Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet .



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber : „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem : „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Wo sehe ich denn Werbung an der Autobahn?

"Wenn". Das war ein Beispiel. Und Du kannst Dir von einer Firma verbitten, daß sie Dir Werbung schickt. Du wirst es nicht durchbekommen, daß sie Dir keine Rechnungen schicken darf.

Genau. Weil oben genannte Rechte nicht tangiert werden, kann man Dir Rechnungen schicken und kann Plakate kleben.
 
Wo sehe ich denn Werbung an der Autobahn?

also siehst du keine? ist sie etwa verboten? :eek:

Und Du kannst Dir von einer Firma verbitten, daß sie Dir Werbung schickt. Du wirst es nicht durchbekommen, daß sie Dir keine Rechnungen schicken darf.

hat es am ende also doch was mit dem inhalt zu tun und nicht damit, ob du mühe mit der entsorgung hast?

Weil oben genannte Rechte nicht tangiert werden, kann man Dir Rechnungen schicken und kann Plakate kleben.

welche rechte werden durch werbepost tangiert, die durch nicht-werbepost nicht tangiert werden?
 
Nein. Ich bin gerade in einem Gebäude. Afaik ist sie nicht generell verboten.

Es hätte sicher etwas mit der Mühe zu tun, im Vergleich, zu unpersönlicher Werbung, wenn es generell verboten wäre,was es aber gar nicht ist. Daher spielt das keine Rolle, da mittlerweile hier klar gestellt wurde, wie die Rechtslage aussieht.

Die tangierten Rechte habe ich oben genannt.
 
Nein. Ich bin gerade in einem Gebäude. Afaik ist sie nicht generell verboten.

warum gibts dann keine? haben die werber einfach keine lust auf geld oder gibt es keine werbung, die nicht stört?

Es hätte sicher etwas mit der Mühe zu tun, im Vergleich, zu unpersönlicher Werbung, wenn es generell verboten wäre,was es aber gar nicht ist. Daher spielt das keine Rolle, da mittlerweile hier klar gestellt wurde, wie die Rechtslage aussieht.

wo wurde was klargestellt? ist werbepost ohne einwilligung auf einmal wieder erlaubt? :confused:

Die tangierten Rechte habe ich oben genannt.

hast du nicht.. du hast dinge aufgelistet, die auch für nicht-werbepost zutreffen..
 
Lust auf Geld haben die sicher, aber an Autobahnen gibt es ja keine Werbeplätze, die man so einfach mieten könnte. Die Flächen werden ja nicht selten landwirtschaftlich genutzt und sind schlecht zugänglich. Dann gibt es außer Autofahrern niemanden, so daß es sich kaum lohnen dürfte auf jemanden zu hoffen, dessen Aufmerksamkeit sich zu einem rentablen Preis man erlangen könnte.

Nein, aber wenn durch Geschäftsbeziehung oder einmal gemachter Zustimmung man Post bekommt, muß man erst einmal seinen Unwillen äußern, damit danach er Absender ins Unrecht gesetzt ist.

Ich bezweifle, daß man gegen genante Rechte durch Senden einer Rechnung verletzt.
 
Lust auf Geld haben die sicher, aber an Autobahnen gibt es ja keine Werbeplätze, die man so einfach mieten könnte. Die Flächen werden ja nicht selten landwirtschaftlich genutzt und sind schlecht zugänglich. Dann gibt es außer Autofahrern niemanden, so daß es sich kaum lohnen dürfte auf jemanden zu hoffen, dessen Aufmerksamkeit sich zu einem rentablen Preis man erlangen könnte.

lächerlich.. zig tausende autofahrer am tag, die gelangweilt nach vorne schauen, sind nicht lukrativ? und wenn sie es schaffen, mit den betreibern vom ÖPNV deals zu machen, dann sicher auch mit den betreibern von autobahnen und autobahnbrücken oder den anliegenden landbesitzern, so wie das in anderen ländern der fall ist, die den werbern nicht verbieten, autofahrer durch werbung abzulenken..

