Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet .



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber : „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem : „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Mich interessieren weder Deine Kriminellen, noch Deine 2 Bespiele mit Hinweisschildern. Ich sprach von der Werbeindustrie, die nicht einmal Interesse hat den Rahmen für Werbung auszunutzen.
Anders herum. Du hältst sie für unpassend, weil Du sie nicht verstanden hast.
Wenn die Werbepost Dein Eigentum noch nicht erreicht hat, kann es Deine Eigentumsrechte nicht verletzen. Wenn einer mit Sprengstoff hantiert, hat das erst einmal gar nichts mit Dir zu tun und verstößt gegen andere Gesetze.
 
Mich interessieren weder Deine Kriminellen, noch Deine 2 Bespiele mit Hinweisschildern. Ich sprach von der Werbeindustrie, die nicht einmal Interesse hat den Rahmen für Werbung auszunutzen.

willst du diese spekulation auch begründen oder stellst du das einfach so in den raum? natürlich wird der legale rahmen ausgenutzt - es stehen werbeschilder dort wo werbeschilder erlaubt sind.. direkt an autobahnen sind sie nicht erlaubt, daher gibt es keine (jedenfalls keine legalen) und in ländern, die dieses verbot nicht haben, gibts natürlich auch werbeschilder an fernstraßen außerorts..

Anders herum. Du hältst sie für unpassend, weil Du sie nicht verstanden hast.

ich habe argumentiert, du unterstellst..

Wenn die Werbepost Dein Eigentum noch nicht erreicht hat, kann es Deine Eigentumsrechte nicht verletzen. Wenn einer mit Sprengstoff hantiert, hat das erst einmal gar nichts mit Dir zu tun und verstößt gegen andere Gesetze.

du hast immernoch nicht gesagt worauf du hinaus willst.. selbst wenn der versuch nicht strafbar wäre, erfolgt die zustellung nach dem absenden praktisch immer, daher ist das was du sagst völlig irrelevant..
 
Ich habe bereit weiter oben erklärt, warum z.B. mangelnde Infrastruktur die Werbung uninteressant macht.
Die gleiche Handlung kann einmal legal und einmal illegal sein, je nach dem Umständen und von wem sie begangen wird. Das ist keine Argumentation, wenn Du versuchst andere Beispiele dafür als unpassend darzustellen.
Ein Recht wird durch einen gewissen Umstand verletzt. Es wird noch nicht verletzt, wenn man von einem zukünftigem Eintreten des Umstandes ausgehen kann.
 
Ich habe bereit weiter oben erklärt, warum z.B. mangelnde Infrastruktur die Werbung uninteressant macht.

das musst du schon besser begründen.. an welcher infrastruktur mangelt es den werbeschildern? ackerboden oder brücken? :confused: dagegen gibts zig tausende autos am tag als anreiz - da wo es erlaubt ist, werden werbeschilder auch bei erheblich geringerem "traffic" aufgestellt..

Die gleiche Handlung kann einmal legal und einmal illegal sein, je nach dem Umständen und von wem sie begangen wird. Das ist keine Argumentation, wenn Du versuchst andere Beispiele dafür als unpassend darzustellen.

dann ist das beispiel eben am thema vorbei (ergo immernoch unpassend).. es ging nicht darum, dass handlungen legal oder illegal sein können, sondern um eben jene umstände.. aber anstatt auf die umstände einzugehen, machst du lieber ein unpassendes beispiel für eine triviale tatsache..

Ein Recht wird durch einen gewissen Umstand verletzt. Es wird noch nicht verletzt, wenn man von einem zukünftigem Eintreten des Umstandes ausgehen kann.

das ist für die vollendung der verletzung aber völlig irrelevant, denn sie wird ja vollendet..
 
Nein. Muß ich nicht. Erforderliche Infrastruktur. Traffic alleine bringt ja nichts. Es muß a auch wahrgenommen werden.
Doch, darum geht es. Erinnerung: Verletzung des Eigentumsrecht.
Wenn es vollendet wird, dann findet die Verletzung statt. Vorher nicht.
 
Nein. Muß ich nicht. Erforderliche Infrastruktur. Traffic alleine bringt ja nichts. Es muß a auch wahrgenommen werden.

beweisstück a: jedes werbeschild an einer öffentlichen straße.. je absurder die behauptung, umso besser muss sie begründet werden, sonst kann man es auch gleich sein lassen..

Doch, darum geht es. Erinnerung: Verletzung des Eigentumsrecht.

es ging darum, unter welchen umständen es eine verletzung ist und nicht darum, ob es diese verletzung überhaupt geben kann..

