• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Strafbefehl wegen §201 und §205 StGB

causa

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Frau A ist nicht die Strafverfolgungsbehörde, dass sie sich die Art ihres Beweismittels aussuchen darf. Sie hätte daran denken müssen, dass die Tonaufnahme illegal ist. Wäre sie hingegen ermordet worden, hätte die Staatsanwaltschaft die illegal entstandene Tonaufzeichnung sehr wohl als Beweismittel nutzen können.
 

gashahn

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Sieht nach Schlammschlacht nach Ende einer Beziehung aus...
Es gibt Leute die schaffen nen sauberen Strich.
Es gibt Leute die schaffen genau das nicht.
Ärgerlicherweise zählte ich bei meiner Trennung zur letzteren Fraktion, die Anzeigen flogen hin und her und vieles mehr.
Ich gebe mal zu bedenken das diese Rakete unter Umständen nicht die letzte war die auf die Reise ging.
Und dann soll jedes mal ein Rechtsanwalt konsultiert werden um die Sache zu entschärfen?
Zahlt wer?
Für mich klingt das nach ner Luftnummer die "in Ermangelung öffentlichen Interesses" ohnehin eingestellt wird.
Edit:
Von der Sache her schwaches Bild der Polizei nicht darauf hinzuweisen das man vor der selbigen gerade im Begriff ist möglicherweise eine Straftat zu begehen.
Da drängt sich die Frage auf ob die bei einem Bankraub ebenso "Schmiere stehen" würden.
 
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Philipus II

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@Kokser: Notwehr u.Ä. scheitert an der Geeignetheit. Das heimliche (!) mitschneiden ist kaum geeignet den Angriff zu beenden.
Laut Beschreibung hat die Betroffene nicht eine simple Aufzeichnungsfunktion verwendet, sondern die Sprachnachricht von WhatsApp. In dem man die Nachricht einer Vertrauensperson schickt kann diese im Falle von Gefahr die Polizei verständigen. Ich würde das Mittel der WhatsApp-Nachricht durchaus für geeignet halten, Leute herbeizurufen, die den Angriff dann beenden.

Die Anforderungen an die Herkunft von Beweisen sind stark schwankend. Selbst im Zivilprozess wurden bereits sogenannte Dashcam-Videos von Gerichten zugelassen. Viele Dashcams zeichnen Anlass-los den Straßenverkehr auf. In dem Fall hier wurde hingegen gerade Anlass-bezogen aufgezeichnet, weil man sich von Straftaten gefürchtet hat (und das, wie die Audio-Aufnahme suggeriert, zu Recht). Es wurde allerdings nicht einmal eine konventionelle Aufzeichnung verwendet, um möglicherweise widerrechtlich Beweise zu beschaffen (die Widerrechtlichkeit ist alles andere als klar), sondern damit eine Vertrauensperson ggf. die Polizei alarmieren kann.
 

KaPiTN

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Frau A ist am Tag danach zur Polizei um die Schwester von Mann A wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung anzuzeigen und hat der Polizei dazu die Tonaufnahme von WhatsApp vorgespielt. Die Aufnahme wurde zwar als Beweismittel nicht zugelassen, dennoch hat die Polizei hier ermittelt. Letzten Endes wurde die Klage allerdings Fallen gelassen.

Das klingt seltsam. Seit wann entscheiden Ermittlungsbehörden über die Zulässigkeit von Beweisen? Das macht doch ein Gericht in einem Verfahren.

Das eine Anzeige wegen Körperverletzungen nicht weiter verfolgt wird, muß auch andere Gründe haben, wenn dem so sein sollte, kann nicht allein durch die reine Existenz der Aufnahme begründet sein.

Es bringt nichts hier im Thread jetzt Gesetze gegenüber zu stellen *. Demnach wären sowohl die Verwertbarkeit der Aufnahme, als auch ihre Bewertung als Straftat möglich. Aber das hängt am Einzelfall, vielmehr aber noch von dem Richter ab.

