• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Strafbefehl wegen §201 und §205 StGB

jpsonics

Spinner

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Sers zusammen,

jaja, ich weiß, die Stories fangen immer so an aber diesmal geht es wirklich um gute Freunde von mir. :)

Erst einmal zur Vorgeschichte:

Eine gute Freundin von mir (nennen wir sie Frau A) war bzw. ist noch mit "Mann A" verheiratet und hat ein paar Kinder. Letztes Jahr hat Frau A einen Mann (nennen wir ihn Freund B) kennen und lieben gelernt.
Naja, Frau A hat Mann A darüber informiert, dass sie sich trennen wird und es keine gemeinsame Zukunft mehr geben wird. Zu diesem Zeitpunkt fing das Theater dann richtig an.

Mann A war schon vorher ein Paradebeispiel wie ein Mann nicht sein sollte (aber aus irgendwelchen Gründen bekommen ja genau diese Männer immer die schönsten und besten Frauen ^^). Nach diesem Tag war aber alles was davor schon lief eher harmlos. Naja, wie auch immer. Ein paar Wochen später haben Frau A und Freund B eine gemeinsames Haus gefunden und bezogen. Da Frau A aber noch persönliche Sachen aus dem Haus von Mann A holen musste wurde ein Termin ausgemacht an dem sie das alte Haus alleine betreten kann und Mann A nicht vor Ort ist. (Freund F und Mann A sollten nicht aufeinander treffen und auch ich hatte eher weniger Interesse daran Mann A wirklich zu treffen).


Nun zum eigentlichen "Vorfall":

Freund B und ich hatten alle ihre persönlichen Sachen ins Auto gepackt gehabt und sind schon mal voraus gefahren zum neuen Haus. Offensichtlich hat Mann A mit seiner Schwester uns aus sicherer Entfernung beobachtet und einen solchen Augenblick abgewartet. So kam es, dass wir kaum um´s Eck waren und die Schwester von Mann A ab zum Haus geeilt ist. Da Frau A ja Mann A und seine Schwester gut kannte war ihr klar, dass das nicht gut enden wird. Daraufhin hat Frau A ihr Handy gezückt und wusste sich im ersten Moment wohl nicht anders zu helfen als bei WhatsApp auf den "Aufnahme-Knopf" zu drücken und das "Gespräch" an Freund B zu senden.
Raus gekommen ist dabei eine mehr minütige Streiterei in der auch deutlich hervorkommt, dass die Schwester von Mann A handgreiflich geworden ist.
Wie jeder weis, eine Tonaufnahme wird bei WA natürlich nicht "live" übertragen, so dass wir erst einige Zeit später davon mitbekommen haben.

Wie ging es weiter:

Frau A ist am Tag danach zur Polizei um die Schwester von Mann A wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung anzuzeigen und hat der Polizei dazu die Tonaufnahme von WhatsApp vorgespielt. Die Aufnahme wurde zwar als Beweismittel nicht zugelassen, dennoch hat die Polizei hier ermittelt. Letzten Endes wurde die Klage allerdings Fallen gelassen.
Natürlich hat die Schwester von Mann A von der Aufnahme Wind bekommen und diesbezüglich eine Gegenanzeige erstattet.

Und nun langsam zur Frage:

Frau A bekam einen Brief mit folgendem Wortlaut:

-----------------------------------------------
"Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

Am **.**.2015 gegen **.** Uhr kam es zwischen Ihnen und ihrer Schwägerin, der Geschädigten Frau ***, im **** Haus-Nr. ** in *****, zu einem Streitgespräch.
Dieses Gespräch nahmen sie heimlich und wie Sie wussten, gegen den Willen der Geschädigten aus ihrem Handy auf. Bei Ihrer Anzeigenerstattung gegen Ihre Schwägerin bei der PI ***** spielten Sie diese Handyaufnahme vor, obwohl Sie wussten, dass Sie diese unbefugt aufnahmen.

[...]

Sie werden daher beschuldigt,

das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufgenommen und die so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich gemacht zu haben.

Strafbar als

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. §§201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 205 Abs. 1 StGB.

[...]

-----------------------------------------------

Bitte korrigiert mich, aber ich halte das ganze gerade für einen schlechten Scherz.

Jetzt mal vorab (Frau A schaltet sofort am Montag noch einen Anwalt ein) die Fragen an euch:

Wie seht ihr diesen Fall und wie kann man sich am ehesten dagegen wehren?
Was meinen die mit "Dritten"?
Die Polizei? (Wohl kaum, oder?)
Freund B? (Oder gar mich, weil ich einen Teil der Aufnahme zufällig mitgehört habe als Freund B diese abgehört hat?)
Wo ist der unterschied zu: "Ich rufe mit dem Telefon meinen Anrufbeantworter an?"

