• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Projektidee Kryptocache! Ziel: Streaming != Download.

N8wolf

fühlt sich gemobbt

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Guten Morgen,

Kaum einen ist es entgangen, die abmahnwelle schürt verunsicherung wo es nur geht. Sollte auch nur 1 Gericht erklären Streamen = Download ist das Internet für die Deutsche Bevölkerung nicht mehr zu benutzen. Das Internet wäre faktisch tod. Denn hier geht es nicht darum ob eine Kanzlei gerechtfertigt oder nciht Pornoausschnitte abmahnt, sondern um den Grundsatz.
Sollte nun irgend ein [Witz] "technisch versierter"[/Witz] Richter nun die Entscheidung treffen Streaming = Download ist UND nicht vom Recht der Privatkopie gedeckt wird, ist der das Aufrufen jeder Seite eine Gefahr. Were versichert mir denn das hinter dem Link von google kein 100% rechtlich sauberes Bild liefert. Vl ist der Text wo geklaut oder einfach nur ein Bild. Streng technisch gesehen laden wir damit dann das Zeug runter und könnten abgemahnt werden.

Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein, bei jedem Link angst zu haben auf "bösen" Content zu stoßen und theoretisch abgemahnt zu werden.

Nun ist es eigentlich an uns zu Handeln und das zu verhindern, ohne jedem zu sagen wie er sich "anonym" im Internet bewegt. Das Ziel wäre es also Den Download tatsächlich ungleich dem streaming zu setzen. Und hierfür ist mir eine ganz primitive Idee gekommen.

Die Argumentation von so manchen Helden wie U+C lautet in ca so: "Die datei liegt später vollständig oder gesplittet auf der Platte und kann verwendet werden BLA BLA wir sind .... ". Also müsste man eben ihre Argumentation zu nichte machen ohne das caching und Streaming abzuschalten (Was ja gar nicht geht)

Ich bin kein Jurist aber würde es nicht schon juristisch reichen, dass der Content im Cache nicht mehr einfach zu erreichen ist?

Beispiel Spotify. Die Musik die gestreamt wird, wird auch am Rechner gecached. Hierbei werden die DAteien gesplittet und in kleine Kryptocontainer gepackt. Anscheinend reicht dies schon aus um als sicher zu gelten. Jedem soltle bewusst sein, dass dies angreifbar ist etc.

Wenn man dieses Verfahren nun aber kopiert und z.B. in einen Firefox einbaut müsste doch die Argumentation für Spotify auch für den normalen Betrieb reichen.

Mich würde eure Meinung dazu interessieren.

Meint ihr reicht das um Richter davon zu überzeugen das Streaming != Download ist?


MfG
 
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein, bei jedem Link angst zu haben auf "bösen" Content zu stoßen und theoretisch abgemahnt zu werden.
Das trifft auch nicht zu, da der Rechteverletzer die Absicht haben muss, die Rechte anderer verletzen. Man braucht keine Angst zu haben, dass man zB wegen der Betrachtung eines "raubkopierten" Bildes auf NGB abgemahnt wird.

Ich bin kein Jurist aber würde es nicht schon juristisch reichen, dass der Content im Cache nicht mehr einfach zu erreichen ist?
Dann wäre man nicht mehr Besitzer der Daten im Cache und zB der Konsum (nicht Download) von kinderpornografischen Schriften wäre in Deutschland wieder erlaubt.
Das wäre dann die andere Seite der Medaillie. Könnte man aber natürlich wieder lösen, indem der Gesetzgeber eine Tätergruppe gegenüber der anderen diskriminiert. Rectlich gesehen wäre dies möglich.
 
