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@Novgorod: Das kam uns auch schon in den Sinn, ist aber Kosten-Nutzen-mäßig auf mittelfristige Sicht momentan eher schlechter für uns![]()
.. achja, es kann natürlich sein, dass das einkommen des ehegatten beim bafög angerechnet wird, aber die freibeträge sind da relativ großzügig und wenn du sagst, dass ihr wenig einkommen habt, dürfte das von dem her passen - also eigentlich eine win-win-win-situation, was kosten und nutzen angeht
..Es gibt, afaik keine Vorschriften für die Beschriftung der Klingel, oder irre ich mich gerade?@accC: Hmm, das wäre theoretisch vielleicht machbar, aber dass wir einen gemeinsamen Haushalt führen wird schon am Klingelschild ersichtlich![]()
.. laut RBStV wird derjenige als "bewohner" vermutet, der entweder dort gemeldet ist oder im mietvertrag als mieter eingetragen ist.. hier darf man sich nicht vom blabla irreführen lassen - das ist lediglich eine gesetzliche grundlage für eine zwangsanmeldung ohne jegliche überprüfung, jedoch keine rechtlich eindeutige definition von "wohnen", denn die gibt es (noch?) nicht, jedenfalls nicht im zusammenhang mit der GEZ.. wenn sich nachweisbar herausstellen sollte, dass sie in dieser wohnung wohnt (zeugen, klingelschilder, bespitzelung durch GEZ-agenten - alles was einen richter überzeugen könnte), dann muss sie zahlen und kriegt ggf. noch ne strafe vom einwohnermeldeamt (die aber i.d.r. bei weitem geringer ausfällt als eine GEZ-nachzahlung)..