• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Unbezahlt früher auf der Arbeit sein

schippox

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Hallo ngb,

ich habe hier ein problem mit der Chefin meiner Freundin. Es ist folgende Situation: Meine Freundin arbeitet in einer Bäckerei mitten im Zentrum einer Stadt. Dort ist manchmal megaviel Betrieb und manchmal recht wenig. Nun verhält es sich so, dass die Mitarbeiterinnen immer schon eine Stunde vor Arbeitsbeginn da sein sollen damit, wenn es voll ist jemand da ist. Meist sitzt meine Freundin aber in dieser Stunde rum und trinkt Kaffee weil nix zu tun ist und bekommt die Stunde auch nicht bezahlt. Bezahlt kriegt sie es nur wenn der Laden voll ist und sie arbeitet.

Nun meine Frage: Kann die Chefin verlangen dass die Mitarbeiter regelmäßig vor der Arbeit eine Stunde unbezahlt dort rumhängen? Da es nicht bezahlt wird ist es doch eigentlich Freizeit? Müsste diese Stunde nicht auch bezahlt werden, denn sie ist ja auf der Arbeit und steht zur Vefügung und ist somit für mich "am Arbeiten".

Also ich bin für Ratschläge dankbar....was tun wir am schlauesten....oder [[kann ich aber nicht glauben]] ist das ganze sogar rechtens?

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt verständlich erklärt. Ansonsten immer Fragen.

MFG schippox
 

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ngbStern

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Ist sie fest angestellt oder auf 450€ Basis?

Ich habe nun 6 Jahre nebenbei in einer Cateringfirma gearbeitet, auch per Stunde bezahlt, und da wird immer nach Anwesenheit bezahlt und nicht nach tatsächlicher Arbeit. Alles andere wäre auch eine Frechheit, weil ich sonst viele Stunde umsonst da abgedrückt hätte.
Ich denke das ist auch absoluter Standard, gab es einen Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung, die was anderes besagte?
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Müsste diese Stunde nicht auch bezahlt werden, denn sie ist ja auf der Arbeit und steht zur Vefügung und ist somit für mich "am Arbeiten".

ja, auf jeden fall. was wäre denn wenn kein kunde kommt einen tag lang? kriegt man dann kein geld weil ja nichts zu tun war? erfahrungsgemäss wird das in solch einem fall garantiert nicht der einzige betrug seitens des arbeitgebers sein. diese extrastunde z.b. sollte auch bei der lohnfortzahlung berücksichtigt werden.
 

P3rsona

Inventar

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Ich schätze mal, dass deine Freundin einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, in welchem die Arbeitszeiten bzw. die wöchentlichen /monatlichen Stunden die zu Arbeiten sind festgelegt sind.
Und dieser Arbeitsvertrag ist meines Wissens bindend?!

Eine Ausnahmeregelung für Überstunden sollte aber auch in diesem Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Und selbst wenn diese Überstunden nicht bezahlt werden, sollte wenigstens ein Freizeitausgleich vereinbart werden können.


Ich würde mir jeden Tag aufschreiben von wann bis wann ich gearbeitet habe und das von einem anderem Mitarbeiter unterschreiben lassen, sodass sie was in der Hand hat, falls sie geleistetes doch irgendwann mal einfordern will.

Vorschreiben lassen täglich eine Stunde unvergütet auf Arbeit zu erscheinen würde ich mir persönlich nicht.
 

The_Emperor



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Normalerweise sind in jedem Arbeitsvertrag die genauen Dienstzeiten festgehalten. Ausgenommen davon sind Arbeitsverträge mit Gleitzeitmodell in denen in der Regel nur eine Kernzeit festgelegt wird in der der Arbeitnehmer in der Arbeit sein muss (zB. von 10 bis 14 Uhr). Ich denke nicht das sie einfach so die Arbeitszeit ausweiten kann, schon garnichts unentgeltlich. Andererseits kann der Arbeitgeber durch das "regelmäßige zu früh kommen" auch davon ausgehen das du arbeiten willst. Deine Freundin hat diese Situation regelrecht provoziert. Meine Empfehlung: Deine Freundin soll in Zukunft nurmehr 10 bis 15 Minuten früher kommen und in der Zeit bis zum Arbeitsbeginn die nächsten Woche provokant Zeitung lesen oder vor dem Eingang stehen. Damit zeigt sie das sie noch nicht zum Arbeiten da ist. Sollte ihre Vorgesetzte auf diese eine Stunde bestehen dann unbedingt den vertraglich festgelegten Überstundensatz verlangen und auch im Vorfeld darauf hinweisen das man auf entsprechende Entlohnung besteht.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Mitten im Pott!
Natürlich ist so etwas ganz und gar nicht rechtens. Das ist gar keine Frage!

