sind auch nicht gemeint.
Du mußt zwischen den Zeilen lesen, aber egal jetzt.

@drfuture Ein Gewerbe will ich natürlich nicht aufmachen.

Jedenfalls kann oder will mir keiner helfen hier. So ein Zirkus wegen eines Links, pfff. :unknown:
 
Jedenfalls kann oder will mir keiner helfen hier. So ein Zirkus wegen eines Links, pfff. :unknown:

Haha, du redest nebulös um den Brei rum und erwartest, dass wir deine Recherchearbeit erledigen? Was hält dich davon ab, im IRC und bekannten Kanälen nachzufragen? Was hält dich davon ab, dein Vorhaben genau zu beschreiben?

Wenn du schon zu dumm bist, ins Darknet zu finden, solltest du dir das mit der Dokumentenfälschung noch mal überlegen.
 
Ach lass mal. Eine Nanosekunde lang war ich sogar der Meinung, wir bekommen dann ein zweites Hafttagebuch. Aber wo will er dann dieses Dokument nur hochladen...?

@Innozenz:

In DE darfst du tatsächlich staatliche/amtliche Dokumente kopieren. Selbst welche anfertigen darfst du nicht. Und schon überhaupt nicht greift hier das Recht auf Privatkopie.

Da du dich im Internet nur schwer zurechtfindest, hier der entsprechende Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

So, und jetzt hör auf dich zu echauffieren und denk ein wenig darüber nach, ob das Gangsta-Leben wirklich etwas für dich ist.




Ist zwar nicht mein Bereich hier, da der Faden aber über Threadball hierher gelangt ist und Threadball auch nicht wirklich Schwung aufnimmt mache ich mal ein Schloss vor das Elend.

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