Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunterhalt



Das Amtsgericht (AG) München veröffentlichte in einer vom 28. April 2017 unter der treffenden Überschrift „Väterroulette“ ein Urteil (Aktenzeichen 191 C 521/16) zu einem kuriosen Fall: Eine Frau suchte den Vater ihres Kindes – wusste aber nur, dass er Michael heißt. Sie klagte gegen eine in München ansässige Hotelkette. Diese sollte die persönlichen Daten des als Vater in Frage kommenden Hotelgasts herausgeben. Das Gericht wies jedoch die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen.



In der Pressemitteilung wurde der Fall wie folgt geschildert: Eine Frau hatte im Juni 2010 zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ namens Michael vier Tage in einem Hotel in Halle verbracht. Neun Monate später bekam sie einen Jungen namens Joel und verlangte von dem Hotel, den Namen des potentiellen Vaters herauszugeben. Die Mutter benötigt die Auskünfte, um Kindesunterhaltsansprüche gegenüber ihrem damaligen Begleiter geltend machen zu können. Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte, weigerte sich das Hotel, Auskunft zu geben, weil zu diesem Zeitpunkt vier Männer mit demselben Namen in dem Hotel gewohnt haben. Daraufhin hatte die Kindesmutter die Hotelführung mit Sitz in München auf Herausgabe der Daten verklagt, denn sie ist der Meinung, dass ihr gegenüber dem Hotel ein Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz zusteht.

Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilte das Amtsgericht München: Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch. Zudem können die Männer Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum stellen“, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.

Für das Gericht stand weiter fest, dass die Gefahr bestünde, dass die Datenübermittlung ins Blaue hinein erfolgen würde: „Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.“, befand das Gericht abschließend.

So besteht bei einer Auskunftserteilung durch das Hotel die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Auseinandersetzung zum Unterhalt einbezogen und dadurch womöglich deren Ehen und Familien zerstört werden. Das Urteil ist nach einer Pressemeldung des Gerichts inzwischen nicht mehr anfechtbar.

Diese Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass das Kind der Klägerin komplett unversorgt bleibt. Sie hat die Möglichkeit, für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Hier wirken sich die jüngsten positiv aus. Statt der bisher üblichen Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate und das Erreichen des 12. Geburtstags zu beschränken, sollen nun die Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das kann sich dann aber nur um die Ansprüche der Frau handeln.
Nein nicht nur, siehe mein Post zuvor....

...und bevor nur ein falscher Eindruck entsteht:

Man sollte dabei nur nicht durch Vokabeln wie ethisch oder gar philosophisch den Eindruck erwecken, daß es sich dabei mehr als um eine eigene Meinung handeln könnte.

Mache ich ja nicht. Habe ja zig mal unterstrichen, dass ich der persönlichen Meinung bin. Und Recht ist letztlich das, worauf sich die Masse z.B. über die Politik geeinigt hat. Was wiederum nicht heißen muss, dass es auch absolut korrekt läuft. Meiner Meinung nach ist dieses aktuelle Recht, über das wir uns hier unterhalten, eines Kindes einfach falsch und dürfte durchaus überarbeitet werden. Dass das passieren würde bedarf natürlich einer entsprechenden Mehrheit und nicht nur meiner persönlichen Ansicht.

Ich hoffe, es sind alle Klarheiten bzgl. meiner Meinung zu diesem Thema beseitigt.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter


"Gute Sitten" den Begriff habe ich mir nicht gerade ausgedacht, ganz im Gegenteil, ich wünschte das wäre so.

Das ist ein juritisches Gummiarguemnt mit dem man Rechtskräftig für gesellschaftliche Norm appellieren kann. Trifft zB auf dein Beispiel und die Grauzone Prostitution zu. Oder genauso rechtlich eklig Leihmutterschaft.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Mache ich ja nicht.

Nein. Machst Du nicht. Daher brauchtest Du Dich nicht angesprochen zu fühlen. ;)
Ich hätte das deutlicher absetzen sollen. Sry.

Aber, wie geschrieben, das Recht teilt Deine Meinung nicht. Und ich auch nicht. Denn eine Mutter kann nicht auf die Rechte eines Kindes verzichten.
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Solange es keine Vaterschaftsanerkennung gibt gilt die Ehe, ab dann die Anerkennung und nicht mehr die Ehe.
Wobei der Erzeuger eine Vaterschaft nicht ohne Zustimmung der Mutter (bzw. ggf. des Kindes) rechtswirksam anerkennen kann. (§ 1595 BGB)
Außerdem müsste ein leiblicher Vater eine bestehende Vaterschaft (bspw. durch Ehe) erst einmal erfolgreich anfechten. (§ 1594 BGB)
Als leiblicher Vater bist du also ziemlich in den Ar... gekniffen. Will die Mutter nicht, hast du kein Kind. Will die Mutter aber du nicht, hast du u.U. ein Kind. Hauptsache du zahlst. ;)
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Da es grade zum Thema passt:
folgender Fall:
Ehe + 1 Kind.
Trennungsjahr.
Frau wird schwanger von neuem Freund.

Ehemann gilt als Vater.
Sowohl Mutter, als auch Eheman, als auch neuer Vater sagen wem es gehört.

Behörde will nen Gentest. :unknown:
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

[Sarkasmus]
"Vorratsdatenspeicherung auch zur Vaterschaftsfeststellung zugelassen
[/Sarkasmus]
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@Seedy: Gute Idee, da müssen wir jetzt auf jeden Fall 18 Jahre speichern, ist ja logisch. Also mindestens. Ach was, es gibt ja noch 50jährige auf der Suche nach ihren leiblichen Eltern. Machen wir gleich ne lebenslängliche Speicherung draus... :o
 
Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

In den Niederlanden hat sich wohl der ehemalige, nunmehr verstorbene Arzt und Besitzer einer selbst oft reproduziert.

Statt der angegebenen Samenspende diverser Männer hat er jahrelang Eizellen mit seinem eigenen Sperma befruchtet.
Nun wird per Gerichtsbeschluss nachgeforscht, wieviele Geschwister es wohl geben kann. Die Zahl liegt zur Zeit bei 19. Da ist noch Luft nach oben....
 
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