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Kugelfisch

Nerd

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Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gleichsetzung von Streaming und Download durchaus korrekt ist, da die Vorgänge technisch identisch sind und der Server (der die Kopie herstellt) aus technischer Sicht keine Kontrolle darüber haben kann, ob der Datenstrom nur einmalig abgespielt oder persistent gespeichert wird. Viel eher könnte man IMHO argumentieren, dass der Server, und nicht der Client (und damit der Benutzer) für die Erstellung der Kopie verantwortlich ist, und dass solch eine Kopie in jedem Fall zulässig sein muss, da bei einem öffentlich zugänglichen Werk im Web nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Quelle `offensichtlich rechtswidrig` sei (wobei das ohnehin `nur` nach deutschem Recht relevant ist).

Weitere DRM-Mechanismen zu schaffen, um dem Benutzer die Kontrolle über die im Cache liegenden Daten zu entziehen, bloss um ein Problem des deutschen Urheberrechts zu lösen, ist IMHO der falsche Weg; das Recht muss technisch notwendige Kopien explizit zulassen. Kurzfristig würde das möglicherweise helfen, doch da der Schutz notwendigerweise trivial zu entfernen wäre, würden mit Sicherheit sehr bald Programme veröffentlicht, um ihn zu deaktivieren oder Daten aus dem verschlüsselten Cache zu lesen, wodurch die Argumentation nutzlos würde. Das trifft übrigens auf jedes beliebige DRM-System zu - Spotify-Streams lassen sich trival speichern (zumindest der Web-Client liefert wahlweise RTMP- oder HTTP-URIs zu den Streams, wenn über einen Websocket die passenden Requests gestellt werden), aber auch bei vergleichbaren Diensten wie z.B. Simfy oder Deezer, welche tatsächlich Kryptografie einsetzen, beschränkt sich der Aufwand auf etwas Reverse Engineering, um die passenden Schlüssel aus den Binaries zu extrahieren ...
 

Wiredark

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Streamen = Downloaden, ABER, ja aber, es gibt unterschiedliche Reglementierungen. Während man beim Download einer Datei, eine "langzeitige Kopie" anlegt, nutzt man beim Streamen nur temporär im Cache gespeicherte Daten (siehe Kugelfischi).

Daher gilt laut §44a UrhG

„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“

Das legalisiert somit den temporären "Download" der durch das Streamen verursacht wird. Veboten ist jedoch :

§ 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

Heißt also, das Angebot selbst muss "legal" sein.

//
Ahja in Deutschland gilt auch: Bei nicht hinreichenden Beweisen und Vermutungen geht man zu Gunsten des Angeklagten. Da Leute Streams vorsetzlich zum streamen benutzen und der langzeitige Download (Kopie anlegen) NICHT(!) nachgewiesen werden kann, gewinnt bei solchen Aussagen also immer der Angeklagte.
 

alter_Bekannter

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Nach der Argumentation kann man auch behaupten man hätte es direkt nach dem Download gelöscht. Gleiches Spiel, gewerbliches handeln darf beim Filesharing ja auch gegen jede Logik willkürlich unterstellt werden.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Da Leute Streams vorsetzlich zum streamen benutzen und der langzeitige Download (Kopie anlegen) NICHT(!) nachgewiesen werden kann, gewinnt bei solchen Aussagen also immer der Angeklagte.

aber von den abmahnern wird ja gerade argumentiert, dass der download bzw. stream von einer offensichtlich illegalen quelle erfolgt, was bei den pornobildchenanbietern nun auch nicht ganz weltfremd ist.. auch §44a spricht ja von "rechtmäßiger" nutzung und bezieht sich in seiner absicht eher auf netz-infrastruktur wie proxies und nicht auf (insbesondere illegale) streaming-anbieter.. insofern kommt im zweifel das urteil, dass streams aus offensichtlich illegalen quellen nicht vom urehberrecht genehmigt sind, zumindest muss man damit rechnen.. dass die ermittlung solcher "downloads" ebenso illegal ist und es sich um einen streitwert von 5€ handelt, steht natürlich auf einem anderen blatt..

insofern ist die rechtsprechung natürlich unsinnig, da ja - wie fisch schon gesagt hat - der ausliefernde server die unrechtmäßige kopie erstellt (da die quelle illegal ist).. aber natürlich ist es bequemer doppelt abzukassieren - gegen den anbieter besteht ja bereits ein unterlassungs- und schadenersatzanspruch, warum also nicht auch die clients für dieselbe kopie zahlen lassen? :rolleyes:
 

Wiredark

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aber von den abmahnern wird ja gerade argumentiert, dass der download bzw. stream von einer offensichtlich illegalen quelle erfolgt, was bei den pornobildchenanbietern nun auch nicht ganz weltfremd ist..

