Guten Morgen,
Kaum einen ist es entgangen, die abmahnwelle schürt verunsicherung wo es nur geht. Sollte auch nur 1 Gericht erklären Streamen = Download ist das Internet für die Deutsche Bevölkerung nicht mehr zu benutzen. Das Internet wäre faktisch tod. Denn hier geht es nicht darum ob eine Kanzlei gerechtfertigt oder nciht Pornoausschnitte abmahnt, sondern um den Grundsatz.
Sollte nun irgend ein [Witz] "technisch versierter"[/Witz] Richter nun die Entscheidung treffen Streaming = Download ist UND nicht vom Recht der Privatkopie gedeckt wird, ist der das Aufrufen jeder Seite eine Gefahr. Were versichert mir denn das hinter dem Link von google kein 100% rechtlich sauberes Bild liefert. Vl ist der Text wo geklaut oder einfach nur ein Bild. Streng technisch gesehen laden wir damit dann das Zeug runter und könnten abgemahnt werden.
Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein, bei jedem Link angst zu haben auf "bösen" Content zu stoßen und theoretisch abgemahnt zu werden.
Nun ist es eigentlich an uns zu Handeln und das zu verhindern, ohne jedem zu sagen wie er sich "anonym" im Internet bewegt. Das Ziel wäre es also Den Download tatsächlich ungleich dem streaming zu setzen. Und hierfür ist mir eine ganz primitive Idee gekommen.
Die Argumentation von so manchen Helden wie U+C lautet in ca so: "Die datei liegt später vollständig oder gesplittet auf der Platte und kann verwendet werden BLA BLA wir sind .... ". Also müsste man eben ihre Argumentation zu nichte machen ohne das caching und Streaming abzuschalten (Was ja gar nicht geht)
Ich bin kein Jurist aber würde es nicht schon juristisch reichen, dass der Content im Cache nicht mehr einfach zu erreichen ist?
Beispiel Spotify. Die Musik die gestreamt wird, wird auch am Rechner gecached. Hierbei werden die DAteien gesplittet und in kleine Kryptocontainer gepackt. Anscheinend reicht dies schon aus um als sicher zu gelten. Jedem soltle bewusst sein, dass dies angreifbar ist etc.
Wenn man dieses Verfahren nun aber kopiert und z.B. in einen Firefox einbaut müsste doch die Argumentation für Spotify auch für den normalen Betrieb reichen.
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
Meint ihr reicht das um Richter davon zu überzeugen das Streaming != Download ist?
MfG
Kaum einen ist es entgangen, die abmahnwelle schürt verunsicherung wo es nur geht. Sollte auch nur 1 Gericht erklären Streamen = Download ist das Internet für die Deutsche Bevölkerung nicht mehr zu benutzen. Das Internet wäre faktisch tod. Denn hier geht es nicht darum ob eine Kanzlei gerechtfertigt oder nciht Pornoausschnitte abmahnt, sondern um den Grundsatz.
Sollte nun irgend ein [Witz] "technisch versierter"[/Witz] Richter nun die Entscheidung treffen Streaming = Download ist UND nicht vom Recht der Privatkopie gedeckt wird, ist der das Aufrufen jeder Seite eine Gefahr. Were versichert mir denn das hinter dem Link von google kein 100% rechtlich sauberes Bild liefert. Vl ist der Text wo geklaut oder einfach nur ein Bild. Streng technisch gesehen laden wir damit dann das Zeug runter und könnten abgemahnt werden.
Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein, bei jedem Link angst zu haben auf "bösen" Content zu stoßen und theoretisch abgemahnt zu werden.
Nun ist es eigentlich an uns zu Handeln und das zu verhindern, ohne jedem zu sagen wie er sich "anonym" im Internet bewegt. Das Ziel wäre es also Den Download tatsächlich ungleich dem streaming zu setzen. Und hierfür ist mir eine ganz primitive Idee gekommen.
Die Argumentation von so manchen Helden wie U+C lautet in ca so: "Die datei liegt später vollständig oder gesplittet auf der Platte und kann verwendet werden BLA BLA wir sind .... ". Also müsste man eben ihre Argumentation zu nichte machen ohne das caching und Streaming abzuschalten (Was ja gar nicht geht)
Ich bin kein Jurist aber würde es nicht schon juristisch reichen, dass der Content im Cache nicht mehr einfach zu erreichen ist?
Beispiel Spotify. Die Musik die gestreamt wird, wird auch am Rechner gecached. Hierbei werden die DAteien gesplittet und in kleine Kryptocontainer gepackt. Anscheinend reicht dies schon aus um als sicher zu gelten. Jedem soltle bewusst sein, dass dies angreifbar ist etc.
Wenn man dieses Verfahren nun aber kopiert und z.B. in einen Firefox einbaut müsste doch die Argumentation für Spotify auch für den normalen Betrieb reichen.
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
Meint ihr reicht das um Richter davon zu überzeugen das Streaming != Download ist?
MfG
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