Deine Freundin und ihre Kolleginnen könnten höchstens nochmals mit der Chefin sprechen! Sollte das nichts bringen,
steht der Gang zur Innung/Handwerkskammer bzw. zum Arbeitsgericht frei...
Ob danach allerdings noch eine vernünftige Zusammenarbeit in dem Laden möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen!

Besser wäre es wohl, sich einen anderen Job zu suchen, auch wenn das nicht gerade einfach ist!
 

gelöschter Benutzer

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dass deine Freundin einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, in welchem die Arbeitszeiten bzw. die wöchentlichen /monatlichen Stunden die zu Arbeiten sind festgelegt sind.
Und dieser Arbeitsvertrag ist meines Wissens bindend?!

Eine Ausnahmeregelung für Überstunden sollte aber auch in diesem Arbeitsvertrag festgelegt sein.

dass war die top-antwort!
 

schippox

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  • #9
Also im Arbeitsvertrag stehen 100-120 Stunden Monatlich. Überstunden nach Bedarf. Auch an Wochenenden....is ja auch alles Normal im Gastrobereich. Nun verhält es sich so, dass meine Freundin sich an einem Computer einloggen muss wenn sie anwesend ist wegen der Stunden. Die Chefin erlaubt ihr das einloggen aber erst, wenn sie benötigt wird....was ist das denn? Das kann doch unmöglich erlaubt sein...

Die Stunden haben wir übrigens immer aufgeschrieben, da uns das ganze schon immer komisch vorkam....Seit einem jahr geht das schon.

Der befristete Vertrag läuft im Januar aus, dennoch möchte meine Freundin natürlich die Stunden bezahlt haben. Ich denke wir werden doch mal zu einem befreundeten Anwalt gehen. Vielen Dank an euch alle.
 

Dummkopf

NGBler

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nach bedarf heisst in dem fall, sie kann bei hoeherem arbeitsaufkommen vor schichtbeginn angerufen werden, ob sie an dem tag frueher anfangen will.
 

dekay

Cruncher

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Also bei unserem Bäcker ist die Frau auch schon immer eine halbe Stunde vor Ladenöffnung da, verkauft da auch schon Sachen an Kunden aber hauptsächlich zum einräumen. Da gehe ich mal schwer davon aus das dies auch bezahlt wird. Aber wie infofilter schon schreibt. Frag in einem Board nach das richtige Juristen beinhaltet und weniger "ich glaube" menschen wie uns ;)
 

Dark_Rabbitz

お休みなさい。

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Oder, bei vorhandener Rechtsschutzversicherung, kann man sich auch mal von nem Anwalt beraten lassen. Die wissen meist am Besten was Sache ist.
 

accC

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Nun verhält es sich so, dass die Mitarbeiterinnen immer schon eine Stunde vor Arbeitsbeginn da sein sollen damit, wenn es voll ist jemand da ist. Meist sitzt meine Freundin aber in dieser Stunde rum und trinkt Kaffee weil nix zu tun ist und bekommt die Stunde auch nicht bezahlt. Bezahlt kriegt sie es nur wenn der Laden voll ist und sie arbeitet.
Nun ich sehe das so:
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Arbeit einteilt, dann tickert die Zeit, die er bezahlen muss, ab Schichtbeginn (wenn das "sei um 7 Uhr da" ist, dann um 7 Uhr und nicht erst um 8). Dass der Arbeitgeber dann nichts für den Arbeitnehmer zu arbeiten hat, ist allerdings nicht das Problem des Arbeitnehmers, sondern das, des Arbeitgebers. Zumindest wäre es das, was ich verlangen würde. Allerdings bin ich da wohl auch in einer anderen Verhandlungsposition.
Natürlich muss man sagen, dass .. [edit] .. kleinere Läden meistens nur durch ein bisschen zu und abgeben funktionieren können. Wenn deine Freundin früher kommt und dann nicht arbeiten muss, dann hat sie ja quasi frei. Ist halt blöd dann schon dort rum sitzen zu müssen, aber besser als letztlich keinen Job, oder?