Frau A und Freund B liegen mir sehr am Herzen und ich möchte denen so gut es geht irgendwie helfen.
 

badboyoli

only a bad old bastard
Teammitglied

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aber ich halte das ganze gerade für einen schlechten Scherz.

Nein das ist kein schlechter Scherz

Was meinen die mit "Dritten"?

Das ist nur der wörtliche Auszug aus dem StGB. Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html


Wo ist der unterschied zu: "Ich rufe mit dem Telefon meinen Anrufbeantworter an?"

Derjenige der auf den Anrufbeantworter spricht, weiss für gewöhnlich das er aufgenommen wird.

Wie seht ihr diesen Fall und wie kann man sich am ehesten dagegen wehren?

Sie unternimmt doch schon dir richtigen Schritte und geht zu ihrem Anwalt.

Frau A und Freund B liegen mir sehr am Herzen und ich möchte denen so gut es geht irgendwie helfen

Sehr löblich, jedoch kannst du nichts machen als abwarten und den Juristen seine Arbeit machen lassen. Ansonsten bleibt nur zu sagen, sollte dich die Polizei zwecks Zeugenaussage vorladen, so sprich das mit dem Anwalt ab.
 

Feuerfurz

Shit Magnet

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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

1. Reicht somit schon aus um eine strafbare Handlung zu begehen. Mit 2. können alle genannten Personen gemeint sein, auch die Polizei (und wie es in dem Schreiben heisst, ist auch genau die Polizei gemeint).

Das Schreiben ist übrigens noch kein Strafbefehl, sondern nur ein Anhörungsbogen als Zeuge bzw. Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.
 

theSplit

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Naja, aber liegt der Fall auch so klar auf der Hand wenn man "bedroht" wird?

Schließlich ist man dann in der Abwehrhaltung und die Aufnahme dient dazu schlimmeres von sich abzuwenden bzw. gilt indirekt auch als Beweismittel - noch bevor etwas schlimmeres passiert....
Oder muß erst etwas schlimmeres passieren damit der Paragraph ausgehebelt werden kann und die Aufnahme "rechtswirksam" gegen jemanden verwendet werden darf?

Ist für mich nicht ganz so eindeutig.

Edit:
Es ist ja keine Verleumdung oder ähnliches sondern basiert auf reellen Aussagen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Naja, aber liegt der Fall auch so klar auf der Hand wenn man "bedroht" wird?

Schließlich ist man dann in der Abwehrhaltung und die Aufnahme dient dazu schlimmeres von sich abzuwenden bzw. gilt indirekt auch als Beweismittel - noch bevor etwas schlimmeres passiert....
Oder muß erst etwas schlimmeres passieren damit der Paragraph ausgehebelt werden kann und die Aufnahme "rechtswirksam" gegen jemanden verwendet werden darf?

Liegt im Ermessen des Richters, ob das anerkannt wird oder nicht (wahrscheinlich Abwägung der Rechtsgüter?). In dem Fall wurde es abgelehnt, die Klage ebenso.

Die Anzeige jetzt ist demnach ein neuer Fall, der mit dem alten nichts zu tun hat. Und hierbei geht es um die Öffentlichmachung des nichtöffentlichen Wortes gegenüber Dritten (Polizei/Partner).
Ich denke auch, dass hier ein Anwalt notwendig sein wird.

jm2c
 

carlos

NGBler

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Naja, aber liegt der Fall auch so klar auf der Hand wenn man "bedroht" wird?

Schließlich ist man dann in der Abwehrhaltung und die Aufnahme dient dazu schlimmeres von sich abzuwenden bzw. gilt indirekt auch als Beweismittel - noch bevor etwas schlimmeres passiert....

Darf man trotzdem nicht aufzeichnen, insbesondere heimlich nicht. Was aber geht und die deutlich bessere Lösung ist - "zufällig" telefonieren, der Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung ist dann Zeuge.

Ansonsten: Kein Wort zur Gegenpartei oder der Polizei, alles über einen Anwalt laufen lassen. Und den über alles informieren.
 

virtus

Gehasst

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Wirklich helfen kann da nur ein Anwalt. Allerdings würde mich mal gerade interessieren, wo dieses Gespräch stattgefunden haben soll. Auf vorm Haus auf der Straße wäre wohl kaum von "nicht öffentlich gesprochene Wort" die Rede.

