Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde des Piraten-Partei-Mitglieds Patrick Breyer stattgegeben, so dass nun das Zurückverfolgen von dynamischen IP-Adressen als Rechtswidrig erklärt wurde.
Laut ersten Einschätzungen von Rechtsanwälten dürfte das Urteil ein Wandel in der Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen darstellen.
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Laut ersten Einschätzungen von Rechtsanwälten dürfte das Urteil ein Wandel in der Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen darstellen.
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