• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] RedTube lässt weitere Abmahnungen verbieten

redtube.png Das LG Hamburg erließ auf Antrag der Betreiber des Streamingportals Redtube eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG. Darin wird dem Schweizer Unternehmen untersagt, weitere Redtube-Nutzer wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Strafrechtler Udo Vetter geht davon aus, dass sich die Richter am Landgericht Hamburg wahrscheinlich im Vorfeld einige Gedanken zum vorliegenden Fall gemacht haben. Von daher wäre es möglich, dass ähnliche Verfügungen ergehen, sollte es demnächst auch die Nutzer anderer Porno-Portale treffen. Gestern räumte auch das LG Köln ein, möglicherweise einen Fehler im Umgang mit den zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen von The Archive gemacht zu haben.


Wurde gegen den Hackerparagraf verstoßen?

Auch die Betreiber von Greyhat Security Consulting kommen in ihrem Gutachten zu dem Urteil, dass sich RedTube zur Einhaltung des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verpflichtet hat. Es wäre itGuard als auch The Archiv AG möglich gewesen, die eigenen Werke mithilfe einer Abuse-Mail unverzüglich löschen zu lassen. Sven Krohlas, Kevin Honka und Justus Wingert gehen davon aus, dass möglicherweise Nutzer mit technischen Tricks gezielt auf solche Angebote geleitet wurden, die die Rechte des Urhebers verletzt haben. Man fand im Gutachten Aussagen in der eidesstattlichen Versicherung des itGuard-Mitarbeiters, die für Personen ohne Spezialwissen verwirrend klingen. Die Aussagen seien dazu geeignet, “Personen ohne besondere technische Kenntnisse zur Annahme von technischen Eigenschaften zu verleiten, die so nicht existieren.” Die Gutachter stellten ferner fest, dass möglicherweise umfangreiche Sicherheitsmechanismen umgangen wurden, um den IP-Adressen der Nutzer den Inhalt der abgespielten Streams zuordnen zu können. Wie auch immer die Software die Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen hat, so führte dies nach Ansicht von Greyhat stets zur Verletzung der in Deutschland gültigen Rechtslage.


Positives Signal vom LG Hamburg

Weitere Abmahnungen sind unter diesen Vorzeichen nicht zu erwarten. Für Nutzer von YouTube oder Vimeo ist die Nachricht aus Hamburg ein positives Signal. Das Betrachten eines Videostreams kann rechtlich kaum durchsetzbare Abmahnungen nach sich ziehen, weil es der geltenden Rechtslage nicht widerspricht. Wäre es anders, könnte auch Clipfish, Sevenload, Videoload, MyVideo, qik.com, justin.tv, DailyMotion & Co. zu einer Falle für unzählige Abmahnungen werden.
 

TheOnly1

RBTV | ngb | BMG
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Lustig.
Wenns gut läuft, dann wird die ganze Nummer am Ende vielleicht zu einem epischen Eigentor für die Content-Mafia und ihre Helfershelfer, weil sie nun rechtliche Präzedenzfälle schaffen, die sie wohl wissend eigentlich nie haben wollten.

Zudem wird ENDLICH mal die breite Öffentlichkeit auf die Themen "Abmahnungen im Netz" und "völlige Ahnungslosigkeit deutscher Gerichte bei IT-Fragen" aufmerksam.
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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Richtig so. Ein User, der sich dort einen Stream anschauen will, kann im Vorfeld ja kaum überprüfen (außer bei eindeutigen Titeln), ob derjenige, der ihn hochgeladen hat, auch über die nötigen Rechte verfügt. Um das zu überprüfen (auch wenn es in der Regel wohl niemand macht), muss der entsprechende Stream erst mal aufgerufen werden und dann ist es auch schon zu spät...
 

War-10-ck

střelec
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Eine Frechheit fand ich wie in den Nachrichten und der Berichterstattung, zumindest im TV, mit dem Thema Porn umgegangen wurde. Ganz nach dem Motto: Alle nicht perversen Bürger brauchen sich keine Sorgen zu machen das trifft wenn eh nur die Porninteressierten.

Schade, dass man mit der öffentlichen Meinung noch nicht so weit ist.
 

a_d_s

ex gulli v1.0

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Wurde denn der Beschluss schon auf diplomatischen Wege in die Schweiz zugestellt? ;-)
 

Ghandy

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  • #6
Die Zustellung von einstweiligen Verfügungen oder Abmahnungen in die Schweiz stellt aber kein Problem dar. Und es ist wie Lokalrunde schreibt. Der Gesetzgeber sagt nämlich, das Verhalten ist nur dann illegal, sofern die Website offensichtlich rechtswidrig ist. Bei einem Portal wie kinox.to mit aktuellen Kinfofilmreleases ist es offensichtlich, dass kaum bis keine legalen Inhalte angeboten werden. Bei RedTube hingegen kommt der DMCA zum Einsatz. Da wird von keinem Nutzer verlangt, dass er sich (wie auch immer das geschehen soll) vor dem Konsum der Streams vor der Legalität der Werke überzeugen muss.
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Ausgerechnet das LG Hamburg greift dem Internetnutzer hier unter die Arme. Sind die Richter dort selber spitz oder wie erklärt sich das?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Interessant wird es werden, wenn die Rechteverwerter mit dem Argument des "Abwürgens zivilrechtlicher Ansprüche" an die Politik wenden.
Auch wenn ich viele Argumente des Abmahnanwaltes Urmann nicht teile, so ist es in der Tat so, dass der Staat vor Urheberrechtsverletzungen kapituliert hat. Aus sicht von Rechteinhabern besteht fast keinerlei Möglichkeit, die eigenen Rechte durchzusetzen. Wie man nun sieht, ist sogar der Zivilrechtsweg schwer begehbar.
Aufgrund dessen könnte es durchaus sein, dass man diese Gesetzeslücke in Sachen Streaming schliesst und mit dem Strafrecht kontert. In anderen Deliktsfeldern wurden Lücken zeitnah geschlossen und ab und an sogar mehrfache Verschärfungen nachgelegt, aber nicht so im Urheberrecht. Die einize Chance den Status Quo aufrecht zu erhalten, ist die breite Ablehnung der Bevölkerung, den Rechteinhabern mehr Möglichkeiten der Rechtedurchsetzung zuzugestehen.
 

War-10-ck

střelec
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Was hätte ein Rechteinhaber davon wenn der Streamnutzer strafrectlich belangt wird? Nichts, und die Anwälte auch nicht. Ginge es nur darum reicht es im Normalfall ja auch einfach das Videoportal anzuschreiben und der betreffende Content wird gesperrt.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Die Rechteinhaber sollten schlicht andere Möglichkeiten der Verwertung in Betracht ziehen als ihre bisherigen Modelle. Abmahnungen als Geschäftsmodell sind nicht das Gelbe vom Ei und dass dagegen interveniert wird, halte ich persönlich für eine erfreuliche Entwicklung.
 
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