3.3
Die Ablieferung von Paketen durch Cargo erfolgt im Regelfall innerhalb von 1-2 Werktagen, von sonstigem Sammelgut innerhalb von 1-3 Werktagen nach deren Abholung beim Absender mit befreiender Wirkung an jede bei dem ordnungsgemäßen Empfänger in dessen Gewahrsamsbereich (Geschäft/Haushalt, etc.) angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Eine weitergehende Überprüfung der Empfangsberechtigung durch Cargo ist nicht erforderlich.
Ebenfalls erfolgt die Ablieferung, soweit der Versender oder Empfänger eine alternative Zustellung an eine andere, als den ursprünglichen Empfänger benannte Person, anweist. Hierzu hat der Versender/Empfänger die Möglichkeit Cargo anderweitige Weisung mittels eines Mitteilungsformular, welches unter Formulare abrufbar ist und Cargo deutlich sichtbar am Ort der Zustellung zur Kenntnis gebracht wird, über den alternativen Empfänger zu erteilen. Zustellung mit befreiender Wirkung erfolgt auch dann, wenn der Versender die Zustellung an einen Paketshop/eine Paketstation etc. wählt.