[Netzwelt] RedTube lässt weitere Abmahnungen verbieten

redtube.png Das LG Hamburg erließ auf Antrag der Betreiber des Streamingportals Redtube eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG. Darin wird dem Schweizer Unternehmen untersagt, weitere Redtube-Nutzer

Strafrechtler Udo Vetter , dass sich die Richter am Landgericht Hamburg wahrscheinlich im Vorfeld einige Gedanken zum vorliegenden Fall gemacht haben. Von daher wäre es möglich, dass ähnliche Verfügungen ergehen, sollte es demnächst auch die Nutzer anderer Porno-Portale treffen. Gestern räumte auch das LG Köln ein, möglicherweise einen Fehler im Umgang mit den zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen von The Archive gemacht zu haben.


Wurde gegen den Hackerparagraf verstoßen?

Auch die Betreiber von kommen in ihrem Gutachten zu dem Urteil, dass sich RedTube zur Einhaltung des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verpflichtet hat. Es wäre itGuard als auch The Archiv AG möglich gewesen, die eigenen Werke mithilfe einer Abuse-Mail unverzüglich löschen zu lassen. Sven Krohlas, Kevin Honka und Justus Wingert gehen davon aus, dass möglicherweise Nutzer mit technischen Tricks gezielt auf solche Angebote geleitet wurden, die die Rechte des Urhebers verletzt haben. Man fand im Gutachten Aussagen in der eidesstattlichen Versicherung des itGuard-Mitarbeiters, die für Personen ohne Spezialwissen verwirrend klingen. Die Aussagen seien dazu geeignet, “Personen ohne besondere technische Kenntnisse zur Annahme von technischen Eigenschaften zu verleiten, die so nicht existieren.” Die Gutachter stellten ferner fest, dass möglicherweise umfangreiche Sicherheitsmechanismen umgangen wurden, um den IP-Adressen der Nutzer den Inhalt der abgespielten Streams zuordnen zu können. Wie auch immer die Software die Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen hat, so führte dies nach Ansicht von Greyhat stets zur Verletzung der in Deutschland gültigen Rechtslage.


Positives Signal vom LG Hamburg

Weitere Abmahnungen sind unter diesen Vorzeichen nicht zu erwarten. Für Nutzer von YouTube oder Vimeo ist die Nachricht aus Hamburg ein positives Signal. Das Betrachten eines Videostreams kann rechtlich kaum durchsetzbare Abmahnungen nach sich ziehen, weil es der geltenden Rechtslage nicht widerspricht. Wäre es anders, könnte auch Clipfish, Sevenload, Videoload, MyVideo, qik.com, justin.tv, DailyMotion & Co. zu einer Falle für unzählige Abmahnungen werden.
 
Lustig.
Wenns gut läuft, dann wird die ganze Nummer am Ende vielleicht zu einem epischen Eigentor für die Content-Mafia und ihre Helfershelfer, weil sie nun rechtliche Präzedenzfälle schaffen, die sie wohl wissend eigentlich nie haben wollten.

Zudem wird ENDLICH mal die breite Öffentlichkeit auf die Themen "Abmahnungen im Netz" und "völlige Ahnungslosigkeit deutscher Gerichte bei IT-Fragen" aufmerksam.
 
Richtig so. Ein User, der sich dort einen Stream anschauen will, kann im Vorfeld ja kaum überprüfen (außer bei eindeutigen Titeln), ob derjenige, der ihn hochgeladen hat, auch über die nötigen Rechte verfügt. Um das zu überprüfen (auch wenn es in der Regel wohl niemand macht), muss der entsprechende Stream erst mal aufgerufen werden und dann ist es auch schon zu spät...
 
Eine Frechheit fand ich wie in den Nachrichten und der Berichterstattung, zumindest im TV, mit dem Thema Porn umgegangen wurde. Ganz nach dem Motto: Alle nicht perversen Bürger brauchen sich keine Sorgen zu machen das trifft wenn eh nur die Porninteressierten.

Schade, dass man mit der öffentlichen Meinung noch nicht so weit ist.
 
Wurde denn der Beschluss schon auf diplomatischen Wege in die Schweiz zugestellt? ;-)
 
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  • #6
Die Zustellung von einstweiligen Verfügungen oder Abmahnungen in die Schweiz stellt aber kein Problem dar. Und es ist wie Lokalrunde schreibt. Der Gesetzgeber sagt nämlich, das Verhalten ist nur dann illegal, sofern die Website offensichtlich rechtswidrig ist. Bei einem Portal wie kinox.to mit aktuellen Kinfofilmreleases ist es offensichtlich, dass kaum bis keine legalen Inhalte angeboten werden. Bei RedTube hingegen kommt der DMCA zum Einsatz. Da wird von keinem Nutzer verlangt, dass er sich (wie auch immer das geschehen soll) vor dem Konsum der Streams vor der Legalität der Werke überzeugen muss.
 
Ausgerechnet das LG Hamburg greift dem Internetnutzer hier unter die Arme. Sind die Richter dort selber spitz oder wie erklärt sich das?
 
Interessant wird es werden, wenn die Rechteverwerter mit dem Argument des "Abwürgens zivilrechtlicher Ansprüche" an die Politik wenden.
Auch wenn ich viele Argumente des Abmahnanwaltes Urmann nicht teile, so ist es in der Tat so, dass der Staat vor Urheberrechtsverletzungen kapituliert hat. Aus sicht von Rechteinhabern besteht fast keinerlei Möglichkeit, die eigenen Rechte durchzusetzen. Wie man nun sieht, ist sogar der Zivilrechtsweg schwer begehbar.
Aufgrund dessen könnte es durchaus sein, dass man diese Gesetzeslücke in Sachen Streaming schliesst und mit dem Strafrecht kontert. In anderen Deliktsfeldern wurden Lücken zeitnah geschlossen und ab und an sogar mehrfache Verschärfungen nachgelegt, aber nicht so im Urheberrecht. Die einize Chance den Status Quo aufrecht zu erhalten, ist die breite Ablehnung der Bevölkerung, den Rechteinhabern mehr Möglichkeiten der Rechtedurchsetzung zuzugestehen.
 
Was hätte ein Rechteinhaber davon wenn der Streamnutzer strafrectlich belangt wird? Nichts, und die Anwälte auch nicht. Ginge es nur darum reicht es im Normalfall ja auch einfach das Videoportal anzuschreiben und der betreffende Content wird gesperrt.
 
Die Rechteinhaber sollten schlicht andere Möglichkeiten der Verwertung in Betracht ziehen als ihre bisherigen Modelle. Abmahnungen als Geschäftsmodell sind nicht das Gelbe vom Ei und dass dagegen interveniert wird, halte ich persönlich für eine erfreuliche Entwicklung.
 
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