Rechtliche Situation: Holzspalter vermieten

Das Problem ist die Haftung, die der Vermieter im Zweifelsfall übernehmen muss.

Nicht umsonst steht mittlerweile in jeder Bedienungsanleitung: Die Katze/das Kind darf nicht in die Mikrowelle / Spülmaschine / Waschmaschine....
Vorsicht, wenn das Wasser kocht, kann man sich verbrühen; offenes Feuer kann brennen; die Kamera nicht in die Brusttasche, sie kann rausfallen; beim Handy in der Gesäßtasche bricht das Display beim Draufsetzen.... :m:m:m
Da gab es doch noch die Frau, die McDonalds verklagt hat, weil die ihr doch tatsächlich heißen Kaffee ausgeschenkt hatten....

Wie schützt sich also dein Kollege, wenn sich doch ein Idiot das Teil ausleiht und es schafft, sich was abzuhacken. Dann heißt es: das Gerät war defekt, er wurde nicht eingewiesen.....
 
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  • #22
Ja wie gesagt, das Teil wird aller Wahrscheinlichkeit nach verkauft werden um eben diese Probleme und weiteren Aufwand zu umgehen. Nur schade weil der Neupreis seit Kauf ziemlich gefallen ist.
 
Verstehe nicht ganz was du meinst.

Deiner Beschreibung heutiger Geräte nach hat es sich früher um ganz andere gehandelt.

Der Holzspalter (Gerät) war als Anhänger gebaut worden, ein Auto hat ihn gebracht. Ein Ungetüm.

Er hatte einen Bezinmotor und eine exzentrische Welle, wir eine Kurbelwelle, auf dieser Welle saß der Keil. Wenn die Kiste lief, wurde der Keil angehoben und wieder runtergestoßen, im Takt, abhängig von der Drehzahl der Welle.

Der Holzspalter (Mann) musste ganz flink den Klotz unter den Keil bugsieren, während der oben war, dann in der nächsten Phase den Klotz ganz flink drehen, etc.

Es war schon ein Geschicklichkeitsspiel, und eine Sicherung durch zwei Hebel gab es nicht.
 
@Nero:

Der TS meint wohl eher ein Holzspalter in der Art:

Holzspalter_HS9T.jpg


p n
 
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  • #25
Exakt, geht um sowas niedliches wie pn gepostet hat. Eben auch weil ein neuerer, größerer gekauft wurde und der alte nicht mehr benötigt wird. Läuft alles mit Starkstrom, also nichts mit Benzinmotor und drehenden Wellen. ;) Aber jetzt versteh ich was du meintest.
 
Naja einmal bei Kleinanzeigen einstellen und dann eben so oft wie sich jemand meldet. Wenns nur ein Freundschaftsdienst gewesen wäre hätte ich das ohne bedenken unter der Hand gemacht.

Was soll denn bitte ein Freundschaftsdienst in deinen Augen sein?

Sobald die ABSICHT besteht Gewinn zu erzielen ist das gewerblich, mit allen Konsequenzen.

Hackt sich der Mieter den Schädel ab weil was mit der Maschine nicht stimmte (oder die Hinterbliebenen das so sehen und vor Gericht Recht bekommen) dann hat sich dein Freund gleich mal auch noch wegen der paar Kröten sein eigenes Leben ruiniert.
Daher gibt es gewerbliche Haftpflichtversicherungen für solche Fälle. Private greifen da nicht.

Was man genau machen muss wenn man ein Gewerbe anmeldet und wie man das versteuert, dazu findet man tausende threads in diversen Foren + elendig viel zum Nachlesen.
Darüber brauchen wir doch nicht schon wieder seitenlang sinnieren...
Mehr gibt es zum Thema nicht zu sagen denke ich.

Ja wie gesagt, das Teil wird aller Wahrscheinlichkeit nach verkauft werden um eben diese Probleme und weiteren Aufwand zu umgehen. Nur schade weil der Neupreis seit Kauf ziemlich gefallen ist.

oder es wurde einfach teuer eingekauft ;-)
 
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  • #27
Pessimistisch ausgedrückt, aber korrekt - ja! :p

nein, Pessimismus ist was ganz anderes.
Das war nur eine logische Einschätzung der Lage aufgrund der Geschichten die du hier über den Kollegen schreibst.

Wer Holzspalter bei ebay-Kleinanzeigen vermieten will, einen Kollegen in einem IT-Forum vorher kurz die rechtliche Situation abchecken lässt aber eh davon ausgeht dass man da nichts beachten muss, der sucht sich normalerweise nicht das billigste Angebot mit einer Internetrecherche aus.
Der kauft einfach im Baumarkt. Oder bei OTTO.
;)
 
@ poesie noire, @ War-10-ck


Alles klar.