* ja, da steht in dem Link die Rubrik "Arbeitsrecht". Das habe ich gesehen, aber die Ausführung scheint nicht darauf beschränkt zu sein
 

1Bratwurstbitte

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Wenn wirklich was an der Geschichte dran sein sollte,
was die Textstruktur schließen lässt,
würde ich hier keinerlei Meinungen mehr einholen, sondern als Betroffener sofort den besten Anwalt dieses Gebiets in der betreffenden Stadt ausfindig machen und mit diesem einen Plan schmieden!

Es ist als nicht Jurist in meinen Augen nur sinnvoll, sich mit Paragraphen auseinander zu setzen, sofern die mit dem Anwalt betroffene Taktik eventuell nicht mehr aktuell sein könnte, weil vor 1-3 Jahren ein neue Verordnung oder Novelle im Gesetz verankert wurde.

Große Nummer vor Gericht wird erwartet :
= Angeklagter oder helfender Freund spricht mit Anwalt
= Taktik wird mit Anwalt besprochen und festgelegt
= Angeklagter kauft ganz neue Auflage des betreffenden Gesetzbuches und vergleich die Taktik mit neueren Gesetzen und Verordnungen...
= findet er Fehler oder hat Fragen zum Ablauf, bespricht er das mit seinem Anwalt...

So würde ich vorgehen.
 

poesie noire

vivo forlasis

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@1Bratwurstbitte:


Was??

Du suchst dir den besten Anwalt und weil der so gut ist, kaufst du noch ein aktuelles Gesetzbuch um dann eventuell die Taktik deines superguten Anwalts in Frage zu stellen. Für was brauchst du dann einen Anwalt, wenn das lesen im Gesetzbuch ja genügt?
Irgendwie nicht schlüssig deine Idee.
 

1Bratwurstbitte

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Warum nehmen sich reiche Menschen 5-6-7-8-9 oder mehr Anwälte?
8 Augen sehen immer mehr wie 4 ;).

Wenn ich selbst was zu dem Fall beitragen möchte, sollte ich schon darauf achten, dass ich meinem "Freund" in diesem Fall dem Anwalt, nicht in den Rücken falle, oder es eventuell noch schlimmer mache, indem ich dem Gegner in die Hände spiele.

Wie kann ich denn meinem Anwalt anders helfen, als ihn erstmal machen zu lassen und ihn eventuell zu fragen, ob er Novelle 56874.589 § xyz von vor 3-6 Monaten bereits in seiner Taktik oder Argumentation bedacht hat?!

Wenn 4 Anwälte aktiv an einem Fall arbeiten, dann werden die ne Strategie haben.
Entweder, es werden zwei Strategien gefahren und die anderen beiden Anwälte putzen hinter den beiden die umsetzen her, oder es wird eine gefahren und alle drei putzen dem einen Ausführenden hinterher.
 

poesie noire

vivo forlasis

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@1Bratwurstbitte:

Da stimme ich dir zu. 2 oder mehr Anwälte können besser sein als einer. Aber ein Laie + ein Anwalt...?
Zudem wird ein guter Anwalt immer mit dir die Vorgehensweise abstimmen. Aber ich glaube kaum, das dir dabei die Lektüre des neuesten Gesetzbuches hilfreich dabei ist.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Ein Anwalt, der einen falsch berät, riskiert zudem selbst eine Anklage inklusive Schadensersatz...
 

1Bratwurstbitte

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Du kannst dir auch in der Nase popeln, wenn dein Anwalt dem Staatsanwalt und Richter erzählt,
was du für ein netter Mensch bist :D.

Mir geht es darum, dass eben halt 4 Augen mehr sehen, wie zwei.
Es kann auch nicht angehen, einfach zu sagen, sie sind der Experte, sie werden dafür bezahlt,
also machen sie, mit ist egal wie, aber zaubern sie einfach...

Der Anwalt kennt eventuell den Richter schon, oder den Staatsanwalt. Der Anwalt hatte eventuell schon mal 2-3 mal so einen Fall und weiß aus Erfahrung, was wahrscheinlich dabei rauskommen wird... Davon, also von seiner Erfahrung, will ich ja auch profitieren.
Ich will nicht in seiner Liga mitspielen,
sondern eventuell nur als sein Stift niedere Arbeiten verrichten ( Wie z.B ellenlange Texte lesen, Informationen recherchieren etc ... ).
 

