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- #21
Diese Unterscheidung ist nicht notwendig.Ich denke, du solltest das Problem anders angehen. Technisch gesehen kannst du ein legal erworbenes MP3 nicht von einem "alternativ" erworbenem unterscheiden.
Das verbieten ist nicht so einfach da es noch einige andere Randbedingungen gibt die damit kollidieren. Diese möchte ich aber nicht weiter ausführen.
Die Haftung kann man meines Wissens auch nicht einfach so ausschließen - Firmenhardware bleibt trotzdem Firmenhardware.
Der Punkt, das man es nicht unterscheiden kann, bringt mich aber gerade noch auf eine andere Idee... Evtl. kann man das doch anders lösen.
Und @one andere Nutzungswege - das Internet ist sehr restriktiv was die Nutzung anderer Dinge als normale Websites hinaus geht.
Auch in DNS-Anfragen Tunneln oder ähnliches ist zum Scheitern verurteilt.
Natürlich gibt es immer Mittel und Wege - aber das ist eigentlich gar nicht das Thema, hier geht es nicht um verhindern mutwilliger Handlungen.