Was wohl auch interessant ist, wenn diese Schwester nun bestätigt, dass sie da aufgenommen wurde, dann gesteht sie doch genau die Tat, die man ihr - mangels Beweiskraft der Audioaufnahme - nicht nachweisen konnte. In so fern sollte man sich überlegen, ob man da nicht noch mal nachhaken kann.
"wie Sie wussten, gegen den Willen der Geschädigten" ist auch ein interessanter Punkt. Hat die besagte Schwester denn ausdrücklich erklärt, dass sie gegen eine (heimliche) Aufnahme des Gesprächs ist? Falls sie von der Aufnahme wusste, war sie nicht heimlich, falls sie nicht davon wusste, wird sie wohl kaum zum Ausdruck gebracht haben, dass sie mit einer Aufnahme nicht einverstanden ist. Daher stellt sich die Frage, wie die andere Partei dazu kommt, anzunehmen, deine Freundin wusste, dass das gegen den Willen der "Geschädigten" war. :unknown:
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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@virtus:
Deine Analyse geht zu sehr nach Bauchgefühl, nicht nach Rechtsbegriffen. Das passt vorne und hinten nicht.
Nicht-öffentliches Wort hat nichts mit dem Ort des Gespräches zu tun.
Die neue Anklage hat keinen Einfluss auf die Wertung als Beweismittel im alten Fall.
"wie Sie wussten, gegen den Willen der Geschädigten" wird sich durch Akteneinsicht des Anwalts der Gegenseite und möglicherweise Aussagen der Klägerin im vorherigen Fall ergeben.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Was wohl auch interessant ist, wenn diese Schwester nun bestätigt, dass sie da aufgenommen wurde, dann gesteht sie doch genau die Tat, die man ihr - mangels Beweiskraft der Audioaufnahme - nicht nachweisen konnte. In so fern sollte man sich überlegen, ob man da nicht noch mal nachhaken kann.

Gemeint ist wohl gegen oder ohne den Willen der Betroffenen.
 

jpsonics

Spinner

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  • #11
Erst mal danke für die bisherigen Antworten.

Wie schon geschrieben geht das ganze am Montag zu einem Anwalt. Und ich werde einen Teufel tun bei Polizei oder sonst wem außer dem Anwalt zum Besten geben.

Aber noch mal schnell den Punkt mit der heimlichen Aufnahme:
Gut, mag sein, dass ich eine veraltete WA-Version habe oder vllt. unterstützt mein Phone die Funktion noch nicht ... aber wenn ich bei WA eine Sprachnachricht versenden möchte, dann muss ich dazu den "Aufnahmeknopf" gedrückt halten. Das ist heimlich fast unmöglich. Zumindest dürfte es aber Verräterisch sein wenn eine Hand dauerhaft in irgendeiner Tasche stecken würde.
Auch geht aus der Ausnahme nicht hervor, dass die Schwester in Irgendeiner Weise ausdrücklich der Aufnahme widersprochen hätte. Ganz im Gegenteil. Ich kenne zwar nicht den kompletten Mitschnitt sondern nur einen Teil, aber in dem mir Bekannten Teil ist zu hören: "[...] und was soll das bringen du *****? So hört doch nur jeder was für eine ****** du bist [...]"
Daher schließe ich für mich, dass die Schwester sehr wohl wusste, dass mind. einer mit hört.

Ich finde es aber irgendwie Krank. Die eine Straftat wird mangels Beweisen/Zeugen fallen gelassen obwohl es eine eindeutige Tonaufnahme gibt und genau aus dieser Tonaufnahme wird eine Gegenanklage gestrickt, die das Opfer zum Täter macht.

Hier stimmt wohl der Spruch: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz."
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Auch geht aus der Ausnahme nicht hervor, dass die Schwester in Irgendeiner Weise ausdrücklich der Aufnahme widersprochen hätte.



Muss sie auch nicht, im Gegenteil sie müsste ausdrücklich zustimmen, dann läge eine tatbestandsausschließende Einverständnis oder eine rechtfertigende Einwilligung vor.

Ich finde es aber irgendwie Krank. Die eine Straftat wird mangels Beweisen/Zeugen fallen gelassen obwohl es eine eindeutige Tonaufnahme gibt und genau aus dieser Tonaufnahme wird eine Gegenanklage gestrickt, die das Opfer zum Täter macht.
Wenn du genau darüber nachdenkst ist es aber nur konsequent. Das Beweismittel ist ja gerade desshalb unverwertbar weil es rechtswidrig angefertigt worden ist.
 

