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Guten Abend,
wem ein geeigneterer Threadtitel einfällt, ich bin offen für alles. Ich kanns gerade nicht besser besser umschreiben.
Ein Bekannter hat mich gebeten für ihn in Erfahrung zu bringen wie die rechtliche Situation aussieht wenn er seinen Holzspalter bei Ebay Kleinanzeigen vermietet.
Muss man da bereits ein Gewerbe anmelden? Sonst irgendwo bescheid sagen? Abgaben, Steuern oder sonstwas zahlen? Kann das arg schlechte Konsequenzen haben, wenn man nichts anmeldet?
Ich hab leider bei meiner Lieblingssuchmaschine nichts passendes gefunden - es kommen nur Hinweise zum Vermieten von Wohnungen, ich weiß nicht in wie weit das übertragbar ist.
Würde mich freuen, wenn mir jemand ein paar Tipps, Infos oder Links geben könnte.
Rechtlich gesehen wäre das ein Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB), ein Leihvertrag ist unentgeltlich.
Zitat Wiki:
Einnahmen aus Mietverträgen, privat wie gewerblich, unterliegen der Einkommensteuer. Der Versuch, diese Pflicht zu unterlaufen, indem die Miete beispielsweise in bar angenommen und gegenüber der Finanzbehörde verschwiegen wird, kann als Steuerhinterziehung verfolgt werden.
Wie wäre dann das Prozedere den Gewinn zu versteuern?
Wie ich das verstanden habe kann man das also auch genauso privat machen, sprich ohne ein Gewerbe zu haben, right? Gibts da vordrucke wie man so einen Mietvertrag aufsetzt oder Seiten wo man sich darüber gut informieren kann?
Ich finds seltsam wie viele Leute eine gerechtfertigte Klage für 10€-40€ riskieren wollen. Lies dir mal die Definition von gewerblichem handeln durch, und dann erklär mir wie man das beim vermieten vermeidet. Kleiner Tip, bei der Gerichtsverhandlung solltest du das Wort "Gewinn" besser nicht benutzen. Denn Gewinnabsicht definiert Gewerbe.
Ich will keine Klage riskieren, logisch, drum frag ich ja nach.
Hab mal das hier gefunden:
"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb..." (Auszug § 15 (2) EStG)
Mit dem Vermieten soll selbstverständlich ein Gewinn erziehlt werden, wäre ja auch sinnfrei wenn nicht. Auch wenn der Gewinn sich stark in Grenzen halten wird. Nichts desto trotz kannst du mir sicherlich weiterhelfen wo ich weitere Infos zu dem Thema finde?! Muss ich ein eigenes Gewerbe anmelden oder reicht es privat zu vermieten und die Einnahmen zu versteuern? Ich habs nicht so mit den rechtlichen Vormulierungen.
Du musst ein Gewerbe anmelden, denn es gibt keinen "privaten Gewinn".
Wie gesagt, die ANmeldung kostet maximal 40€(regional stark unterschiedlich! ich hab nur ~10 bezahlt!) und da ist eine professionell Beratung kostenlos enthalten. Sollte man unbedingt tun!
Außerdem sollte man das vorher mit seinem Arbeitgeber abklären.
Wie wäre dann das Prozedere den Gewinn zu versteuern?
Wie ich das verstanden habe kann man das also auch genauso privat machen, sprich ohne ein Gewerbe zu haben, right? Gibts da vordrucke wie man so einen Mietvertrag aufsetzt oder Seiten wo man sich darüber gut informieren kann?
Der Mietvertrag regelt eigentlich nur das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Kunden.
Für Verträge allgemein gibt es Muster, bestimmt gibt es da auch welche speziell für die Vermietung von Sachgegenständen.
Prinzipiell müssen folgende Punkte genannt werden:
1. Vertragsgegenstand
2. Vertragsparteien
3. Dauer des Vertragsverhältnisses
4. Pflichten und Rechte der Vertragspartner
5. (Vertrags)strafen bei Vertragsbruch
Allerdings müsst ihr natürlich wissen, was konkret in den Vertrag rein soll.
Zum Thema Versteuern/ Rechnung
Besonders wichtig sind hier 2 Dinge:
1. Die Rechnungsnummer: Sie muss absolut aufsteigend sein, es darf keine Nummer doppelt geben. Hierfür eignet sich in vielen Fällen das Datum und dann entsprechend eine aufsteigende Nummer. Zumindest wenn du nur über eine solche Säge verfügst, sollte damit sicher gestellt sein, dass die Nummer aufsteigend ist. YYYY-MM-DD-xxx
Es muss aber wie du schon siehst keine lückenlose Folge sein, du könntest auch aufsteigend Primzahlen verwenden. Sinnvoll ist es jedoch wenn du eine lückenlose Folge wie beispielsweise YYYY-xxxx verwendest. (Wobei xxxx für eine aufsteigende Zahlenfolge steht.)
2. Kleinunternehmerstatus und keine Umsatzsteuer oder Umsatzsteuer - was du für den Kleinunternehmerstatus erfüllen musst, solltest du aber vorher klären.
