• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Rechtliche Situation: Holzspalter vermieten

Schulterfraktur

Erwachsen

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Das Problem ist die Haftung, die der Vermieter im Zweifelsfall übernehmen muss.

Nicht umsonst steht mittlerweile in jeder Bedienungsanleitung: Die Katze/das Kind darf nicht in die Mikrowelle / Spülmaschine / Waschmaschine....
Vorsicht, wenn das Wasser kocht, kann man sich verbrühen; offenes Feuer kann brennen; die Kamera nicht in die Brusttasche, sie kann rausfallen; beim Handy in der Gesäßtasche bricht das Display beim Draufsetzen.... :m:m:m
Da gab es doch noch die Frau, die McDonalds verklagt hat, weil die ihr doch tatsächlich heißen Kaffee ausgeschenkt hatten....

Wie schützt sich also dein Kollege, wenn sich doch ein Idiot das Teil ausleiht und es schafft, sich was abzuhacken. Dann heißt es: das Gerät war defekt, er wurde nicht eingewiesen.....
 

War-10-ck

střelec
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Ja wie gesagt, das Teil wird aller Wahrscheinlichkeit nach verkauft werden um eben diese Probleme und weiteren Aufwand zu umgehen. Nur schade weil der Neupreis seit Kauf ziemlich gefallen ist.
 

Nero

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Verstehe nicht ganz was du meinst.

Deiner Beschreibung heutiger Geräte nach hat es sich früher um ganz andere gehandelt.

Der Holzspalter (Gerät) war als Anhänger gebaut worden, ein Auto hat ihn gebracht. Ein Ungetüm.

Er hatte einen Bezinmotor und eine exzentrische Welle, wir eine Kurbelwelle, auf dieser Welle saß der Keil. Wenn die Kiste lief, wurde der Keil angehoben und wieder runtergestoßen, im Takt, abhängig von der Drehzahl der Welle.

Der Holzspalter (Mann) musste ganz flink den Klotz unter den Keil bugsieren, während der oben war, dann in der nächsten Phase den Klotz ganz flink drehen, etc.

Es war schon ein Geschicklichkeitsspiel, und eine Sicherung durch zwei Hebel gab es nicht.
 

poesie noire

vivo forlasis

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@Nero:

Der TS meint wohl eher ein Holzspalter in der Art:

Holzspalter_HS9T.jpg


p n
 

War-10-ck

střelec
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Exakt, geht um sowas niedliches wie pn gepostet hat. Eben auch weil ein neuerer, größerer gekauft wurde und der alte nicht mehr benötigt wird. Läuft alles mit Starkstrom, also nichts mit Benzinmotor und drehenden Wellen. ;) Aber jetzt versteh ich was du meintest.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Naja einmal bei Kleinanzeigen einstellen und dann eben so oft wie sich jemand meldet. Wenns nur ein Freundschaftsdienst gewesen wäre hätte ich das ohne bedenken unter der Hand gemacht.

Was soll denn bitte ein Freundschaftsdienst in deinen Augen sein?

Sobald die ABSICHT besteht Gewinn zu erzielen ist das gewerblich, mit allen Konsequenzen.

Hackt sich der Mieter den Schädel ab weil was mit der Maschine nicht stimmte (oder die Hinterbliebenen das so sehen und vor Gericht Recht bekommen) dann hat sich dein Freund gleich mal auch noch wegen der paar Kröten sein eigenes Leben ruiniert.
Daher gibt es gewerbliche Haftpflichtversicherungen für solche Fälle. Private greifen da nicht.

Was man genau machen muss wenn man ein Gewerbe anmeldet und wie man das versteuert, dazu findet man tausende threads in diversen Foren + elendig viel zum Nachlesen.
Darüber brauchen wir doch nicht schon wieder seitenlang sinnieren...
Mehr gibt es zum Thema nicht zu sagen denke ich.

Ja wie gesagt, das Teil wird aller Wahrscheinlichkeit nach verkauft werden um eben diese Probleme und weiteren Aufwand zu umgehen. Nur schade weil der Neupreis seit Kauf ziemlich gefallen ist.

oder es wurde einfach teuer eingekauft ;-)
 

War-10-ck

střelec
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gelöschter Benutzer

Guest

G
Pessimistisch ausgedrückt, aber korrekt - ja! :p

nein, Pessimismus ist was ganz anderes.
Das war nur eine logische Einschätzung der Lage aufgrund der Geschichten die du hier über den Kollegen schreibst.

Wer Holzspalter bei ebay-Kleinanzeigen vermieten will, einen Kollegen in einem IT-Forum vorher kurz die rechtliche Situation abchecken lässt aber eh davon ausgeht dass man da nichts beachten muss, der sucht sich normalerweise nicht das billigste Angebot mit einer Internetrecherche aus.
Der kauft einfach im Baumarkt. Oder bei OTTO.
;)
 

Nero

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@ poesie noire, @ War-10-ck


Alles klar.