Nein, aber wenn durch Geschäftsbeziehung oder einmal gemachter Zustimmung man Post bekommt, muß man erst einmal seinen Unwillen äußern, damit danach er Absender ins Unrecht gesetzt ist.

du pickst dir wieder spezialfälle heraus, von denen ich garnicht gesprochen habe.. man kann völlig legal unerwünschte nicht-werbepost bekommen, für die man nie vorher eine zustimmung erteilt hat, auch nicht implizit durch eine geschäftsbeziehung o.ä.. diese art von post kann man bereits allein deswegen bekommen, weil man eine adresse und einen briefkasten hat, dessen funktion es ist, jegliche nachrichten zu empfangen, ohne dem versand vorher zustimmen zu müssen.. das wird zwar durch gesetze teilweise eingeschränkt, aber eben nicht konsequent..

Ich bezweifle, daß man gegen genante Rechte durch Senden einer Rechnung verletzt.

das kommt wieder auf deine umstände an.. ich sehe nicht, wie sich der versand einer rechnung, der vorher weder explizit noch implizit zugestimmt wurde, vom versand unerwünschter werbung unterscheiden soll, außer eben im inhalt...
 
Ich kenne keine Machbarkeitsstudie, die die Lukrativität belegen würde.

Was für ein Spezialfall. Es geht doch um persönlich adressierte Werbepost im Briefkasten. In der Regel kommt die nicht von ungefähr, sondern man hat da irgend etwas unterschrieben.

Der Unterschied ist, daß Du Werbepost untersagen kannst.
 
Ich kenne keine Machbarkeitsstudie, die die Lukrativität belegen würde.

weil verbotenes nicht machbar ist..

Was für ein Spezialfall. Es geht doch um persönlich adressierte Werbepost im Briefkasten. In der Regel kommt die nicht von ungefähr, sondern man hat da irgend etwas unterschrieben.

nö, in der regel kommen die adressen von adresshändlern, wofür man nichts unterschrieben hat oder es zumindest sittenwidrig wäre (bei email praktisch immer der fall).. und bei nicht persönlich adressierter werbung gibts gar kein vorgeschriebenes opt-in..

Der Unterschied ist, daß Du Werbepost untersagen kannst.

dann bräuchte man ja das gesetz nicht und es wäre nicht nur inkonsequent, sondern auch überflüssig..
 
Was soll denn verboten sein?

Wieso nö? Ich habe noch keine an mich adressierten Werbebrief bekommen, wo ich nicht wußte, wo die meine Adresse her hatten. Ist natürlich nicht zu verallgemeinern, aber woher weißt Du, daß in der Regel kommen die Adressen von Adreßhändlern ohne Zustimmung kommen und nicht von eigener Angabe?
Es steht ja nicht selten irgendwo, daß man der Weitergabe zustimmt.
Aber selbst wenn, von einem Spezialfall kann ja keine Rede sein.

Welches Gesetz braucht man nicht?
 
Gibt übrigens immer noch sowas wie ein Telefonbuch, warum die Datenschützer da noch nicht eingeschritten sind...
 
Was soll denn verboten sein?

steht in §33 StVO, das werde ich dir nicht nochmal vorkauen :rolleyes:..

aber woher weißt Du, daß in der Regel kommen die Adressen von Adreßhändlern ohne Zustimmung kommen und nicht von eigener Angabe?
Es steht ja nicht selten irgendwo, daß man der Weitergabe zustimmt.
Aber selbst wenn, von einem Spezialfall kann ja keine Rede sein.

werbung mit vorheriger zustimmung verstößt gegen kein gesetz, ist also für die diskussion völlig irrelevant - es geht immernoch um werbung ohne zustimmung, ob per post oder in der öffentlichkeit.. dein spezialfall war dein beispiel mit den rechnungen und es ist ein spezialfall, weil rechnungen in der regel nicht ohne vorherige legitimation kommen.. davon sprach ich aber garnicht, sondern von unerwünschter post allgemein, die keiner legitimation bedarf und für die man nicht einmal mit dem absender in irgendeiner beziehung stehen muss..

Welches Gesetz braucht man nicht?

na das, welches unerwünschte werbung lediglich per post, email und telefon verbietet.. beachte aber den konjunktiv, nicht dass du wieder absichtlich was falsch verstehst..

soweit ich weiß, muss man der eintragung explizit zustimmen, z.b. wenn man seine telefonnummer registriert.. macht das heutzutage überhaupt noch irgendjemand? ich dachte, das wäre ein relikt aus dem letzten jahrhundert..
 