Wie sich das rechtlich verhält, weiß ich nicht. Wahrscheinlich müsste nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber dieses Verhalten bewusst kalkuliert um Einsparungen zu machen. Ist das bei jeder Schicht so oder nur für die Frühschicht?
Wie oft kommt es vor? Täglich, täglich bei einer 5, 6 oder 7 Tage geöffneten Bäckerei, mehrmals täglich? Reche dir mal aus, wie viele Stunden das sind!
Wie wird deine Freundin bezahlt? Nach Stunden, Honorarvertrag, Azubi... ?

Ich sehe die Chancen eher als gering an. Wenn deine Freundin sagt, dass sie das nicht mit macht, dann bekommt eine andere ihre Stelle.
Zumindest je nach Position und Region durchaus so, dass die Mitarbeiter quasi im fliegenden Wechsel ausgetauscht werden, sobald da einer Mucken macht.

Was sagen denn die Kolleginnen/Kollegen dazu?
Habt ihr schon mal versucht die Cheffin darauf anzusprechen?

Interessanter als die Stunde Lohn wäre die Versicherungsfrage. Was passiert, wenn sie auf dem Weg oder während der Zeit einen Unfall hat? Ist sie dann über den AG versichert?

Wie gesagt, würde die Cheffin darauf ansprechen, aber zu große Hoffnungen würde ich mir da auch nicht machen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Natürlich ist so etwas ganz und gar nicht rechtens. Das ist gar keine Frage!

Deine Freundin und ihre Kolleginnen könnten höchstens nochmals mit der Chefin sprechen! Sollte das nichts bringen,
steht der Gang zur Innung/Handwerkskammer bzw. zum Arbeitsgericht frei...
Ob danach allerdings noch eine vernünftige Zusammenarbeit in dem Laden möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen!

Besser wäre es wohl, sich einen anderen Job zu suchen, auch wenn das nicht gerade einfach ist!

das ist genau der Punkt.
Egal ob man im Recht ist oder nicht, wenn man versucht an sein Recht zu kommen ist entweder das Arbeitsklima so vergiftet dass man dort kaum noch arbeiten will, oder man fliegt bei der nächsten Gelegenheit.

Einzige Möglichkeit, bei einem 4 Augen Gespräch mit dem Chef diesen versuchen dezent auf das ungerechte Verhalten hinzuweisen. Geht er darauf nicht ein, handelt es sich um eine Person für die ich nicht arbeiten wollte.
 

Ruby

Just add Sun

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Also im Arbeitsvertrag stehen 100-120 Stunden Monatlich. Überstunden nach Bedarf. Auch an Wochenenden....is ja auch alles Normal im Gastrobereich. Nun verhält es sich so, dass meine Freundin sich an einem Computer einloggen muss wenn sie anwesend ist wegen der Stunden. Die Chefin erlaubt ihr das einloggen aber erst, wenn sie benötigt wird....was ist das denn? Das kann doch unmöglich erlaubt sein...

Also wenn deine Freundin dort ist, sollte sie auch bezahlt werden. Was heißt denn wenn sie benötigt wird? Wenn die Chefin verlangt, dass sie 1 h vor Öffnung da sein soll, wird sie doch benötigt oder warum sonst soll sie da jeden Tag früher antraben?

Wie viele Tage in der Woche arbeitet sie? Das wären wenn von Mo bis Fr schon 5 Stunden, die sie unbezahlt abkloppt. Was ist eigentlich, wenn mal wenig oder nichts zu tun ist weil keine Kunden da? Kriegt sie dann gar nix bezahlt?

Die Stunden haben wir übrigens immer aufgeschrieben, da uns das ganze schon immer komisch vorkam....Seit einem jahr geht das schon.

Der befristete Vertrag läuft im Januar aus, dennoch möchte meine Freundin natürlich die Stunden bezahlt haben. Ich denke wir werden doch mal zu einem befreundeten Anwalt gehen. Vielen Dank an euch alle.

Ich würde auch zu einem Anwalt gehen. Ich wäre aber schon längst zum Anwalt, ich weiß ja nicht, wie lange sie da schon arbeitet, aber um Überstundengeld einzuklagen, muss man auch gewisse Fristen einhalten. Sonst kann sie es knicken.
 

Kitzla

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Ich kenne das Problem.