Mein Bild vom Holzspalter stammt noch aus der Zeit, als man für eine Autofahrt Reserveschlauch, ein Ölkännchen und einen Satz Zündkerzen brauchte.

Danke für Update.
 
Das Problem ist die Haftung, die der Vermieter im Zweifelsfall übernehmen muss.

Nicht umsonst steht mittlerweile in jeder Bedienungsanleitung: Die Katze/das Kind darf nicht in die Mikrowelle / Spülmaschine / Waschmaschine....
Vorsicht, wenn das Wasser kocht, kann man sich verbrühen; offenes Feuer kann brennen; die Kamera nicht in die Brusttasche, sie kann rausfallen; beim Handy in der Gesäßtasche bricht das Display beim Draufsetzen.... :m:m:m
Da gab es doch noch die Frau, die McDonalds verklagt hat, weil die ihr doch tatsächlich heißen Kaffee ausgeschenkt hatten....

Ist aber afaik eher in Amerika so, nich in Deutschland.. oder?
 
auch in Deutschland wirst du massive Probleme bekommen wenn mit deinem vermieteten Gerät irgend ein Mensch verletzt wird weil z.B. dein Gerät nen Schaden hat.
 
Wenn das Gerät einen Schaden hat, ist das klar. Allerdings wirst du wohl kaum dafür belangt werden können, wenn ein Idiot meint seinen Kopf in den Holzschneider stecken zu müssen :D
Dazu braucht man dann auch keine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät, dazu reicht Menschenverstand. Sonst haben wir immerhin einen neuen Kandidaten für die Darwin-Awards :)
 
Haftet dafür nicht eher der Hersteller/Importeur des Gerätes, der es so hätte konstruieren müssen dass man sich nicht verletzen kann (zumindest wenn man die aufgedruckten Warnhinweise einhält)?
 
Haftet dafür nicht eher der Hersteller/Importeur des Gerätes, der es so hätte konstruieren müssen dass man sich nicht verletzen kann (zumindest wenn man die aufgedruckten Warnhinweise einhält)?

nicht wenn es um einen Wartungsfehler geht.

@Seonendseounli

es geht hier aber nicht um die Haftung eines Herstellers gegenüber einem Endkunden sondern eines Vermieters gegenüber einem Mieter.
Und da dürften durchaus auch erstmal andere Gesetze gelten.
Der Mieter dürfte zuerstmal Forderungen gegenüber dem Vermieter stellen.
Wenn du dir bei Sixt/Hertz usw. nen BWM mietest und du dich bei nem Unfall verletzt weil die Bremse nicht ging, dann wendest du dich doch an den Vermieter nicht erst an BMW, oder?
 
nicht wenn es um einen Wartungsfehler geht.

@Seonendseounli

es geht hier aber nicht um die Haftung eines Herstellers gegenüber einem Endkunden sondern eines Vermieters gegenüber einem Mieter.
Und da dürften durchaus auch erstmal andere Gesetze gelten.
Der Mieter dürfte zuerstmal Forderungen gegenüber dem Vermieter stellen.
Wenn du dir bei Sixt/Hertz usw. nen BWM mietest und du dich bei nem Unfall verletzt weil die Bremse nicht ging, dann wendest du dich doch an den Vermieter nicht erst an BMW, oder?

Selbstverständlich, ich habe ja auch kenntlich gemacht auf welche Aussage ich mich beziehe, Pleitgengeier hat sich auf die Haftung des Produzenten für Konstruktionsfehler bezogen.

Ein Schadensersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter aus §§ 280 ff. BGB setzt aber eine Pflichtverletzung voraus. Diese könnte tatsächlich angenommen werden wenn der Vermieter Schutz- und Informationspflichten (z.B. bezüglich des sicheren Umgangs mit dem Gerät) vernachlässigt, oder wenn die Mietsache Mängel aufweist (§ 535 I BGB). Entstehen dem Mieter dadurch Schäden, kann er einen SE-Anspruch haben. Beruhen diese aber auf einem Konstruktionsfehler des Produzenten und waren dem Vermieter nicht bekannt, fehlt mind. die Pflichtverletzung, auf jeden Fall aber das Verschulden. Dann kann sich der Mieter nur noch an den Produzenten halten, entweder aus § 1 ProdHaftG oder aus § 823 I (Produzentenhaftung).

In deinem Beispiel, wenn die Bremse wegen eines Konstruktionsfehlers nicht funktioniert hat, und Sixt das nicht wissen konnte, bleiben nur Ansprüche gegen den Autohersteller.
 
richtig.

Ergo, Holzspalter einfach so vermieten ist nicht.
 
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