Mein Bild vom Holzspalter stammt noch aus der Zeit, als man für eine Autofahrt Reserveschlauch, ein Ölkännchen und einen Satz Zündkerzen brauchte.

Danke für Update.
 

accC

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Das Problem ist die Haftung, die der Vermieter im Zweifelsfall übernehmen muss.

Nicht umsonst steht mittlerweile in jeder Bedienungsanleitung: Die Katze/das Kind darf nicht in die Mikrowelle / Spülmaschine / Waschmaschine....
Vorsicht, wenn das Wasser kocht, kann man sich verbrühen; offenes Feuer kann brennen; die Kamera nicht in die Brusttasche, sie kann rausfallen; beim Handy in der Gesäßtasche bricht das Display beim Draufsetzen.... :m:m:m
Da gab es doch noch die Frau, die McDonalds verklagt hat, weil die ihr doch tatsächlich heißen Kaffee ausgeschenkt hatten....

Ist aber afaik eher in Amerika so, nich in Deutschland.. oder?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
auch in Deutschland wirst du massive Probleme bekommen wenn mit deinem vermieteten Gerät irgend ein Mensch verletzt wird weil z.B. dein Gerät nen Schaden hat.
 

accC

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Wenn das Gerät einen Schaden hat, ist das klar. Allerdings wirst du wohl kaum dafür belangt werden können, wenn ein Idiot meint seinen Kopf in den Holzschneider stecken zu müssen :D
Dazu braucht man dann auch keine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät, dazu reicht Menschenverstand. Sonst haben wir immerhin einen neuen Kandidaten für die Darwin-Awards :)
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@elgitarre: Haftet dafür nicht eher der Hersteller/Importeur des Gerätes, der es so hätte konstruieren müssen dass man sich nicht verletzen kann (zumindest wenn man die aufgedruckten Warnhinweise einhält)?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@elgitarre: Haftet dafür nicht eher der Hersteller/Importeur des Gerätes, der es so hätte konstruieren müssen dass man sich nicht verletzen kann (zumindest wenn man die aufgedruckten Warnhinweise einhält)?

nicht wenn es um einen Wartungsfehler geht.

@Seonendseounli

es geht hier aber nicht um die Haftung eines Herstellers gegenüber einem Endkunden sondern eines Vermieters gegenüber einem Mieter.
Und da dürften durchaus auch erstmal andere Gesetze gelten.
Der Mieter dürfte zuerstmal Forderungen gegenüber dem Vermieter stellen.
Wenn du dir bei Sixt/Hertz usw. nen BWM mietest und du dich bei nem Unfall verletzt weil die Bremse nicht ging, dann wendest du dich doch an den Vermieter nicht erst an BMW, oder?
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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nicht wenn es um einen Wartungsfehler geht.

@Seonendseounli

es geht hier aber nicht um die Haftung eines Herstellers gegenüber einem Endkunden sondern eines Vermieters gegenüber einem Mieter.
Und da dürften durchaus auch erstmal andere Gesetze gelten.
Der Mieter dürfte zuerstmal Forderungen gegenüber dem Vermieter stellen.
Wenn du dir bei Sixt/Hertz usw. nen BWM mietest und du dich bei nem Unfall verletzt weil die Bremse nicht ging, dann wendest du dich doch an den Vermieter nicht erst an BMW, oder?

Selbstverständlich, ich habe ja auch kenntlich gemacht auf welche Aussage ich mich beziehe, Pleitgengeier hat sich auf die Haftung des Produzenten für Konstruktionsfehler bezogen.

Ein Schadensersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter aus §§ 280 ff. BGB setzt aber eine Pflichtverletzung voraus. Diese könnte tatsächlich angenommen werden wenn der Vermieter Schutz- und Informationspflichten (z.B. bezüglich des sicheren Umgangs mit dem Gerät) vernachlässigt, oder wenn die Mietsache Mängel aufweist (§ 535 I BGB). Entstehen dem Mieter dadurch Schäden, kann er einen SE-Anspruch haben. Beruhen diese aber auf einem Konstruktionsfehler des Produzenten und waren dem Vermieter nicht bekannt, fehlt mind. die Pflichtverletzung, auf jeden Fall aber das Verschulden. Dann kann sich der Mieter nur noch an den Produzenten halten, entweder aus § 1 ProdHaftG oder aus § 823 I (Produzentenhaftung).

In deinem Beispiel, wenn die Bremse wegen eines Konstruktionsfehlers nicht funktioniert hat, und Sixt das nicht wissen konnte, bleiben nur Ansprüche gegen den Autohersteller.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
richtig.

Ergo, Holzspalter einfach so vermieten ist nicht.
 
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