Nein, das ist so nicht korrekt, zumindest nicht für Privatpersonen in Ländern, welche ein Recht auf Privatkopien kennen. In Deutschland existiert die Einschränkung, dass die Quelle nicht `offensichtlich rechtswidrig` sein darf und kein `wirksamer` Kopierschutz umgangen werden darf, ob das Werk an sich urheberrechtlich geschützt ist (was auf alle Werke zutrifft, welche die nötige Schöpfungshöhe erreichen) und ob es tatsächlich korrekt lizenziert wurde, ist irrelevant. Darauf bezieht sich meine Kritik an der aktuellen Rechtslage in Deutschland - sie ist durch Begriffe wie `wirksamer Kopierschutz` oder `offensichtlich rechtswidrig` inhärent unklar...
Dein Einwand scheitert schon allein daran, dass es in Deutschland kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Das Urheberrecht spricht ausdrücklich von einer Erlaubnis.
Nach gängiger Rechtsprechung geht man bei der erlaubten Privatkopie zudem davon aus, dass in etwa 7 Kopien im Verwandten- und Bekanntenkreis verteilt werden. Bei einem Streamingportal à la redtube.com oder kino.to wird wohl niemand davon ausgehen, dass hier ein derartiges Verhältnis gegeben ist.
Somit ist der Einwand ohnehin gänzlich hinfällig.
Ich sehe zumindest in Bezug auf den Kopierschutz auch keine Unklarheit. Siehe Nr. 26.
mir schrieb:
Nach gesetzlicher Maßgabe ist auch ein umgehbarer Kopierschutz ein wirksamer Kopierschutz.
Kugelfisch schrieb:
Ist z.B. eine Website, welche von Benutzern hochgeladene Film-Streams anbietet (z.B. YouTube), eine `offensichtlich rechtswidrige` Quelle, wenn einige der Filme selbst hergestellt und vom Ersteller hochgeladen wurden, andere jedoch kommerziell sind und unerlaubt verbreitet werden?
Es geht bei der Frage der offensichtlich rechtswidrigen Quelle nicht um eine Website, sondern um die Quelle. Und die Quelle ist im konkreten Fall der Uploader, Website-Betreiber im straf- und ggf. zivilrechtlichen Sinne Mittäter.
Selbst eine DVD ausm MM kann aus einer illegale Überproduktion der originale Stammen.
Was aber keine Rolle spielt, da hier die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit fehlt.
Hier gibt es schließlich persönlich und direkt ansprechbare Personen, die ggf. auch für rechtswidriges Handeln verantwortlich gemacht werden könnten. Hier versteckt sich niemand hinter einer IP-Adresse, geschweige denn hinter irgend welchen halbwegs anonymen Off-Shore-Hostern. Man wird also hier wohl eher davon ausgehen können, dass kein rechtswidriges Angebot vorliegt.
ich dachte, der verstoß sei (bereits) die flüchtige kopie, die zwingend im abspielgerät entsteht.. kommst du jetzt mit deinen eigenen begriffen durcheinander?
..
Es gibt zufällig mehrere Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz, um auch mehrere juristische Sachverhalte abbilden zu können. Denk mal weiter als von 12 bis Mittags.
genau, jetzt erzählen die urheberrechts-hirnis was von gesundem menschenverstand
..
alle kostenlosen angebote sind also grunsätzlich als rechtswidrig zu betrachten, weil es sowas in deiner welt nicht gibt?
Gesunder Menschenverstand, der dir eindeutig zu fehlen scheint. Hier hat niemand die Behauptung aufgestellt, es gäbe keine legalen kostenlosen Angebote im Netz.
Tatsächlich gibt es aber Schmarotzer, die offensichtlich der Ansicht sind, nur weil es manche Dinge gratis gibt, hätten sie ein Recht darauf, alles ohne Bezahlung konsumieren zu dürfen.
au weia, da zeigt doch jemand endlich sein wahres, frustriertes, mürrisches gesicht
.. läufts etwa nicht so gut mit dem lizenzenhandel heutzutage? ich hab gehört, in der werbung liegt gerade das dicke geld begraben
..
Auch wenn es vermutlich wieder enttäuschend für dich sein wird. Ich bin zwar beruflich in der IT tätig, habe mit Lizenzhandel wenig zu tun. Wenn, dann vielleicht als Käufer. Du gibst also nur einmal mehr dummes Zeug von dir.
für eine privatperson ist dieses gesetz vollkommen wumpe...
Nur weil etwas nicht straf- oder zivilrechtlich verfolgt wird, heißt das noch lange nicht, dass es legal ist.
Nebenbei als Tipp, da du dich mit Drogengeschichten in den Niederlanden ja anscheinend recht gut auskennst. Hör auf zu kiffen, davon verblödet man nur.
verhältnismäßigkeit
.. die prüfpflichten eines internetnutzers wären mit einem download-verbot von nicht ordentlich lizenziertem material unzumutbar...
Wenn es am intellektuellen Inventar fehlt, ist das vielleicht richig. Stichwort ist hier die Offensichtlichkeit. Nur wenn man sich Raubkopien schön reden will/muss, wird man z.B. bei aktuellen Kinofilmen verneinen, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, wenn man sie bei youtube oder erst recht einschlägigen Warzen-Sites herunter laden kann.
Für den Rest darfst du dich dann gerne mit Abmahnanwälten und Richtern auseinandersetzen. Hauptsache du heulst nicht rum, wie böse alle anderen sind, wenn die sich nicht deine Schuld in die Schuhe schieben lassen. Denn wie bereits erwähnt - die Ursache für Abmahnungen setzen i.d.R. die Raubkopierer.
und genau das auch von angreifern missbraucht werden kann (siehe die von der abmahnfirma selbst eingerichteten umleitungen beim redtube-schrott).. bei kipo, hehlerei oder drogenbesitz ist die sorgfaltspflicht für einen durchschnittsbürger eher zumutbar...
Ach wie kommts? Nach deiner Aussage ist doch niemand dafür verantwortlich, was er aus dem Web herunter lädt, weil er ja als "der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert". Warum sollte das für Raubkopien gelten, für Kinderpornos aber nicht?
Möchte hier etwa jemand in typischerweise mit zweierlei Maß messen?