So ein Mist: 19-Jähriger missbraucht mehrere Jungen!

Im Rechtsstaat wird der Triebhafte nicht separiert. Es sei denn, er hat sich durch Ausleben strafbar gemacht, dann wird er bestraft oder kommt in eine Anstalt.(Thema Schuldfähigkeit)
Eine weitere Ausgrenzung hast du vergessen zu erwähnen ……… die Gesellschaft. Ich möchte nicht mit einem solchen zusammen arbeiten, wohnen und leben. Ob das nur die Meinung eines Einzelnen ist? Es soll ja noch andere als nur die "Gut-Menschen" geben.
 
Der Rechtsstaat gilt nicht nur für "Gut-Menschen" und Ausgrenzungen gibt es viele. Die sind privat und nicht staatlich

Ich will auch keine solchen Nachbarn, aber nicht nur die nicht. Hilft ja wenig.
 
Der Mörder hat aber zwingen bereits eine Straftat begangen.
 

der verurteilte Triebhafte aber auch ……… Es soll aber gelegentlich auch Mörder geben, die noch nicht ermittelt worden sind. [Korintenkakermodus/off]
 


Wenn Klugscheißen, dann richtig: Wenn bei einem Tötungsdelikt kein Täter wegen Mordes verurteilt wurde, gibt es auch keinen Mörder.

Es geht um die Weigerung und/oder Unfähigkeit zwischen einem Pädophilen und einer wegen Kindesmißbrauchs verurteilten Person mit pädophiler Neigung zu unterscheiden.
 
Es gibt da nur den klitzekleinen aber wichtigen Unterschied, dass “Morde“ regelmässig im Fernsehen wirklichkeitsgetreu und legal gezeigt werden, Kindesmisshandlungen sexueller Natur nie.

In beiden Fällen kommt niemand beim Betrachten aktuell zu Schaden. Fűr den Rechtsstaat macht das aber einen Unterschied von bis zu drei Jahren aus.
 


Wenn Klugscheißen, dann richtig: Wenn bei einem Tötungsdelikt kein Täter wegen Mordes verurteilt wurde, gibt es auch keinen Mörder.
Und genau das ist falsch. Stirb der nachweißbarer Mörder vor seiner Verurteilung (zB in der U-Haft durch Selbstmord) bleibt es trotzdem ein Mörder.
Mord ist das beabsichtige Töten ob mit oder ohne Urteil. (Ob der Held nicht auch bei einem Tötungsdelikt ein Mörder ist ???)
Egal, es geht hier immer noch um die Pädophilen. In diesem Fall denke ich wird es nicht ohne haltbaren Grund zur Festnahme gekommen sein.
 
Es gibt da nur den klitzekleinen aber wichtigen Unterschied, dass “Morde“ regelmässig im Fernsehen wirklichkeitsgetreu und legal gezeigt werden, Kindesmisshandlungen sexueller Natur nie.

In beiden Fällen kommt niemand beim Betrachten aktuell zu Schaden. Fűr den Rechtsstaat macht das aber einen Unterschied von bis zu drei Jahren aus.

Das soll uns was sagen?

Und genau das ist falsch. Stirb der nachweißbarer Mörder vor seiner Verurteilung (zB in der U-Haft durch Selbstmord) bleibt es trotzdem ein Mörder.
Mord ist das beabsichtige Töten ob mit oder ohne Urteil. (Ob der Held nicht auch bei einem Tötungsdelikt ein Mörder ist ???)
Egal, es geht hier immer noch um die Pädophilen. In diesem Fall denke ich wird es nicht ohne haltbaren Grund zur Festnahme gekommen sein.

Ohne Urteil bleibt er nur ein allenfalls mutmaßlicher Mörder, also ist kein Mörder.

Es geht um die Pädophilen? Was ist mit denen?

Ob es sich in diesem Fall um einen Pädophilen handelt, ist offen.
 
Ich muß das Geschwätz auch nicht unbedingt verstehen. Keiner interessiert sich für Deinen Fernsehkonsum und welche Programminhalte Du vermißt.
 
Eben nicht. Dann kannst du auch Katzen für's Mausen bestrafen. Dass es dennoch getan wird, ist gesellschaftlichen Umständen geschuldet.
Gut mit der Argumentation kann man quasi alles legalisieren bis hin zu Mord und Totschlag - mir erschließt sich nicht auf was du da jetzt hinaus willst und/oder generell was da auch ein Quervergleich mit dem Homosexuellen aussagen soll. Ja unsere gesellschaftlichen Umstände schützen insbesondere Kinder - darüber hinaus sind Vergewaltigungen, Missbrauch und Co. strafbar unabhängig jeglicher sexuellen Ausrichtung, aber was ist da jetzt die Diskussionsgrundlage?

Und eine Schuldunfähigkeit aufgrund eines Triebes zählt für mich nicht, mit Wille und Selbstkontrolle kann man diesen auch hinten anstellen - das ist eben die Freiheit des Menschen mit der Fähigkeit der Selbstreflektion die Tieren überwiegend nicht gegeben sind. Und wenn jemand dort Defizite hat, hat er andere, tieferliegende Probleme.
 



Yo, versteh schon angeheiztes Thema und so, aber büdde nicht gleich Threadschreddern.
Für Liebesbekundungen aller Art gibt es PNs, da könnt ihr euch ganz unsachlich und Themenfremd austauschen ;)

Und nu back to topic and Sachlichkeit^^
 
Das soll uns was sagen?
Das es hier ein Missverhältnis in der Strafbarkeit zwischen der sexualisierten Gewalt und der körperlichen Gewalt gibt.
Wer zB eine Geschichte "Rudelbums in der Grundschule" schreibt, den erwartet eine Mindeststrafe von 3 Monaten, da er kinderpornografische Schriften hergestellt hat, schreibt er jedoch eine Geschichte "Der Judenvergaser räumt endlich in der Grundschule auf" so ist das völlig straffrei.
Krasse Unterschiede gibt es auch in Bezug auf Verjährungsfristen und noch in allerlei anderen Punkten Auf solche und ähnliche Aspekte wollte er wohl hinweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf solche und ähnliche Aspekte wollte er wohl hinweisen.

Mit Sicherheit nicht. Aber es ist an ihm, sich verständlich zu machen.


Ich kann jetzt keine Strafbarkeit der lediglichen Herstellung von "Rudelbums in der Grundschule" anhand von§ 184b erkennen.
 
Ich kann jetzt keine Strafbarkeit der lediglichen Herstellung von "Rudelbums in der Grundschule" anhand von§ 184b erkennen.
Musst du ja auch nicht,- die anderen werden es erkennen, wenn sie eine dementsprechende Schrift vor sich haben.
 
Nein.

"eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt "
 
Ah, es ist in Deutschland schon der Besitz,der ein wirklichkeitsnahes Geschehen sanktioniert.

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 
Warst schneller, Glückwunsch :beer:


StGB § 184b schrieb:
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Sexueller Missbrauch ist in keinem Fall tolerierbar. Egal, ob ein Missbrauch von Kindern vorliegt oder von wehrlosen Erwachsenen. Sexualstraftäter gehören nicht frei in diese Gesellschaft, schon gar nicht in eine Gesellschaft, wo sexuelle Selbstbestimmung geltendes Recht ist.
 
Zurück
Oben