Über die Website
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wurden mitunter die Proteste gegen die Angelobung von Donald Trump zum Präsident der USA am 20. Jänner 2017 organisiert. Auch Aktionen gegen den Muslim Ban der Trump-Administration wurden von den Betreibern dieser Website unterstützt.Mit einem Durchsungsbeschluss wurde der Provider, DreamHost, bei dem die Website der Aktivisten gehostet wird, vom Ministerium zur Herausgabe von Informationen angewiesen. Dabei möchte das Justizministerium nicht nur Informationen über die Betreiber der Website erhalten, sondern verlangt die Veröffentlichung der IP-Adressen von 1,3 Millionen Besuchern des Internetauftritts.
Anders als bei einem National Security Letter, ist es dem Provider in diesem Fall rechtlich gestattet, über die Abfrage der Daten zu berichten. In einem
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auf der Unternehmens-Website informiert DreamHost über die Anfrage des Departments of Justice (DOJ). Als besonders heikel angesehen wird, dass nicht nur die Daten der Websitebetreiber, sondern auch die Informationen von Besuchern der Seite herausgegeben werden sollen. Dabei geht es neben den IP-Adressen auch um Kontaktinformationen, E-Mails und Fotos von tausenden Menschen, die dadurch als Teilnehmer von Anti-Trump Protesten ausgeforscht werden könnten.
Diese nicht zielgerichtete Datenabfrage des DOJs widerspricht aus Sicht des Providers dem 1. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment), der mitunter Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit garantieren soll.
Mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation versucht das Legal Team des Hosters nun die Herausgabe der Daten zu verhindern und schreibt dazu in seinem Blogeintrag:
"The internet was founded - and continues to survive, in the main - on its democratizing ability to facilitate a free exchange of ideas. Internet users have a reasonable expectation that they will not get swept up in criminal investigations simply by exercising their right to political speech against the government. We intend to take whatever steps are necessary to support and shield these users from what is, in our view, a very unfocused search and an unlawful request for their personal information."
Quellen:
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Bildquelle:
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Das die IP Adressen in den Daten enthalten sind, ist einer der Gründe warum der Hoster ablehnt. Das DOJ will alle Daten die im Zusammenhang mit der Seite stehen. Die Auswahl des Beispiels wurde also vom Hoster getroffen, die Überschrift schreibt diese Auswahl dem DOJ zu. Das mieft, insbesondere weil es ist so offensichtlich ist. Viel zu konkret für das DOJ, wo kommt die Zahl her?