[Politik und Gesellschaft] Rückverfolgung von IP-Adressen für Rechtswidrig erklärt

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Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde des Piraten-Partei-Mitglieds Patrick Breyer stattgegeben, so dass nun das Zurückverfolgen von dynamischen IP-Adressen als Rechtswidrig erklärt wurde.

Laut ersten Einschätzungen von Rechtsanwälten dürfte das Urteil ein Wandel in der Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen darstellen.


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Sehr interessant. Weiß jemand wie sich das Urteil auf die zurückliegende Rechtssprechung auswirkt? Gibt es für bereits Abgemahnte also die Möglichkeit ihr Geld, das sie womöglich zahlen mussten zurückzuverlangen?

Ich interpretiere das aktuelle Urteil des BVG nämlich so, dass die zurückliegende und gegenwärtige Praxis gegen das Grundgesetz verstößt. Insofern müssten die bereits getroffenen Entscheidungen doch eigentlich hinfällig sein. Oder nicht?

Grüße
 
Sorry, die News ist doch ein wenig älter, als bislang angenommen (24. Februar 2012). Kommando zurück ;)

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