Philipus II

gesperrt

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Mit Anwalt sollte eine Einstellung des Verfahrens realistisch sein. Wichtig ist es, nicht auf eigene Faust Aussagen zu machen. Ein guter Strafverteidiger findet schon eine gute Begründung, warum die Betroffene hier so gehandelt hat. Möglicherweise hatte sie schlicht Angst. Möglicherweise hat sie versehentlich die Funktionen Sprachnachricht und WhatsApp-Anruf verwechselt. Gerade wenn in der Nachricht es sich so anhört als wäre die Betroffene angegriffen wurden kann das Fehlverhalten entschuldbar sein. Der Strafverteidiger kann hier besser beraten, ob eine gute Erklärung ausreicht, um das Verfahren eingestellt zu bekommen.

Rechtswidrig vom Geschädigten beigebrachte Beweismittel sind übrigens nicht in jedem Fall unverwertbar. Beweisverwertungsverbote sind in Deutschland sehr selten im Vergleich zu den USA.
 

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND
Deine Analyse geht zu sehr nach Bauchgefühl, nicht nach Rechtsbegriffen.
Meine Analyse? Ich habe nie von einer Analyse oder rechtlichen Bewertung oder Einschätzung o.ä. gesprochen. Im Gegenteil, der erste Satz von mir war:

Wirklich helfen kann da nur ein Anwalt.

Dem schließe ich ein paar Gedanken an, die, alle als indirekte Frage formuliert sind. Das ist weit von Handlungsempfehlungen oder objektiven Einschätzungen entfernt.

Nicht-öffentliches Wort hat nichts mit dem Ort des Gespräches zu tun.
Nicht unmittelbar. Aber es ist auch nicht ganz unabhängig. Ein sehr einfaches Beispiel: Stell dir vor es ist ein Bühnenevent, das live im TV übertragen wird, der Entertainer sucht Freiwillige, du meldest dich und begibst dich auf die Bühne. Dann erklärst du dich, selbst wenn dies wortlos passiert, konkludent damit einverstanden, dass du gefilmt wirst und das Event im TV übertragen wird. Anschließend kannst du dich kaum damit heraus reden, du hättest nicht explizit zugestimmt oder du seist nicht gefragt worden oder weiß-Gott was. Anderes Beispiel: Wenn du statt einen Brief zu schreiben eine Anzeige in die Zeitung setzt, kannst du dich nicht auf das Post/Briefgeheimnis berufen.
In diesem Fall: Falls die Auseinandersetzung auf der Straße stattgefunden hat, müsste man annehmen, dass die besagte Schwester wusste, dass Dritte das Gespräch mitbekommen können. Demnach kann sie wohl kaum argumentieren, dass ihr eben das nicht recht gewesen sei. Wäre es ihr nicht recht gewesen, hätte sie die Diskussion sicher auf einen anderen Ort verlegt, zum Beispiel ins Haus. Wie gesagt, war das mein Vernunft geleiteter Gedankengang. Natürlich wissen wir alle, dass Gesetz auch nur eine willkürliche Festlegung ist und nicht unbedingt viel mit Vernunft zu tun haben muss. Daher kann das auch nur ein Experte bewerten.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Meine Analyse? Ich habe nie von einer Analyse oder rechtlichen Bewertung oder Einschätzung o.ä. gesprochen.

Wir machen hier ja alle keine Rechtsberatungen, das wäre ja auch voll verboten. Außerdem mangelt es an einer umfassender Faktenkenntnis.
Von daher habe ich nur darauf hingewiesen, dass deine indirekten Fragen hier eher irreführend sind. ;)

Und das heißt eben auch, dass es keine Relevanz hat, ob jemand anderes die Möglichkeit hat, das Gespräch mitzuhören. Sonst könntest du in der Straßenbahn ja jedes Gespräch mitschneiden und hinterher nutzen. Nicht-öffentlich heißt einfach, dass sich das Wort an eine bestimmte Person(engruppe) richtet. Das war hier der Fall.
Man müsste also woanders ansetzen, um das zu entkräften. Möglicherweise Notwehrrecht oder ähnliches, davon hab' ich aber keinen Plan. Der Anwalt wird das wissen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@Kokser: Notwehr u.Ä. scheitert an der Geeignetheit. Das heimliche (!) mitschneiden ist kaum geeignet den Angriff zu beenden.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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@Kokser: Notwehr u.Ä. scheitert an der Geeignetheit. Das heimliche (!) mitschneiden ist kaum geeignet den Angriff zu beenden.

Kann gut sein. Wie gesagt, da kenne ich mich nicht aus.

Der, wie wir ja wissen, eben NICHT zaehlt!

Das kommt drauf an. Bei schwereren Delikten kann das durchaus mit verwertet werden, da dann eben wieder die Rechte gegeneinander abgeglichen werden.
 
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