Tut mir leid, dass ich mich erst so spät wieder zu diesem Thema melde. :)

Ich wollte damals auf einen anderen Punkt eingehen. Generell war es nämlich so angedacht, dass die Kanzlei nebnebei auch grundlegende Stafen gegenüber des Streamings aussprechen wollte.

Das Problem ist hier aber der §53, der je nach Auslegung unterschiedliche Meinungen und Rechtssprechungen vertreten würde.

Die Kanzlei U + C hat sich hier folgendermaßen geäußert, dass sie grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder das Wissen verfügt Streams mitzuschneiden und diese auch langfristig auf der Platte zu sichern. Deswegen haben sie ja ganz klar von Downloads geschrieben und nicht von Streams. Das war pure Absicht und Auslegung des Gesetzes in einem anderen Wege.

Alle anderen sagen jedoch, dass der Durchschnittsbürger keine Ahnung hat, wie so etwas funktioniert. Es ist auch so, dass die meisten nicht wissen wie es funktioniert bzw. gar nicht das Interesse haben, da sie lieber eine Schwarzkopie mit besserer Qualität erhalten wollen.

Mit dieser Begründung könnte, sollte die U+C Kanzlei gewinnen, ein neuer Präzedenzfall geschaffen werden, der dann wirklich auch legales Streaming "illegal" machen könnte, da dem Anwender jederzeit vorgeworfen werden kann, eine illegale Handlung vollzogen zu haben.

Die Urheberrechtsverletzung an sich ist dann wieder ein eigenes Thema. Aber die Kanzlei hat gegen beide ausgeschlagen.

@alter_Bekannter : Beim Download, im Sinne eines Downloads und nicht eines Streams, ist laut Definition eine permanente Speicherung vorhanden. Das ist der große Unterschied. Es geht oft bei den Rechtslagen nicht darum, was du tust oder was "sinnfrei" ist, sondern wie die Definition vorliegt und von welcher Ausgangslage auszugehen ist. :)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Alle anderen sagen jedoch, dass der Durchschnittsbürger keine Ahnung hat, wie so etwas funktioniert. Es ist auch so, dass die meisten nicht wissen wie es funktioniert bzw. gar nicht das Interesse haben, da sie lieber eine Schwarzkopie mit besserer Qualität erhalten wollen.

aber es ist doch seit jeher unerheblich, ob der beschuldigte ahnung hat oder nicht - unwissenheit und strafe und so.. anders würde die "normale" p2p-abmahnung ja auch garnicht funktionieren, da ja offenbar niemand weiß, dass er irgendwas illegal anbietet.. und unwissenheit bzw. desinteresse ist ein denkbar schlechter juristischer begriff für irgendwelche definitionen, daher darf sowas natürlich keine rolle spielen bei der stream = download diskussion.. und natürlich muss man davon ausgehen, dass jeder die möglichkeit hat, einen stream mitzuschneiden, ob er sie nun nutzt oder nicht.. die rechtsprechung könnte dann beispielsweise entscheiden, dass flüchtiges zwischenspeichern keine verfielfältigung darstellt, aber eben der zugriff auf diesen zwischenspeicher und das herauskopieren (z.b. mit speziellen tools) schon; die gesetzlage würde das zumindest locker hergeben.. so ähnlich ist es ja bereits beim umgehen des "kopierschutzes" von datenträgern geregelt - es wird davon ausgegangen, dass jeder es "kann", aber das auch zu "tun" ist eben verboten.. verstöße aufzuspüren ist natürlich in beiden fällen schwierig bis unmöglich ;)..
 

bevoller

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Denn hier geht es nicht darum ob eine Kanzlei gerechtfertigt oder nciht Pornoausschnitte abmahnt, sondern um den Grundsatz.
Natürilch geht es darum. Denn im Bezug auf das Urheberrecht mahnt die Kanzlei völlig zu Recht ab (Mandat vorausgesetzt) - auch im Grundsatz.

