Staatstrojaner: Einsatz auch bei Alltagskriminalität geplant



Der Einsatz staatlicher Schadsoftware soll sich künftig auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität erstrecken. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner auch bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können und nicht nur bei Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus. Ein entsprechende Gesetz erarbeitet das Justizministerium. Es soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, berichtet .



Staatliche Schadsoftware nun auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität auszuweiten, ist offenbar eines der nächsten angestrebten Ziele der Großen Koalition. Zu diesem Zweck soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die aufgenommen werden, die eine Vielzahl von Veränderungen regelt, und aktuell kurz vor Verabschiedung im Bundestag steht. So soll die neue Regelung mittels Verfahrenstrick in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt werden, um eine große öffentliche Debatte zu vermeiden.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht den letztes Jahr als eingestuft hat, enthält das neue BKA-Gesetz abermals einen Paragrafen, der . Allerdings wurde der Geltungsbereich stark erweitert, von Abwehr einer Terrorgefahr nun auch auf Alltagsverbrechen, wie Steuerbetrug, Drogenkriminalität usw.

Die Landes-Staatsanwaltschaften strebten bereits im Novemberin in einem „grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen“ , eine „Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen“ an, dass Netzpolitik.org dennoch veröffentlicht hat.

Kritik gegen die geplante Maßnahme kommt aus den Reihen der Grünen. So kommentiert Hans-Christian Ströbele, für die Grünen im Rechtsausschuss, gegenüber netzpolitik.org: „Der sogenannte Staatstrojaner ist ein intensiver Eingriff in die Grundrechte. Solange dabei nicht geklärt ist, wie Berufsgeheimnisträger und der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden oder andere auf den Endgeräten gespeicherte Inhalte jenseits der überwachten Kommunikation, lehnen wir einen solchen Eingriff ab. Eine eigene Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ im repressiven Bereich müsste diese Punkte klar regeln, ansonsten wäre sie verfassungswidrig.“

Auch Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, außert Bedenken gegenüber netzpolitik.org:
„Die Freigabe des Überwachungstrojaner-Einsatzes für die normale Polizeiarbeit gegen Alltagskriminalität bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit massiv steigt, Betroffener einer staatlichen Rechner-Infiltration zu werden. Die Beteuerung von Regierungspolitikern und Behörden, der Trojanereinsatz sei nur eine Ultima Ratio für schwerste Fälle, stellt sich – wie zu erwarten – als zielgerichtete Lüge heraus.“
Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Der Einsatz staatlicher Schadsoftware soll sich künftig auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität erstrecken. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner auch bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können und nicht nur bei Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus. Ein entsprechende Gesetz erarbeitet das Justizministerium.
Der Kinderpornoterrorist wird an die Wand gemalt und eingesetzt wird er dann für die Alltagskriminalität. Was für eine verlogene Sippe.
Aber gut, eine Saubande tut eben das was eine Saubande so tut. Sie machen eine Sauerei nach der anderen.
 
Sind schon RAT-Killer oder Identifier im Umlauf, die vor solch einer Attacke schuetzen?

Erinnert mich iwie an die Syrische Regierung, die auch RAT-Darkcomet eingesetzt hat, um ''Aufstaendische'' und ''Kriminelle'' zu enttarnen/ueberwachen. Resultat, die Leute sind teilweise spurlos verschwunden und wurden vermutlich exekutiert.

Edit: Fuer den Einen oder Anderen begabten Experten wird es sicher auch eine Freude sein, eine solche Ueberwachung zu identifizieren und den ganzen Scheiss an den Absender zurueck zu schicken. Das Spiel kann man auch umkehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das gestern bei netzpolitik.org. gelesen und hatte bereits angefangen da eine News zu schreiben, als ich dann davon Abstand genommen habe.
Das scheint mir erst mal nur eine Aneinanderreihung von Tatsachen, die in Summe aber nicht dermaßen belastend erscheinen, wie es der Artikel glauben machen will.
 
Vielleicht war der Staatstrojaner auch niemals dafür vorgesehen, um Terrorismus und andere schwere Straftaten aufzuklären, sondern von Anfang an, um die Bevölkerung zu schikanieren und zu überwachen. Für jeden kleinen Furz, wo man nur noch die Hände vor den Kopf schlägt.
 
@Ruby:
Huch, denkst du gar nicht an die ganzen Pedos und Terroristen die man damit theoretisch fangen könnte?
Kommschon ruby, denk doch wenigstens einmal an die Kinder!
 
Ei paar Dinge aus dem Artikel, die wohl als Fakten gelten:

Eine Präzisierung der Quellen-TKÜ im Ermittlungsverfahren soll erarbeitet werden, möglichst in dieser Wahlperiode.

Nach dem neuen Entwurf des BKA-gesetzes darf das BKA in IT-Geräte eindringen, um verschlüsselte Kommunikation „an der Quelle“ zu überwachen. Und zwar genau für die Fälle mit denen man das immer begründet: zur Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus.

Der 2011 vom CCC enttarnte Staatstrojaner wurde gegen einen Bodybuilder eingesetzt, der mit Anabolika handelte.