Habe bei einem großen gelben Post- und Paketdienstleister gejobbt im Winter als Zusteller. Regulärer Dienstbeginn war 6:30. Das Postaufkommen war aber so hoch, dass ich 5:30 bis 5:45 anfangen musste (und ich war da noch nicht einmal der Erste, der den Zustellstützpunkt betrat), damit um 8:30 bis 9:00 alles fertig sortiert war (zu diesem Zeitpunkt fuhr der sog. Ablagefahrer los, der meine sortierten Postbündel entlang meiner Zustell-Route in den Ablagekästen verstaute, da ich ja am Fahrrad unmöglich 12, 13 Kisten Post mitschleppen konnte). Erfahrene Mitarbeiter waren zwar schneller als ich beim Sortieren ihrer Post, fingen jedoch in der Regel auch spätestens um 6:00 Uhr an.

Die Zeit, in der man früher da war, wurde nicht vergütet, nur die Überstunden am Nachmittag (was mir aber nix brachte, da ich ja um 8:30 mit dem Sortieren fertig sein musste... ansonsten hätte ich einfach eine Stunde später angefangen und halt eine Stunde länger gearbeitet...)

Als ich dann mal im Unternehmens-Intranet war, blinkte ein Kasten auf: "Ihre Frage an Frank A.!?" (das ist der Vorstandsvorsitzende). Ich tippte ein, warum Überstunden am Morgen nicht bezahlt werden. Er (oder doch seine Sekretärin? :D) antwortete dann, dass es gar nicht zulässig sei, früher anzufangen, als es der Dienstplan vorschreibt, und dass ein früherer Dienstbeginn nur möglich sei, wenn die offizielle Dienstbeginnzeit nach vorne verschoben wird (d.h. ein neuer Dienstplan erstellt wird). Dies aber bräuchte erst eine explizite Zustimmung des Betriebsrats, ansonsten sei es nicht zulässig! :eek:

Vielleicht ist es bei dir ja auch so? Fragt doch mal den Betriebsrat (falls die Bäckerei einen hat) bzw. mal bei der Gewerkschaft o.ä. nach...

(kurz nach meiner 'Beschwerde' wurde die örtliche Niederlassung übrigens angeblich zu einer Geldstrafe verdonnert und achtet nun peinlich genau darauf, dass niemand mehr vor 6:30 das Gebäude betritt :D Ob es da einen Zusammenhang gab?)
Vielleicht ist es bei dir ja genaus
 

PaRaDoX

Nur die BSG

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Ich bin grundsätzlich eine halbe Stunde eher da, einfach weil mir die Arbeit Spaß macht. Ich wünschte es würde allen so gehen...
Bezahlt werde ich dafür natürlich nicht, ich mache das aus freien Stücken.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Auch wenn in einem Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit festgelegt ist, die natürlich bindend ist, die Vertragsparteien sind frei darin die Vertragsinhalte abzuändern (Privatautonomie). D.h. wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einigen das mehr gearbeitet wird, ist das kein Problem, einseitig kann das natürlich nicht gelten, der Arbeitgeber kann nicht einfach fordern das der Arbeitnehmer mehr arbeitet, auch nicht wenn er ihn dafür bezahlt. Umgekehrt ist der Arbeitgeber natürlich verpflichtet jegliche (vertraglich vereinbarte) vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitszeit zu entlohnen. Dabei spielt es keine Rolle ob "viel los war" oder nicht.
 

bevoller

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Ich bin grundsätzlich eine halbe Stunde eher da, einfach weil mir die Arbeit Spaß macht. Ich wünschte es würde allen so gehen...
Bezahlt werde ich dafür natürlich nicht, ich mache das aus freien Stücken.
Interessiert aber dummerweise gar nicht. :p

Der befristete Vertrag läuft im Januar aus, dennoch möchte meine Freundin natürlich die Stunden bezahlt haben. Ich denke wir werden doch mal zu einem befreundeten Anwalt gehen. Vielen Dank an euch alle.
Grundsätzlich sind unbezahlte Überstunden natürlich möglich, heutzutage ja sogar leider üblich. Ohne Bezahlung sollte allerdings Freizeitausgleich erfolgen.
Wenn der Vertrag aber sowieso nur noch ein paar Monate läuft, würde ich, wenn eine Fortsetzung ohnehin schon unwahrscheinlich ist, zusehen, dass ich an die Kohle für die Überstunden komme.
Du bist schließlich anwesend und ob Kunden kommen oder nicht ist immer noch unternehmerisches Risiko. Also das Risiko des Arbeitgebers.
 
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