Streaming = Download ist UND nicht vom Recht der Privatkopie gedeckt wird...
Es gibt in Deutschland kein Recht auf Privatkopien. Es gibt lediglich eine Erlaubnis. Ersteres ist als zuerkannter Anspruch einklagbar, Letzere eben nicht.

Streamen = Downloaden, ABER, ja aber, es gibt unterschiedliche Reglementierungen. Während man beim Download einer Datei, eine "langzeitige Kopie" anlegt, nutzt man beim Streamen nur temporär im Cache gespeicherte Daten (siehe Kugelfischi).

Daher gilt laut §44a UrhG
„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“


Das legalisiert somit den temporären "Download" der durch das Streamen verursacht wird.
... in keinster Weise.
Absatz 2 fällt von vornherein aus wegen is nich, weil wohl kaum eine rechtmäßige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken stattfinden wird.
Und bei Absatz 1 müsstest du mal erklären, wo du als Endnutzer der Vermittler in einem Netz sein willst. Du bist weder Vermittler, noch überträgst du an einen Endnutzer. Also ist Absatz 1 ebenfalls hinfällig und legalisiert ist gar nichts.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Denn im Bezug auf das Urheberrecht mahnt die Kanzlei völlig zu Recht ab

und das ist völlig aus der luft gegriffen, solange es kein grundsatzurteil gibt ;).. dass der hier beschuldigte (!) beim streamen eine unrechtmäßige kopie anfertigt, ist in etwa so plausibel wie beim zufälligen anschauen im schaufenster-monitor - ohne juristische klärung ist das alles nur sinnloses spekulieren..
 

TBow

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und das ist völlig aus der luft gegriffen, solange es kein grundsatzurteil gibt...
Yep, früher oder später wirds vorm Höchstgericht landen.
Ein Aspekt wurde in den ganzen Diskussionen jedoch noch nicht genauer beleuchtet. Höchstgerichtlich wurde schon festgestellt, dass Daten im Cache im Besitz des Nutzers sind, auch wenn sie nur kurzzeitig dort verbleiben.
Jetzt muss sich natürlich ein Gericht an seinen eigenen Erkentnissen messen lassen und sie müssen sich fragen, wie kann eine Person in den Besitz von Daten übers Internet gelangen, ohne, dass sie diese vervielfältigt hat?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das ist doch einfach, weil die Daten auf dem Server vervielfältigt wurden.
Nö, denn wer hat die Verfielfältigung in Auftrag gegeben? Der Nutzer. Auf wessen Rechner liegen die Daten und wer ist Besitzer der Daten? Der Nutzer.
 
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Kugelfisch

Nerd

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Der Benutzer hat sie zwar angefordert, der Server stellt sie Kopie jedoch her; zumal der Benutzer, ohne die Streams abzuspielen, gar nicht beurteilen kann, ob sie überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthalten. Speziell dann, wenn auf der fraglichen Website auch legale Downloads/Streams angeboten werden oder unklar ist, ob das Werk korrekt lizenziert wurde, kann IMHO auch nicht pauschal von einer `offensichtlich rechtswidrigen` Quelle ausgegangen werden, wodurch die angefertigten Kopien legale Privatkopien wären (was nichts daran ändert, dass diese Einschränkung meines Erachtens unsinnig ist, da sie inhärent zu einer unklaren Rechtslage führt).
 