Der Zoll überwachte Verdächtige wegen „Steuerbetrugs durch illegalen Zigarettenhandel“ und Handels mit gefälschten Potenzmitteln im Internet.

Manche Bundesländer vertreten die Auffassung, der Einsatz von Quellen-TKÜ sei mit dem Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung bereits bisher möglich.

Das BKA schon längst potentielle Terroristen per Quellen-TKÜ abhören.

Das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzesentwurf, welcher eine neue Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ darstellt.
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Dann noch ein paar Behauptungen:

Noch vor der Bundestagswahl: Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden.

Die Polizei soll Staatstrojaner bald bei ganz normaler Alltagskriminalität einsetzen, nicht mehr nur gegen Terror.

Die Große Koalition arbeitet daran, den Einsatz staatlicher Schadsoftware massiv auszuweiten, auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität

Solche Alltagskriminalität soll jetzt flächendeckend mit Schadsoftware verfolgt werden.
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Nur, ich kann die Stelle nicht finden, wo die Behauptung und die Fakten dermaßen zusammenkommen, daß sie schlüssig belegt wäre.
 
Wenn uns nur jemand gewarnt hätte!

Aka: Wer hätte das gedacht.
 
Ob der sich nicht, wo er jetzt selber als Gauner zählt, besser mit Äußerungen zur Kriminalität zurück hält?
 
Ob der sich nicht, wo er jetzt selber als Gauner zählt, besser mit Äußerungen zur Kriminalität zurück hält?

da wird bald™ ein BuchBestseller im Kopp-Verlag erscheinen, was klärt, dass das alles Anfeindungen und Fake News der Gutmenschen sind.
 
Was ist keine Alltagskriminalität? Terrorismus? Drogen? Beziehungsmorde? Rasen? Bullen beleidigen? Vergewaltigung?

Passiert alles jeden Tag.
 
Ich frage mich, wie man diese diversen Regierungsviren, die so im Umlauf sind, entdecken und insb. wieder loswerden kann, wenn man sich so ein Teil eingefangen hat. Ich meine so Kaliber wie z.B. Stuxnet (trifft jetzt nicht den privaten Anwender) und Co. Mit dem soliden Finanzmitteln kann man sich da sicherlich so einiges "nettes" zusammenprogrammieren lassen.
 
dieser tolle Staatstrojaner müsste ja erst mal funktionieren ...
Ich bezweifle das der gefährlicher ist als "normale" Angreifer - eher im Gegenteil.

da gerade ein Beitrag hinzugekommen ist - Stuxnet hat nur funktioniert da die "alten" Systeme schlicht nicht geschützt waren oder sich jemand darum gekümmert hat.
Wenn man im Bundeshaushalt schaut was die Bundesregierung für die Entwicklung des Trojaners ausgibt ist da das kaufen von 0Day Lücken die exlusiv verkauft werden und somit nicht gleich wieder geschlossen werden alle 1-2 Monate nicht im Rahmen.
Somit würde ich darauf tippen das mit ein *wenig* Hirn und einem aktuell gepatchten OS zumindest der Desktop-PC sicher ist.

Je nach Handy sieht es da etwas schlechter aus - vor allem wenn man es mal irgendwo *liegen* lässt oder mal kurz aus den Augen lässt...
 
beim handy könnten die provider verpflichtet werden, die schadsoftware als "softwareupdate" auszuliefern, zumindest bei den modellen, bei denen die provider eine eigene version der firmware vertreiben (nur damit sie ihre crapware integrieren können).. internationale konzerne wie MS oder die gerätehersteller kann man dazu nicht verpflichten, aber nationale provider, die von samsung & co. praktischerweise die keys zum signieren bekommen, schon..
 
Frage mich immer noch wie die den Bundestrojaner auf den heimischen PC bekommen wollen.
Bin ich nicht zuhause ist das Teil eh aus.
Man könnte sich noch angewöhnen den Browser nur in einer Sandbox auszuführen.

Dann bräuchten die Pappnasen physischen Zugang zu dem jeweiligen PC. Das ließe sich nur durch einen Einbruch in die Wohnung/Das Haus bewerkstelligen.
Jetzt könnte man noch ganz simpel bei jedem Systemstart ein anderes Hintergrundbild laden, dass sich nach einem festen Schema ändert. Erscheint nach dem einschalten nicht das erwartete Bild, weiß man sofort das da einer rumgefingert hat.
Wäre ich in kriminelle Sachen verstrickt, hätte ich noch so viel Brain.exe das ich für diese Aktivitäten eine separate SSD nutze von der in dem Fall gebootet wird. Danach wird die gut versteckt. Bei den heutigen Baugrößen das kleinste Problem.
Sollten die es schaffen einen Hardware-Keylogger in der Tastatur verstecken oder eines der USB-Kabel gegen ein solches austauschen, kann man zur Vorsicht in dem Fall noch zusätzlich die Bildschirm-Tastatur nutzen oder irgendeine andere
aus der Sammlung im Schrank.

Könnte das noch beliebig fortführen.
 
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