KaPiTN

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Ich will nicht in seiner Liga mitspielen,
sondern eventuell nur als sein Stift niedere Arbeiten verrichten ( Wie z.B ellenlange Texte lesen, Informationen recherchieren etc ... ).

Zuviel Matlock gesehen?

Es gibt hier nicht wie in den USA Präzedenzentscheidungen. Da muß man sich nicht durch alte verfahren wühlen.

Die Gesetze sind für Juristen einigermaßen übersichtlich. Jedes Gericht urteilt unabhängig.
 

1Bratwurstbitte

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Gut :) ... Danke für deine Meinung.
Ich habe das schon zweimal mit meinem Anwalt erfolgreich gemacht,
und das hat wunderbar funktioniert.

Einmal komplett Freispruch
( sollte auf Teilschuld hinauslaufen, Straßenverkehr, Busfahrer hat mich voll mitgenommen... )
und einmal Strafe von 900€ auf 300€ runtergehandelt. ( BTM, im Dienst Blomben entfernt, daraufhin wurden alte Medikamente geklaut... Da ich nicht beweisen konnte, dass ich sie nicht geklaut habe, Arschkarte... )

Ich konnte in beiden Fällen meinem Anwalt zuspielen und die Fakten konnten verwertet werden. Der Anwalt konnte dann vor Urteilsfindung immer einwerfen, wir möchte Sie bitten, die neue Faktenlage den Umständen entsprechend in die Urteilsfindungs mit einfließen zu lassen, oder sowas in der Art...

Bei dem Busfahrer hat mir geholfen, dass ein Richter mal in der Urteilsbegründung angemerkt hat, dass Buslinienfahrer ständig unter dem Stress stehen, ihren Fahrplan ein zu halten, da sie sonst Probleme bekommen können...
Und bei der BTM Sache hat mir ein dämlicher Apotheker geholfen, der was ähnliches / vergleichbares gemacht hat.
 
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poesie noire

vivo forlasis

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@1Bratwurstbitte:

Ich will nicht in seiner Liga mitspielen,
sondern eventuell nur als sein Stift niedere Arbeiten verrichten ( Wie z.B ellenlange Texte lesen, Informationen recherchieren etc ... ).

Dafür hat ein Anwalt seine Gehilfen, die dafür auch entsprechend ausgebildet sind. Dein Anwalt wird kaum die Zeit aufbringen, dir zu erklären welche Infos etc. er für deine Vertretung braucht. Letztendlich zahlst du auch für diese fachliche Dienstleistung.

Nun, ich will nicht weiter über dieses (OT) Thema reden, solltest du mal einen Anwalt benötigen, wirst du ja sehen auf was er sich bei deinen Ideen einlässt.
 

gashahn

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Ich möchte nochmals unterstreichen, ein Anwalt kostet Geld.
Und ein Anwalt provoziert weiter, jedenfalls die Gegenseite.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das man den Zug gegen die Wand nur durch Ignoranz aufhalten kann.
Irgendwann wird jedem klar das solche Scharmützel keinem nützen.
Das macht nur alles schlimmer.
Mir hat mal ein Anwalt etwas von "Menschlicher Grösse zeigen" gesagt.
Es hat gefruchtet, nicht sofort aber immerhin mit Versatz.
Man sollte generell nicht den Strafrechtsapparat mit Beziehungsfragen behelligen.
Sagt jetzt vermutlich der, der es wenig nötig hat.
Vielleicht gerade deshalb.
 

causa

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BTM, im Dienst Blomben entfernt, daraufhin wurden alte Medikamente geklaut... Da ich nicht beweisen konnte, dass ich sie nicht geklaut habe, Arschkarte....

Leute mit solchen "Mißgeschicken" triffst du in allen Knästen der Welt. Die erzählen auch gern, der unfähige Anwalt sei Schuld an ihrem Elend.
 
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