Novgorod

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es ist grundsätzlich schwachsinn, einen download für rechtswidrig zu erklären, weil eine eventuelle rechtsverletzung bereits beim zur-verfügung-steller ausreichend geahndet werden kann und eine doppelte verfolgung für dieselbe tat keinen sinn macht (außer für abmahnanwälte); zumal ein download immer einen upload voraussetzt und es sich daher nicht um zwei unterschiedliche (individuell zu ahndende) taten handeln kann..

nach der derzeitigen rechtsprechung kann dieselbe tat jedoch zweimal geahndet werden, nämlich einmal das anbieten und einmal das kopieren (wer auch immer am kopieren letztlich beteiligt ist - das ist ja nach wie vor nicht geklärt - evtl. würde der anbieter eine doppelabmahnung bekommen ;)).. allerdings dürfte nach dem argument, dass nur der server die kopie anfertigt, kein download illegal sein, ob stream oder nicht.. ob man beim klick auf irgendeinen link wirklich ein urheberrechtlich geschütztes werk bekommt, ist nämlich ebensowenig vorher ersichtlich, sondern erst nachdem der download vollzogen wurde.. am ende läuft es also nur darauf hinaus, ab wann etwas "offensichtlich illegal" ist (ebenfalls ein mehr als schwachsinnig formuliertes gesetz).. ausnahmeregelungen für streams werden das thema daher nicht wirklich voran bringen, fürchte ich...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Der Benutzer hat sie zwar angefordert, der Server stellt sie Kopie jedoch her; zumal der Benutzer, ohne die Streams abzuspielen, gar nicht beurteilen kann, ob sie überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthalten.
Ob die Quelle legal oder illegal ist, steht hier gar nicht zur Debatte. Das würde dann in einem Verfahren geklärt werden.
Wichtig, ist, dass die Kopie auf dem Rechner des Nutzers liegt und er somit Besitzer dieser "raubkopierten" Daten ist. Das muss das Höchstgericht in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Möglich wäre es theoretisch schon, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass die Vervielfältigung formal auf dem Server geschieht und der Nutzer somit keine Rechtsverletzung begeht, aber hier würde ein neues Problem entstehen. Laut §44a UrhG sind temporäre Verfielfältigungen erlaubt, wenn sie "eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler darstellt". Diese Haftungsfreistellung fusst auf dem Gedanken, dass der Serverbetreiber keine Herrschaftsgewalt über die dort erzeugten Kopien hat, da sie ein Dritter anfordert. Würde der Serverbetreiber jedoch aktiv in diesen Prozess eingreifen, dann wäre er Urheberrechtsverletzer. Was würde also bleiben? Keiner der beiden ist verantwortlich, obwohl Daten illegal vervielfältigt wurden.
Auf die Uteilsbegründung bin ich echt schon gespannt. Da müssen sich die Richter durch ein Minenfeld durchmanövrieren.

Novgorod schrieb:
es ist grundsätzlich schwachsinn, einen download für rechtswidrig zu erklären, weil eine eventuelle rechtsverletzung bereits beim zur-verfügung-steller ausreichend geahndet werden kann und eine doppelte verfolgung für dieselbe tat keinen sinn macht
Demnach wäre zB der Besitz von kinderpornografischen Schriften legal zu stellen, da diese Rechtsverletzung schon bei der zur Verfügungstellung geahndet werden kann. Auch könnte zB Hehlerei straffrei gestellt werden, da schon der Diebstahl strafbewehrt ist.Genau das will der Gesetzgeber jedoch relativ streng bestraft sehen, da die Käufer erst den Markt für Gestohlenes schaffen.
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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du vergleichst wieder äpfel mit birnen, nämlich eine kopie mit diebstahl oder kinderpornos.. das haben wir oft genug gehört und sind uns alle einig geworden, dass es quatsch ist.. geahndet wird ja nicht der besitz von irgendwelchen daten, sondern die anfertigung einer kopie ohne die erlaubnis dazu - wenn schon korinthenkacken, dann bitte auch konsequent.. upload und download gehören untrennbar zum vorgang des anfertigens dazu (falls es über ein computernetzwerk geschieht); ohne das eine oder das andere kann keine kopie angefertigt werden.. diebstahl und hehlerei gehören aber nicht zum selben vorgang - ein dieb kann das gestohlene ja auch behalten und würde dann für den diebstahl, nicht aber für den besitz, bestraft werden.. bei kinderpornos sind besitz, verbreitung und anfertigung ebenfalls verschiedene dinge und der besitz ist, im gegensatz zu urheberrechtlich geschützten "daten", explizit verboten (wie bei drogen) - der gedanke hinter dem verbot hat auch nichts mit dem urheberrecht gemein, darum ist jeder vergleich mit irgendwelchen kopien absurd..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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du vergleichst wieder äpfel mit birnen, nämlich eine kopie mit diebstahl oder kinderpornos..
Es geht nicht um einen Vergleich, sondern um den "Geist" von Gesetzen. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass Käufer von Diebesgut zu bestrafen sind, weil sie den Markt für Gesetzesverstösse befeuren, dann kann natürlich der "virtuelle" Diebstahl nicht von diesem Prinzip losgelöst betrachtet werden. Es gilt eben das Prinzip, dass auch "Kunden", "Anstifter" etc strafbar machen können. Da ist überhaupt nichts besonderes dran und dieses Prinzip zieht sich durchs ganze StGB.