Da gibt es aber kein generelles Verbot. Man sieht ja auch vereinzelt Werbung. Da steht dann ein riesiges MC Donald Plakat auf dem Acker neben der Autobahn.

Werbung auf Plakaten oder im Supermarkt ist auch nicht verboten. Worüber reden wir dann?
Bei Werbung auf Plakaten brauchst Du keine Einverständnis zu erteilen, wenn es nicht Deine Wand ist. Postfächer gibt es nicht für die Allgemeinheit, die gehören zu Dir.

Es gibt einen §, wo Werbung per Pst, E-mail und Telefon verboten wird?
Wo ist jetzt der Konjunktiv? "verbietet" ist 3 P. Sg Präs. Akt. Indikativ, wenn ich mich recht erinnere.
 
Da gibt es aber kein generelles Verbot. Man sieht ja auch vereinzelt Werbung. Da steht dann ein riesiges MC Donald Plakat auf dem Acker neben der Autobahn.

dann ist das entweder illegal oder weit genug entfernt.. soweit ich weiß gibt es in der rechtsprechung einen mindestabstand, ab dem störende werbung nicht mehr als störend gilt.. offenbar wird da aber nicht die größe und höhe der werbeschilder geregelt, was die eben ausnutzen.. ebenso habe ich nicht gesagt, dass es ein generelles verbot gibt - das verbot gilt nur für störende werbung, trotzdem sieht man ebenfalls keine nicht-störende werbung (jedenfalls nicht direkt an der autobahn), was den schluss nahelegt, dass nicht-störende außenwerbung garnicht existiert :unknown:..

Werbung auf Plakaten oder im Supermarkt ist auch nicht verboten. Worüber reden wir dann?
Bei Werbung auf Plakaten brauchst Du keine Einverständnis zu erteilen, wenn es nicht Deine Wand ist. Postfächer gibt es nicht für die Allgemeinheit, die gehören zu Dir.

wir reden (immernoch) über unerwünschte werbung, nicht über legale werbung..
und wie kommst du drauf, dass du jemandem dein einverständnis erteilen musst, bevor er irgendwas an dein postfach schicken darf? :confused: das hat überhaupt nichts damit zu tun, wem welche wand und welcher briefkasten gehört.. du kannst mit deinem eigentum nicht alles tun was du willst..

Es gibt einen §, wo Werbung per Pst, E-mail und Telefon verboten wird?
immernoch

Wo ist jetzt der Konjunktiv?

letzte zeile
 


In dem von Dir verlinkten § wird Werbung per Post nicht allgemein verboten sondern Rahmenbedingungen geschaffen die die Werbung erfüllen muss wie z.B. dass die Adresse nicht verschleiert sein darf usw usf...

Werbung per Telefon nur mit voriger Einwilligung...
 
trotzdem sieht man ebenfalls keine nicht-störende werbung (jedenfalls nicht direkt an der autobahn), was den schluss nahelegt, dass nicht-störende außenwerbung garnicht existiert :unknown:..

Doch. Ich nannte doch das Beispiel mit der MC Donald Werbung.
Existiert und stört keinen.

Ohne Einverständnis ist es unerwünschte Werbung.
Und ohne mein Einverständnis oder gegen mein Willen hat Werbung nichts in oder an meinem Eigentum zu suchen.

Wenn es nur überflüssig wäre, bedeutet dies also, daß es dies nicht ist, wobei es dann existieren müßte und Du es benennen können müßtest.
Also wo steht der §?
 
Doch. Ich nannte doch das Beispiel mit der MC Donald Werbung.
Existiert und stört keinen.

steht aber nicht an der autobahn (per gesetz)..

Ohne Einverständnis ist es unerwünschte Werbung.
Und ohne mein Einverständnis oder gegen mein Willen hat Werbung nichts in oder an meinem Eigentum zu suchen.

woraus folgerst du das und wieso beschränkst du das auf werbung? sollte das dann nicht für jegliche (meinetwegen auch unerwünschte) post ohne vorheriges einverständnis gelten?

