Der Einsatz staatlicher Schadsoftware soll sich künftig auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität erstrecken. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner auch bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können und nicht nur bei Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus. Ein entsprechende Gesetz erarbeitet das Justizministerium. Es soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, berichtet
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.Staatliche Schadsoftware nun auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität auszuweiten, ist offenbar eines der nächsten angestrebten Ziele der Großen Koalition. Zu diesem Zweck soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die
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aufgenommen werden, die eine Vielzahl von Veränderungen regelt, und aktuell kurz vor Verabschiedung im Bundestag steht. So soll die neue Regelung mittels Verfahrenstrick in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt werden, um eine große öffentliche Debatte zu vermeiden.Obwohl das Bundesverfassungsgericht den
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letztes Jahr als
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eingestuft hat, enthält das neue BKA-Gesetz abermals einen Paragrafen, der „
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“. Allerdings wurde der Geltungsbereich stark erweitert, von Abwehr einer Terrorgefahr nun auch auf Alltagsverbrechen, wie Steuerbetrug, Drogenkriminalität usw.Die Landes-Staatsanwaltschaften strebten bereits im Novemberin in einem „grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen“
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, eine „Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen“ an, dass Netzpolitik.org dennoch veröffentlicht hat. Kritik gegen die geplante Maßnahme kommt aus den Reihen der Grünen. So kommentiert Hans-Christian Ströbele, für die Grünen im Rechtsausschuss, gegenüber netzpolitik.org: „Der sogenannte Staatstrojaner ist ein intensiver Eingriff in die Grundrechte. Solange dabei nicht geklärt ist, wie Berufsgeheimnisträger und der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden oder andere auf den Endgeräten gespeicherte Inhalte jenseits der überwachten Kommunikation, lehnen wir einen solchen Eingriff ab. Eine eigene Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ im repressiven Bereich müsste diese Punkte klar regeln, ansonsten wäre sie verfassungswidrig.“
Auch Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, außert Bedenken gegenüber netzpolitik.org:
„Die Freigabe des Überwachungstrojaner-Einsatzes für die normale Polizeiarbeit gegen Alltagskriminalität bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit massiv steigt, Betroffener einer staatlichen Rechner-Infiltration zu werden. Die Beteuerung von Regierungspolitikern und Behörden, der Trojanereinsatz sei nur eine Ultima Ratio für schwerste Fälle, stellt sich – wie zu erwarten – als zielgerichtete Lüge heraus.“
Bildquelle:
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, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
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