@elgitarre: Und trotzdem unterscheiden sich die Strafmaße.
Normal hat man 3 Nachbesserungsversuche, missglückt die Nachbesserung auch beim Dritten Versuch, so hat der Kunde Anspruch darauf sein Geld zurück zu erhalten und zwar den vollen Kaufpreis. Andererseits, ist der Händler ebenfalls zur Erstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung eines Ersatzproduktes verpflichtet, wenn das Produkt "ungewöhnlich lange" zur Reparatur gegeben wird. Da gibt es gesetzliche Regelungen, aber meist steht das auch noch mal in den Garantiebestimmungen. Außerdem hat der Kunde natürlich auch das Recht auf Erstattung des Kaufpreises oder ein Ersatzprodukt, wenn das Produkt auf dem Weg zwischen "Werkstatt" und Händler verschwindet.
Das "ungewöhnlich lange" hängt wohl u.A. vom Produkt ab. Ich selbst hatte den Fall lediglich bei einem Smartphone erlebt. Da hieß es Reparatur innerhalb von 30 Werktagen (Mo-Sa einschließlich). Die Zeit wurde überschritten und man hat das Geld zurück erstattet. Natürlich nicht freiwillig und von sich aus, ich musste mich da schon dem Filialleiter herumschlagen und dem Laden entsprechend Druck machen. Hätte ich die Füße still gehalten, würde ich vermutlich heute noch auf das Smartphone warten. - Der Laden ist allerdings auch nicht auf den Kosten sitzen geblieben. Der hatte schließlich wiederum einen Vertrag mit der Werkstatt, die eben für den Verzug verantwortlich war und dementsprechend haften musste.
Normal hat man 3 Nachbesserungsversuche, missglückt die Nachbesserung auch beim Dritten Versuch, so hat der Kunde Anspruch darauf sein Geld zurück zu erhalten und zwar den vollen Kaufpreis. Andererseits, ist der Händler ebenfalls zur Erstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung eines Ersatzproduktes verpflichtet, wenn das Produkt "ungewöhnlich lange" zur Reparatur gegeben wird. Da gibt es gesetzliche Regelungen, aber meist steht das auch noch mal in den Garantiebestimmungen. Außerdem hat der Kunde natürlich auch das Recht auf Erstattung des Kaufpreises oder ein Ersatzprodukt, wenn das Produkt auf dem Weg zwischen "Werkstatt" und Händler verschwindet.
Das "ungewöhnlich lange" hängt wohl u.A. vom Produkt ab. Ich selbst hatte den Fall lediglich bei einem Smartphone erlebt. Da hieß es Reparatur innerhalb von 30 Werktagen (Mo-Sa einschließlich). Die Zeit wurde überschritten und man hat das Geld zurück erstattet. Natürlich nicht freiwillig und von sich aus, ich musste mich da schon dem Filialleiter herumschlagen und dem Laden entsprechend Druck machen. Hätte ich die Füße still gehalten, würde ich vermutlich heute noch auf das Smartphone warten. - Der Laden ist allerdings auch nicht auf den Kosten sitzen geblieben. Der hatte schließlich wiederum einen Vertrag mit der Werkstatt, die eben für den Verzug verantwortlich war und dementsprechend haften musste.