das haben wir oft genug gehört und sind uns alle einig geworden, dass es quatsch ist.. geahndet wird ja nicht der besitz von irgendwelchen daten, sondern die anfertigung einer kopie ohne die erlaubnis dazu
Genau das habe ich doch auch angeführt. Ansonsten wäre Streaming klar illegal und die Abmahnindustrie hätte schon längst den grossen Reibach gemacht.
Was ich angeführt habe, war die Tatsache, dass eben die Höchstgerichte in ihrer Argumentation berücksichtigen müssen, dass der Streamer im Besitz der Daten ist. Das Gericht müsste also zB eine Begründung liefern, wieso man zwar Besitzer der Daten ist, die Verfielfältigung auch in Auftrag gegeben hat, aber man dennoch keine (illegale) Kopie erstellt hat. Wie ich schon geschrieben habe, ist das sicherlich formaljuristisch machbar, aber es tun sich eben Hindernisse auf. Darum wäre ich auch auf die Urteilsbegründung gespannt.
Käme ein Letztentscheidung zum Schluss, dass Streaming legal wäre, dann wäre es natürlich an der Politik diese Gesetzeslücke zu schliessen, denn ansonsten wäre das Urheberrecht in einem Kernpunkt totes Recht. Nämlich die Rechteinhaber zu schützen.
 
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bevoller

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Ein Aspekt wurde in den ganzen Diskussionen jedoch noch nicht genauer beleuchtet. Höchstgerichtlich wurde schon festgestellt, dass Daten im Cache im Besitz des Nutzers sind, auch wenn sie nur kurzzeitig dort verbleiben.
Eben... Ging, wenn ich mich nicht ganz schwer irre um ein BGH-Urteil zu Kipo, das sogar allgemein positiv aufgenommen wurde (die Kipo-Keule zieht schließlich immer). Wer hier die Rechtsprechung für gut befindet, kann jetzt natürlich nicht sagen, dass (vorübergehend) gecachte Daten beim Streaming nicht zu diesem Urteil passen. Mit zweierlei Maß möchten wir ja schließlich nicht messen. ;)

es ist grundsätzlich schwachsinn, einen download für rechtswidrig zu erklären, weil eine eventuelle rechtsverletzung bereits beim zur-verfügung-steller ausreichend geahndet werden kann und eine doppelte verfolgung für dieselbe tat keinen sinn macht...
Es gibt keine doppelte Verfolgung der Straftat. Upload (Verbreitung) und Download (Kopie) sind zwei voneinander unabhängige Tatbstände.
Das gilt, mangels Schadenshöhe, i.d.R. sogar fürs Zivilrechtliche (Abmahnung), bei der bisher nur wegen Uploads abgemahnt wird, weil sich Abmahnungen bei Downloadern nicht lohnen.
Raubkopiererei lässt sich nicht rechtfertigen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Es geht nicht um einen Vergleich, sondern um den "Geist" von Gesetzen. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass Käufer von Diebesgut zu bestrafen sind, weil sie den Markt für Gesetzesverstösse befeuren, dann kann natürlich der "virtuelle" Diebstahl nicht von diesem Prinzip losgelöst betrachtet werden. Es gilt eben das Prinzip, dass auch "Kunden", "Anstifter" etc strafbar machen können.

