Rundfunkgebühren zahlen.....auch Mitbewohner ?!?

Außer ihr könntet deichseln, dass sie nicht mehr in deinem Haushalt gemeldet ist, sondern in einem, in dem bereits eine andere Person Beiträge zahlt. Beispielsweise der Haushalt ihrer Eltern.
 
@Novgorod: Das kam uns auch schon in den Sinn, ist aber Kosten-Nutzen-mäßig auf mittelfristige Sicht momentan eher schlechter für uns :D

@accC: Hmm, das wäre theoretisch vielleicht machbar, aber dass wir einen gemeinsamen Haushalt führen wird schon am Klingelschild ersichtlich :coffee:
 
@Novgorod: Das kam uns auch schon in den Sinn, ist aber Kosten-Nutzen-mäßig auf mittelfristige Sicht momentan eher schlechter für uns :D

wieso? das hat nur vorteile: ehegattensplitting, kinderfreibeträge, generell bessere bedingungen bei arbeitgebern (boni) und staatlichen einrichtungen (z.b. familien-appartment in studentenwohnheimen), patientenverfügung und und und.. der papierkram ist sehr überschaubar und günstig, wenn beide deutsche sind, und sogar die große party kann man sich quasi von den gästen bezahlen lassen, wenn man's richtig macht :D.. achja, es kann natürlich sein, dass das einkommen des ehegatten beim bafög angerechnet wird, aber die freibeträge sind da relativ großzügig und wenn du sagst, dass ihr wenig einkommen habt, dürfte das von dem her passen - also eigentlich eine win-win-win-situation, was kosten und nutzen angeht :T..
 
@accC: Hmm, das wäre theoretisch vielleicht machbar, aber dass wir einen gemeinsamen Haushalt führen wird schon am Klingelschild ersichtlich :coffee:
Es gibt, afaik keine Vorschriften für die Beschriftung der Klingel, oder irre ich mich gerade?
Ausschlaggebend ist, wo du gemeldet bist. Selbst wenn die GEZ von deiner Klingelbeschriftung ausginge, kann sie sich bei einem anders lautenden Melderegisterauszug nicht darauf berufen, was auf deiner Klingel steht. Allerdings setzt das eben voraus, dass sich deine Freundin tatsächlich ummeldet.
Wohin sie ihre Post schicken lässt, sollte übrigens auch keine Rolle spielen. Auch hier gibt es, afaik, keine Vorschriften, dass du insbesondere private Post an deinen Hauptwohnsitz schicken lassen musst.
 
zum thema verstoß gegen das meldegesetz: es ist zwar ein probates mittel, aber die GEZ-kontrolleure sind ja nicht einfach verschwunden nach der umbenennung ;).. laut RBStV wird derjenige als "bewohner" vermutet, der entweder dort gemeldet ist oder im mietvertrag als mieter eingetragen ist.. hier darf man sich nicht vom blabla irreführen lassen - das ist lediglich eine gesetzliche grundlage für eine zwangsanmeldung ohne jegliche überprüfung, jedoch keine rechtlich eindeutige definition von "wohnen", denn die gibt es (noch?) nicht, jedenfalls nicht im zusammenhang mit der GEZ.. wenn sich nachweisbar herausstellen sollte, dass sie in dieser wohnung wohnt (zeugen, klingelschilder, bespitzelung durch GEZ-agenten - alles was einen richter überzeugen könnte), dann muss sie zahlen und kriegt ggf. noch ne strafe vom einwohnermeldeamt (die aber i.d.r. bei weitem geringer ausfällt als eine GEZ-nachzahlung)..
 
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