Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunterhalt



Das Amtsgericht (AG) München veröffentlichte in einer vom 28. April 2017 unter der treffenden Überschrift „Väterroulette“ ein Urteil (Aktenzeichen 191 C 521/16) zu einem kuriosen Fall: Eine Frau suchte den Vater ihres Kindes – wusste aber nur, dass er Michael heißt. Sie klagte gegen eine in München ansässige Hotelkette. Diese sollte die persönlichen Daten des als Vater in Frage kommenden Hotelgasts herausgeben. Das Gericht wies jedoch die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen.



In der Pressemitteilung wurde der Fall wie folgt geschildert: Eine Frau hatte im Juni 2010 zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ namens Michael vier Tage in einem Hotel in Halle verbracht. Neun Monate später bekam sie einen Jungen namens Joel und verlangte von dem Hotel, den Namen des potentiellen Vaters herauszugeben. Die Mutter benötigt die Auskünfte, um Kindesunterhaltsansprüche gegenüber ihrem damaligen Begleiter geltend machen zu können. Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte, weigerte sich das Hotel, Auskunft zu geben, weil zu diesem Zeitpunkt vier Männer mit demselben Namen in dem Hotel gewohnt haben. Daraufhin hatte die Kindesmutter die Hotelführung mit Sitz in München auf Herausgabe der Daten verklagt, denn sie ist der Meinung, dass ihr gegenüber dem Hotel ein Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz zusteht.

Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilte das Amtsgericht München: Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch. Zudem können die Männer Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum stellen“, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.

Für das Gericht stand weiter fest, dass die Gefahr bestünde, dass die Datenübermittlung ins Blaue hinein erfolgen würde: „Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.“, befand das Gericht abschließend.

So besteht bei einer Auskunftserteilung durch das Hotel die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Auseinandersetzung zum Unterhalt einbezogen und dadurch womöglich deren Ehen und Familien zerstört werden. Das Urteil ist nach einer Pressemeldung des Gerichts inzwischen nicht mehr anfechtbar.

Diese Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass das Kind der Klägerin komplett unversorgt bleibt. Sie hat die Möglichkeit, für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Hier wirken sich die jüngsten positiv aus. Statt der bisher üblichen Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate und das Erreichen des 12. Geburtstags zu beschränken, sollen nun die Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Interessantes Urteil
Gibt es in diesem Fall schon erste Gesetzesänderungsanträge vom Bundesministerium für alles außer Männer?
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Denkt den hier keiner an die Kinder?

"Mama, wo ist Papa?"
"Keine Ahnung, ich war ne Schlampe die zu dumm verhüten war und hab mir seinen Namen nicht gemerkt"
 
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte ...
Einen Matratzentango hinlegen, aber nicht mal wissen, wie der Typ aussieht. Ein Kuriosum in einem kuriosen Fall.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@TBow:
Kommt drauf an wie sie es was sie getrieben haben

SCNR
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Möglich, es könnte aber auch typischerweise so abgelaufen sein...

:D
 
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

"Mama, wo ist Papa?"

Die Frage ist also unabhängig von der Hautfarbe.

Ich kann leider das Urteil nicht finden. denn bei der Begründung würde mich interessieren, ob es als relevant angesehen wurde, daß mehr als ein Michael in Frage kam.
Geht es also grundsätzlich um das Rechts auf informelle Selbstbestimmung, also auch für den möglichen Vater, oder wurde hier das Recht von 3 Männern geschützt, die nicht in Frage kamen?
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ich kann leider das Urteil nicht finden. denn bei der Begründung würde mich interessieren, ob es als relevant angesehen wurde, daß mehr als ein Michael in Frage kam.
Vetter hats auf seinem Lawblog vor einiger Zeit erwähnt.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter



Danke. Aber er scheint nicht mehr zu wissen und verlinkt auch nur die Pressemitteilungen.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

So wie ich es verstanden habe
oder wurde hier das Recht von 3 Männern geschützt, die nicht in Frage kamen?
das.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Völlig in Ordnung das Urteil.
Ich habe mich schon vor Rechtskräftigkeit königlich amüsiert.

