Was schon innerhalb der EU zu einem Problem wurde, könnte sich nach Einführung von TTIP zu einer noch viel komplizierteren Situation entwickeln; Zu Lasten der Verbraucher, versteht sich. So sieht Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nun keinen vermittelbaren Sinn mehr dahinter, bestimmte Spezialitäten zu schützen. Während die Europäische Handelskommission solcherlei Sorgen stets zurückgewiesen hat, scheint Herr Schmidt besser informiert zu sein, oder schlicht eine recht freizügige Einstellung bezüglich des Schutzes von Produkten zu haben.
Was das Beispiel Schwarzwälder Schinken und den Verkauf selbigens im EU-Raum angeht, so hatte ein Hersteller aus Norddeutschland geklagt und argumentiert, dass nicht der Ort, sondern die Art der Herstellung ausschlaggebend für die Bezeichnung sein müsse. Ein entsprechendes Urteil steht jedoch noch aus. Diesen Gedankengang übertragen auf TTIP, könnte neben den Hormon- und Gentech-Nahrungsmitteln gleich dazu eine Klagewelle kommen, die dazu führt, dass demnächst Tiroler Speck und anderes aus den USA kommen und eine entsprechende Kennzeichnung vermissen lassen.
So bleibt zu hoffen, dass im Falle solcher Änderungen, wenigstens das von Schmidts Vorgängerin Ilse Aigner ins Leben gerufene Portal
Was das Beispiel Schwarzwälder Schinken und den Verkauf selbigens im EU-Raum angeht, so hatte ein Hersteller aus Norddeutschland geklagt und argumentiert, dass nicht der Ort, sondern die Art der Herstellung ausschlaggebend für die Bezeichnung sein müsse. Ein entsprechendes Urteil steht jedoch noch aus. Diesen Gedankengang übertragen auf TTIP, könnte neben den Hormon- und Gentech-Nahrungsmitteln gleich dazu eine Klagewelle kommen, die dazu führt, dass demnächst Tiroler Speck und anderes aus den USA kommen und eine entsprechende Kennzeichnung vermissen lassen.
So bleibt zu hoffen, dass im Falle solcher Änderungen, wenigstens das von Schmidts Vorgängerin Ilse Aigner ins Leben gerufene Portal
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ausreichend mit Informationen versorgt wird und Verbraucher dort den wahren Produktursprung herausfinden können.
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Zuletzt bearbeitet:
.. durch die herkunftskennzeichnung hat der kunde ja immernoch die wahl, die "traditionellen" betriebe aus der region zu unterstützen (falls es die noch gibt - der schinken kann auch aus einer fabrik kommen, die letztes jahr im schwarzwald gebaut wurde und die ihren hauptsitz im amiland hat, davor schützt der standortschutz nicht), daher gibt es keinen grund, konkurrenz für das gleiche produkt zu unterbinden..
was ich nur sagen will: es ist mir gleich wo mein schwarzwälder schinken herkommt. für vieles brauche ich auch kein netz oder phone, das kann ich mir selbst an den fingern abzählen. Cybercat hat das beispiel mit dem bier gebracht. ganz so ist es ja nicht; und da kommt man selber drauf, wenn man sich überlegt, wie es sein kann daß ein getränk in diesen mengen flasche für flasche, faß für faß und jahr für jahr immer exakt gleiche qualität hat. mit jeder neuen hopfenernte und nach anbaugebiet müßte es ja schwankungen im geschmack geben.