• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Projektidee Kryptocache! Ziel: Streaming != Download.

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Hm, ich habe soeben einen ziemlich langen Text geshrieben und bin zum Schluss gekommen, dass einige meiner letzten Sätze eigentlich alles zusammenfassen. Also weg mit dem unnötigen Zeugs.

Der Gesetzgeber hat den Download aus offensichtlich illegalen Quellen unter Strafe gestellt, auch wenn keine Weitergabe an Dritte erfolgt.
Wieso sollte rman für einen Download bestraft werden, jedoch nicht für einen Stream? Oder handelt es sich doch um eine Gesetzeslücke? Wieso könnte hier der Gesetzgeber absichtlich eine Unterscheidung gemacht haben, obowhl die Auswirkungen ident sind?
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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Wieso sollte rman für einen Download bestraft werden, jedoch nicht für einen Stream? Oder handelt es sich doch um eine Gesetzeslücke? Wieso könnte hier der Gesetzgeber absichtlich eine Unterscheidung gemacht haben, obowhl die Auswirkungen ident sind?

weil der gesetzgeber in der regel keine ahnung davon hat, wie das internet funktioniert - das wird ja immer wieder unter beweis gestellt..
natürlich ist das download-"verbot" ebenso bescheuert und es läuft mal wieder darauf hinaus, was "offensichtlich illegal" bedeutet.. das wird also bestenfalls zu einer menge "grundsazturteile" für die absurdesten lebenslagen führen, prima.. aber nach der derzeitigen rechtslage ist ein stream nicht mehr oder weniger offensichtlich illegal als der besuch einer webseite, von der man nicht weiß, ob die verwendeten grafiken ordnungsgemäß lizensiert sind (beispiel: gulli.com ;))...
 

LemonDrops

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Nö, denn wer hat die Verfielfältigung in Auftrag gegeben? Der Nutzer. Auf wessen Rechner liegen die Daten und wer ist Besitzer der Daten? Der Nutzer.

Das heißt also, dass jeder der eine DVD abspielt sich strafbar macht? Die legale Kopie ist auf der DVD. Wenn der DVD Player nun eine Kopie dieser Daten macht, um sie dann ab zu spielen, liegt eine Straftat vor?

Es gibt keinen Unterschied zwischen einen Stream von einer DVD, oder einem aus dem Internet.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das heißt also, dass jeder der eine DVD abspielt sich strafbar macht? Die legale Kopie ist auf der DVD. Wenn der DVD Player nun eine Kopie dieser Daten macht, um sie dann ab zu spielen, liegt eine Straftat vor?
Nope, da es keine Kopie aus einer illegalen Quelle ist. Ist jetzt auch schon so.
Wär aber echt eine interessante Option. "Du darfst die DVD kaufen, aber nicht legal abspielen." :D
 

bevoller

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oh, ok, dann klär mich mal auf, wie ein download (kopie) ohne upload (verbreitung) oder von mir aus lediglich zeitlich/räumlich getrennt vom upload funktioniert :eek:..
Gar nicht. Das spielt aber auch, insbesondere im juristischen Sinn keine Rolle. Denn der reine Download von offensichtlich urheberrechtlich geschütztem Material ist bereits strafbar. Es sind also sowohl Uploader als auch Downloader straf- und/oder zivilrechtlich zu verfolgen.
Auch wenn du das nicht wahr haben willst. (Vergl. Diebstahl und Hehlerei.)

ich meine, nach deiner analogie wäre auch bereits das abspielen eines films eine unerlaubte kopie, wenn irgendjemand zuschaut
Der Verstoß ist nicht das Anschauen, sondern die unerlaubte Vorführung. :m)

letztlich kann man es auch keinem internetuser zumuten, jeden heruntergeladenen inhalt im voraus auf rechtmäßigkeit zu überprüfen
Bei Pornos und erst recht bei Angeboten wie kino.to und ähnlichen Ablegern, sollte der gesunde Menschenverstand dafür sorgen, dass eine aufwändige Überprüfung auf Rechtmäßigkeit nicht notwendig ist. Die alles-für-umme-Mentalität scheint einigen Zeitgenossen ja schon gewaltig aufs Hirn geschlagen haben.

natürlich ist das download-"verbot" ebenso bescheuert
Warum? Weil es Schmarotzer (wie dich?) daran hindert, auf Teufel komm raus zu konsumieren, ohne dafür das Entgelt zu leisten?
Wie werden Software-/Spieleentwicklung und Filmproduktionen wohl bezahlt? Doch wohl von zahlenden Kunden.

