KaPiTN
Boomer ♪♪♫♪♫♫♪
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Eben. Genau dies.
Meinungen müssen nicht Tatsachen entsprechen und können es auch häufig gar nicht.
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Solche Aktionen könnten auch jetzt schon strafrechtlich relevant sein, dafür bräuchte man vermutlich keine neuen Gesetze. Es geht hier ja mehr um die allgemeine Redefreiheit wie sie auf Twitter oder youtube umgesetzt wird.dass die Leugner sich verabreden, sich an Schulwege
und vor Schulen stellen und Kindern zurufen: nehmt schnell die Masken ab, sonst müsst ihr sterben! ist das durchaus gefährlich.
Da werden nachts amtlich aussehende Flugblätter mit extremsten Warnhinweisen abertausendfach in Briefkästen geworfen und Menschen verunsichert.
Also eine Strafbarkeit für Aussagen, die nicht offensichtlich falsch für den Empfänger sind, aber offensichtlich dem Sender als solche klar erscheinen zu haben?
Also eine Gesetz für etwas, was in der Praxis nicht denkbar ist? Also ein Gesetz für die Tonne?

Soll es künftig strafbar sein,
wissentlich Falschnachrichten zu verbreiten,
wenn diese Verbreitung geeignet ist, eine große Zahl von Menschen zu täuschen u. zu Handlungen zu veranlassen, mit denen sie sich selbst, anderen oder der Gesellschaft schweren Schaden zufügen?

Ist es eigentlich strafbar, wenn jemand sagt, dass er den Holocaust überhaupt nicht schlimm findet oder nur, wenn jemand sagt, dass der Holocaust nie stattgefunden hat?
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Bei Dir is was unter den Tisch gefallen. Also nochmal als eindeutige direkte Frage:Eventuell ist da was unter den Tisch gefallen:
1. Es muss wissentlich / vorsetzlich [sic!] passieren
Das ist eine gute Frage.Wie weisst man in solchen Fällen Vorsatz nach?
Den wissenschaftlichen Diskurs schafft man damit ebenso ab, sobald sich nur genug Menschen einig sind ist Widerspruch strafbar.wenn die Faktenlage zu einer Thematik bekannt ist und man trotzdem Informationen verbreitet die denen zugegen laufen, und man damit schaden verursacht, reicht das ja eigentlich schon aus... Da können wir auch gleich so Sachen wie Homöopathie in einem Abwasch regeln.
Moin,
quasi ausgelagert aus dem Corona-Thread hier die Frage:
Chan-jo Jun, Anwalt der auch Corona bezogene Rechtsvideos macht,
hat grade die Frage in den Raum gestellt, ob es gut wäre das verbreiten von Fakenews zu verbieten.
Original Frage:
Ich bin dabei ein wenig gespalten, denke aber nicht das es unbedingt schlecht wäre,
aber ich würde das gerne hier mal durch diskutieren.
Da sich das ganze momentan erstmal auf Corona und Querdenker bezieht, denke ich das wäre hier mal interessant.