Wie immer: Ich habe auf dem Gebiet jedoch keine fundierten Kenntnisse. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du das Internet und Menschen mit entsprechendem Fachwissen zu Rate ziehen!
Muster- bzw Beispielvertrag und -rechnung
<Ort, Datum>
Mietvertrag für
Brennholzsäge SmartCut 700
Zwischen Max Mustermann
wohnhaft Musterstraße 1-9, D-12345 Musterhausen
- nachfolgend „Auftraggeber" genannt -
und Frau Bettina Billig
wohnhaft Berlinerpromenade 115, D-12346 Bilderort
- nachfolgend „Auftragnehmer/-in" genannt -
wird folgendes vereinbart:
§1 Mietverhältnis
...
§2 Pflichten (1) Pflichten des Vermieters
... (2) Pflichten des Mieters
...
§3 Haftung und Gewährleistung
...
§4 Vertragsdauer und Kündigung
...
§5 Erfüllungsort und Gerichtsstand
...
§6 Vertragsstrafen
...
§7 Nebenabreden und salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
§8 Vertragsaushändigung
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
Der angegebene Preis ist ein Endpreis.
Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Vielen Dank für Ihren Auftrag!
Bitte überweisen Sie den o.g. Betrag auf folgendes Konto:
IBAN [IBAN]
Den Vertrag habe ich aus Vorlagen von IHK.de zusammengebastelt. Einen konkreten Vertrag zur Vermietung von Sachgegenständen habe ich dort allerdings auf die Schnelle nicht gefunden.
Die Rechnung ist aus einer Vorlage von
entstanden.
Prinzipiell hast du bei der optischen Gestaltung der Rechnung sehr viel mehr Freiraum.
Nochmal der Hinweis: Ich habe keine Fachkenntnisse was das betrifft, gerade im Vertragsrecht gibt es sicherlich 1Million und 2 Fallen in die man treten kann. Also bitte informiere dich noch mal bei Quellen mit besserem Kenntnisstand!
Wieso gilt es überhaupt als Einkommen, wenn man seine gebrauchten Sachen ohne Gewinnabsicht verkauft?
Man hat schließlich irgendwann mal Geld dafür ausgegeben.
Dabei ist diese Existenzgründersache das einzige was in Deutschland einigermaßen Nachvollziehbar und einfach ist im bürokratischen Sinne. Naja genau genommen muss man 2 mal wohin, aber das erste mal dauert keine 20 Minuten. Da bezsahlt man eigentlich nur und bekommt sein Papierchen und Optional den Termin für die (kostenlose) Beratung. Ist ja nicht so als könnte man einen Gewerbeschein nicht generell ganz gut gebrauchen und was Praxisrelevantes zu lernen sollte einem schon was Wert sein, das war jetzt nur meine Meinung, aber Fakt ist das Fachgespräche idR mehr kosten.
Dabei ist diese Existenzgründersache das einzige was in Deutschland einigermaßen Nachvollziehbar und einfach ist im bürokratischen Sinne. Naja genau genommen muss man 2 mal wohin, aber das erste mal dauert keine 20 Minuten. Da bezsahlt man eigentlich nur und bekommt sein Papierchen und Optional den Termin für die (kostenlose) Beratung. Ist ja nicht so als könnte man einen Gewerbeschein nicht generell ganz gut gebrauchen und was Praxisrelevantes zu lernen sollte einem schon was Wert sein, das war jetzt nur meine Meinung, aber Fakt ist das Fachgespräche idR mehr kosten.
Allerdings musst du afaik natürlich noch Jahresabschlüsse erstellen und so schöne Dinge. Außerdem darfst du dich mit dem ganzen rechtlichen Schmarrn auseinander setzen. Schließlich verleihst du nicht einfach deinem Nachbarn deinen Rasenmäher und wenn etwas daran kaputt ist, ist egal. Du musst beachten, dass es Sicherheitsbestimmungen gibt. Eventuell musst das das Gerät alle x Monate/ Nutzungszyklen professionell warten lassen, du haftest plötzlich für verschiedene Dinge etc.
Bis sich dann IHK oder Handwerkskammer melden und ihre Formulare wollen. Das Finanzamt schickt auch noch einen großen Fragebogen den man zeitnah zurück schicken muss.
Und dann noch die 100Tausend Werbesendungen, die man alle aussortieren muss. Weil angeblich braucht man ja von kompletter Büroausstattung bis zum Online Eintrag in diverse Firmenregister alles bei einer Firmengründung.
Naja einmal bei Kleinanzeigen einstellen und dann eben so oft wie sich jemand meldet. Wenns nur ein Freundschaftsdienst gewesen wäre hätte ich das ohne bedenken unter der Hand gemacht.
Verstehe nicht ganz was du meinst.
So ein Gerät kann jeder Depp bedienen, zwei Griffe die gehalten werden müssen damit der Finger nicht dazwischen kommt. Wenn mann auch trotzdem vorsichtig damit umgehen muss.