Wenn es vollendet wird, dann findet die Verletzung statt. Vorher nicht.

selbst wenn es so wäre, was spielt der zeitpunkt für eine rolle?
 
Eine öffentliche Straße ist ja nicht automatisch eine Autobahn.
Wenn der Brief noch unterwegs ist, können keine Deine Eigentumsrechte etc nicht verletzt sein.
Nicht selbst wenn. Ist so: Wenn der Brief noch unterwegs ist, können keine Deine Eigentumsrechte etc nicht verletzt sein.
 
Eine öffentliche Straße ist ja nicht automatisch eine Autobahn.

du hast (sinngemäß) behauptet, dass werbung an autobahnen von den werbern garnicht gewollt ist, weil sie dort nicht wahrgenommen wird - diesen unfug musst du schon begründen..

Wenn der Brief noch unterwegs ist, können keine Deine Eigentumsrechte etc nicht verletzt sein.
Nicht selbst wenn. Ist so: Wenn der Brief noch unterwegs ist, können keine Deine Eigentumsrechte etc nicht verletzt sein.

wofür sollte das eine rolle spielen?
 
Begründe Du doch erst mal mal, warum das Unfug sein soll.
Wenn etwas durch die Verletzung eines Rechtes anderer illegal wird, dann ist es wohl möglich vorher noch legal?
 
Begründe Du doch erst mal mal, warum das Unfug sein soll.

öhm, weil werbung an anderen straßen (wo sie erlaubt ist) offenbar wahrgenommen wird, weil es sie gibt.. der einzige unterschied zu autobahnen ist mehr traffic und mehr monotonie auf letzteren, was zu mehr wahrnehmung führt und nicht zu weniger :rolleyes:.. du bist dran..

Wenn etwas durch die Verletzung eines Rechtes anderer illegal wird, dann ist es wohl möglich vorher noch legal?

jo, man handelt nicht rechtswidrig, solange bis man gegen ein gesetz verstößt :unknown:...
 
Es geht ja nicht um erlaubt oder nicht erlaubt, sondern um Infrastruktur. Man wirbt halt lieber da, wo man die Leute mit weniger Aufwand erreicht.
 
welche infrastruktur fehlt denn für ein werbeschild auf einem acker neben der autobahn?
 
Denk mal nach!. Was fehlt da, wo nichts ist?
 
da ist nicht nichts :rolleyes:.. es ist alles da, was ein werbeschild braucht - platz und zuschauer..
 
Und wie kommt es dahin? Und die Leute, die regelmäßig neu plakatieren?
 
stört es nun wenn ich schreibe das ich die Tage erst wieder an einem Werbeschild an der Autobahn vorbei gefahren bin?
Stehen immer mal wieder alte Häuwägen, Hütten, Anhänger auf hügeln / Wiesen an der Autobahn an der keine Bäume sind und man sehr gut Sicht hat. k.a so 50-100m von der Autobahn weg.

Die lassen sich auch recht leicht wechseln.
 
Ja eben. Es gibt sie ja, also ist es Quatsch immer wieder zu wiederholen, daß sie dort verboten wären.
Aber an anderer Stelle ist es einfacher und billiger, weswegen das Interesse der Werbeindustrie nicht größer ist.
 
die sind dann eben entweder (und deshalb leicht abzubauen) oder nicht fest installiert (das fällt nicht unters gesetz, weil jeder Lkw eine mobile werbetafel ist) oder weit genug weg, dass sie nicht mehr "an" der autobahn sind.. es gibt offenbar genug interesse am werben, dass sich die rechtlichen konsequenzen bzw. einschränkungen der gesetzeslücken lohnen..

Ja eben. Es gibt sie ja, also ist es Quatsch immer wieder zu wiederholen, daß sie dort verboten wären.

es gibt sie, also sind sie legal? :m

Aber an anderer Stelle ist es einfacher und billiger, weswegen das Interesse der Werbeindustrie nicht größer ist.

das ist quatsch! die fläche für ein werbeschild auf irgendeinem acker an der autobahn ist sicher billiger als in einer dicht bebauten innenstadt und was daran komplizierter sein soll, hast du auch nicht erklärt.. der zweite teil vom satz macht keinen sinn..
 
Sie sind nicht legal, weil es sie gibt, sondern es gibt sie, weil sie legal sind.
Es geht nicht um Grundstückspreise, sondern um die Gesamtkosten.
Daß die Werbeflächen i der Stadt leicht und in großer Zahl erreichbar sind, muß man nicht erklären. Wenn jemand 50 Plakate am Tag kleben kann, ist das billiger, als wenn es vielleicht 1 oder 2 sind.
Was hast Du an dem Satz nicht verstanden?
 
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