Da geht eine Frau mit einem, der Michael heißt, bzw. sagt, dass er Michael heißt, für ein paar Runden wilden Sex in ein großes Hotel und wird schwanger.
Alleine, dass sie schwanger wird, zeugt in der heutigen Zeit schon für genug Blödheit.

Sollen dann vier Michaels -von denen drei u.U. glücklich verheiratet und treu sind- nach Hause angeschrieben werden:
Guten Tag, Sie haben vielleicht in der Zeit vom xy bis yz wild im Hotel Amor rumgehurt und ein Kind namens Joel gezeugt. Bitte bringen Sie eine DNS-Probe!

(Also als Ehefrau würde ich meinen Mann ziemlich schräg angucken :cool:)
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Na wieder schnell am urteilen? Woher habt ihr die Details ob verhütet wurde? Kondome sind gut aber keine 100% ... Hauptsache wen als blöd und sonstwas betiteln.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ohne zu wissen, ob und wie verhütet wurde, kann man hier schon sagen, dass etwas ziemlich blöd gelaufen ist und wohl auch vermeidbar gewesen wäre. Nüchtern betrachtet spielt die Verhütungsmethode, sofern praktiziert, auch keinerlei Rolle. Denn das Kind ist da und der Vater ist nicht bekannt. Insofern ist die gute Dame schon etwas dämlich, wenn sie sich unbekannter weise schwängern lässt. Der Erzeuger ist aus meiner Sicht nicht cleverer - hat wohl nur etwas mehr Glück gehabt. Oder Pech. Wie man´s sehen will. Schließlich weiß man nicht, ob er nicht vielleicht Interesse an dem Kind hätte.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Na wieder schnell am urteilen? Woher habt ihr die Details ob verhütet wurde? Kondome sind gut aber keine 100% ... Hauptsache wen als blöd und sonstwas betiteln.

Wieso Ihr? Das war ich :)
Und schnell war mein Urteil auch nicht. So denke ich immer, wenn ich solche Storys lese, höre oder mitbekomme.

Und wer in der heutigen Zeit ungewollt schwanger wird, zumindest bei geplantem Sex und als Erwachsener, ist blöd. Ganz einfach.
(Wobei ich mich auch immer frage, wie Leute Kondome zum Platzen bringen. Dürfte eher an schlechter Handhabung liegen.)
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Der heißt tatsächlich :D

Obwohl ich das jetzt auch nicht so gut finde, dass der Name erwähnt wird.
Zusammen mit dem Wohnort Halle und dem ungefährem Geburtsdatum und einer Alleinerziehenden und überhaupt....
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Völlig in Ordnung das Urteil.
Ich habe mich schon vor Rechtskräftigkeit königlich amüsiert.

Auch wenn ich mich hier vordergründig amüsiere und das Urteil mmn auch in Ordnung ist:
Der Gedanke an den Sohn stimmt micht trotzdem traurig.

Er wird ohne Vater auf wachsen und die Umstände seiner Zeugung sind nun gemeinhin bekannt.
Das wird eine heitere Schulzeit für den kleinen :confused:
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ob das Urteil auch bei künstlicher Befruchtung mit anonymen Samenspender gilt? Soll ja schon vorgekommen sein dass sich eine Frau ihr "Wunschkind" aus der Bank geholt hat, danach auf Herausgabe der Daten des Spenders geklagt hat und diesen in weiterer Folge auf Unterhalt klagte.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das geht? Wer haftet da?
Das führt ja das ganze Konzept ad absurdum und hätte ich mal gespendet würde ich spätestens jetzt (wenn das tatsächlich möglich ist) der Bank die Verwendung bei Möglichkeit einer späteren Zuordnung untersagen
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Jungs, lasst das mit der :cool:

Auch wenn es euch gefallen täte, wenn heimlich kleine Geierchen, Emporinnen oder Seedyleinchen durch die Welt tapsen würden.
 
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