völlig d'accord, falls es diesen "virtuellen diebstahl", von dem du redest, tatsächlich gibt.. ich könnte mir vorstellen, dass es z.b. bei industriespionage zum tragen kommt, wo irgendwer in NSA-manier interne firmendaten "klaut" und die kopie auf dem server vernichtet.. aber natürlich gilt das, wovon du sprichst, nicht fürs kopieren, auch nicht im "geiste" - warum gibt es denn sonst extra das urheberrecht, wenn diebstahl doch bereits verboten ist und geahndet wird? beim urheberrecht geht es um lizenzen und nicht um (physische oder virtuelle) "dinge", darum hat es ja die sonderstellung.. und natürlich kann man sich nicht irgendwelcher hinkender analogien zum bestehenden "material"-recht bedienen, um daraus zu schließen, was überhaupt gegen das lizenzrecht verstößt und inwiefern es "anstiftung" und "hehlerei" gleichgesetzt werden kann.. das wäre dasselbe dumme niveau wie "kopie machen = im laden klauen".. ich meine, nach deiner analogie wäre auch bereits das abspielen eines films eine unerlaubte kopie, wenn irgendjemand zuschaut, der die lizenz nicht gekauft hat - wer wäre dann zu bestrafen? der zuschauer? der abspieler? beide? daher bin ich auch auf ein grundsatzurteil gespannt ;)..

Käme ein Letztentscheidung zum Schluss, dass Streaming legal wäre, dann wäre es natürlich an der Politik diese Gesetzeslücke zu schliessen, denn ansonsten wäre das Urheberrecht in einem Kernpunkt totes Recht. Nämlich die Rechteinhaber zu schützen.

kann man sehen wie man will.. es gibt bereits genug möglichkeiten, gegen streaming vorzugehen, so wie gegen alle anderen illegalen angebote - ich sehe nicht wie da rechte ungeschützt sind :confused:.. und um beim "geist" der rechtsprechung zu bleiben, zielt diese doch in erster linie darauf ab, die rechtsverletzung zu beseitigen, also die zur verfügung stellung.. letztlich kann man es auch keinem internetuser zumuten, jeden heruntergeladenen inhalt im voraus auf rechtmäßigkeit zu überprüfen und genau das würde ein "stream = client-kopie"-urteil zur folge haben.. dann käme als nächstes z.b. die abmahnflut gegen webseitenbesucher (und nicht bloß gegen die betreiber) für das herunterladen von nicht lizensierten grafiken oder wegen ähnlichem mumpitz bei "geklauten" textbausteinen auf irgendwelchen "news"-seiten..

Wer hier die Rechtsprechung für gut befindet, kann jetzt natürlich nicht sagen, dass (vorübergehend) gecachte Daten beim Streaming nicht zu diesem Urteil passen. Mit zweierlei Maß möchten wir ja schließlich nicht messen. ;)

ne, das wäre ja auch doof.. nur gut, dass es in dem urteil nicht ums urheberrecht und kopieren ging, sondern um den besitzt tatsächlich "verbotener" daten (nämlich gecachtes kipo-zeug)..

Upload (Verbreitung) und Download (Kopie) sind zwei voneinander unabhängige Tatbstände.

oh, ok, dann klär mich mal auf, wie ein download (kopie) ohne upload (verbreitung) oder von mir aus lediglich zeitlich/räumlich getrennt vom upload funktioniert :eek:..
 
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