Wenn es nur überflüssig wäre, bedeutet dies also, daß es dies nicht ist, wobei es dann existieren müßte und Du es benennen können müßtest.
Also wo steht der §?

das ist mir zu verschwurbelt.. wenn du auch ohne werbung untersagen könntest, wäre dieses gesetz überflüssig..

ich habe ja auch nicht gesagt, dass der § werbung per post allgemein verbietet (das hat der affenavatar nur falsch impliziert ;)).. aber das gesetz für sich ist schon die reinste inkonsequenz: werbung per email und telefon ist ausnahmslos opt-in, während werbung per post nur ein schwammiges opt-out hat (abs. 2.1)..
 
Steht sichtbar neben der Autobahn. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen an und neben.

Nein. Das hatten wir doch schon. Das Recht des Gläubigers auf sei Geld ist höher zu bewerten, als die Tatsache, daß Du nicht gerne Rechnungen bekommst.

Ich habe nicht gesagt, daß Du ohne dieses Gesetz Werbung untersagen könntest, sonder ich habe gesagt, daß man Werbepost untersagen kann, worauf Du meintest, daß man dann das Gesetz nicht bräuchte.
 
Steht sichtbar neben der Autobahn. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen an und neben.

ein plakat in der stadt steht auch neben der autobahn, teilweise sogar sichtbar, auch wenn ein paar km dazwischen liegen können.. der mindestabstand wird nicht im zitierten gesetz geregelt, sondern (soweit ich weiß) durch die rechtsprechung..

Nein. Das hatten wir doch schon. Das Recht des Gläubigers auf sei Geld ist höher zu bewerten, als die Tatsache, daß Du nicht gerne Rechnungen bekommst.

ja, das hatten wir in der tat schon :rolleyes:.. ein gläubiger darf nicht mehr als jeder andere briefeversender, selbst wenn du nicht gerne briefe bekommst.. und dein beispiel mit den rechnungen passt immernoch nicht, weil hierbei i.d.r. eine geschäftsbeziehung besteht, die durch andere gesetze geregelt ist..

Ich habe nicht gesagt, daß Du ohne dieses Gesetz Werbung untersagen könntest, sonder ich habe gesagt, daß man Werbepost untersagen kann, worauf Du meintest, daß man dann das Gesetz nicht bräuchte.

aber genau um das gesetz, durch das du werbepost untersagen kannst, geht es doch.. du hast auch die vorausgegangene frage nicht beantwortet: warum lässt sich durch dieses gesetz nur werbepost untersagen?
 
Ich weiß nicht, daß/ob es einen Mindestabstand gibt.

Unter dem Strich bleibt, daß Du seine Post nicht untersagen kannst.

Wie kommst Du darauf. Unberechtigte Forderungsbriefe werden sicher auch unter das Gesetz fallen.
Und Post wird nicht dadurch zulässig, daß sie nicht unter diesen Paragraphen fällt.
 
Ich weiß nicht, daß/ob es einen Mindestabstand gibt.



Unter dem Strich bleibt, daß Du seine Post nicht untersagen kannst.

nicht mehr oder weniger als jedem anderen briefeschreiber..

Wie kommst Du darauf. Unberechtigte Forderungsbriefe werden sicher auch unter das Gesetz fallen.
Und Post wird nicht dadurch zulässig, daß sie nicht unter diesen Paragraphen fällt.

wie kommst du drauf, dass das gesetz was mit unberechtigen forderungen zu tun hat#
deine "illegale" post wird bereits im strafrecht behandelt (betrug, stalking, was auch immer) und hat nichts mit dem transportweg zu tun (und da ist es auch egal, ob es bei dir daheim oder in der öffentlichkeit passiert) - und auch davon habe ich nicht gesprochen, das sind alles einschränkungen, die du dir ausdenkst (wie auch das mit den rechnungen)..

also nochmal zum mitschreiben: wodurch unterscheidet sich post, die
- unerwünscht ist
- gegen keine gesetze verstößt (was der normalfall ist)
- für die vorher keine explizite oder implizite zustimmung erteilt wurde
von werbepost?
 
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