Das ist der Vorteil von Gummiparagraphen, sie sind dehnbar.

Siehe
"wirksamer Kopierschutz"
Nö...
http://www.tecchannel.de/pc_mobile/extra/487420/urheberrecht_kopie_und_konsequenzen/index5.html
Nach gesetzlicher Maßgabe ist auch ein umgehbarer Kopierschutz ein wirksamer Kopierschutz. :p
 
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alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Ist das dein ernst oder bist du gerade bewusst full derp gegangen?

Ich meine der Artikel zieht das Gesetz nur noch weiter ins lächerliche...

Trotzdem darf man in diesem Fall davon ausgehen, dass grundsätzlich ein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Oh, ich darf also davon ausgehen! Na das ist doch was, und in Kombination mit:
Aufnahme läuft: Mit diesen und ähnlichen Tools lässt sich der Kopierschutz durch eine analoge Aufnahme aushebeln. Unter Juristen ist die Zulässigkeit dieser Methode umstritten.
Klingt ungefähr so überzeugend wie ein durchschnittlicher Stoner(oder deren eingeschworene Gegner, die Ultrakonservativen, für die aus Holz geschnitzte Werkzeuge schon "neumodischer Hokus Pokus" sind) in einer politischen Diskussion.
 

Kugelfisch

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Denn der reine Download von offensichtlich urheberrechtlich geschütztem Material ist bereits strafbar. Es sind also sowohl Uploader als auch Downloader straf- und/oder zivilrechtlich zu verfolgen.
Nein, das ist so nicht korrekt, zumindest nicht für Privatpersonen in Ländern, welche ein Recht auf Privatkopien kennen. In Deutschland existiert die Einschränkung, dass die Quelle nicht `offensichtlich rechtswidrig` sein darf und kein `wirksamer` Kopierschutz umgangen werden darf, ob das Werk an sich urheberrechtlich geschützt ist (was auf alle Werke zutrifft, welche die nötige Schöpfungshöhe erreichen) und ob es tatsächlich korrekt lizenziert wurde, ist irrelevant. Darauf bezieht sich meine Kritik an der aktuellen Rechtslage in Deutschland - sie ist durch Begriffe wie `wirksamer Kopierschutz` oder `offensichtlich rechtswidrig` inhärent unklar, führt zu FUD bei den eigentlich zur Privatkopie berechtigten Personen, und auch die Verwerter von Urheberrechten können sich niemals sicher sein, was sie nun verfolgen können und was nicht. Ob eine bestimmte Kopie rechtswidrig ist oder nicht, muss am Ende ein Gericht entscheiden, was für alle Seiten ein erhebliches Risiko birgt. Ist z.B. eine Website, welche von Benutzern hochgeladene Film-Streams anbietet (z.B. YouTube), eine `offensichtlich rechtswidrige` Quelle, wenn einige der Filme selbst hergestellt und vom Ersteller hochgeladen wurden, andere jedoch kommerziell sind und unerlaubt verbreitet werden?

In anderen Ländern, z.B. in der Schweiz, bestehen solch unklare Einschränkungen nicht.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das lässt sich genau wie im Internet, gar nicht immer sagen. Selbst eine DVD ausm MM kann aus einer illegale Überproduktion der originale Stammen.
Korrekt. Im Zweifelsfall müssen Gerichte entscheiden. Dazu sind sie da. Der Staatsanwalt muss dann eben nachweisen, dass man die Illegalität der Quelle erkennen konnte.

Jemand sieht sich einen Porno per Stream an. Einige Wochen später klingelt die Kripo an der Tür, stellt die Bude auf den Kopf, nimmt sämtliche Hardwre/ Datenträger mit und schleppt den Nutzer des Computers auf die Wache zur Einvernahme.
Beschuldigter: "Ich war fest überzeugt, dass "Susi, das Bumsluder" von den Machern dort eingestellt wurde und somit es für mich nicht offensichtlich war, dass es sich um eine illegale Quelle handelte."
Beamter: "Glauben sie im Ernst, wir kommen wegen einem (popligen) Urheberrechtsverstoß? Mit Nichten, es geht um den Besitz von jugendpornografischen Schriften! Übrigens danke für das Geständnis in Sachen des Besitzes."
Beschuldigter: "Aber, aber, die hat doch älter als 18 ausgesehen".
Beamter: "Das wird sich dann vor Gericht zeigen, ob man ihnen diese Ausdrede glauben wird."
Genau so geht es eben in einem Rechtsstaat zu. Im Zweifel steht man eben vorm Kadi.
Anderes Beispiel....
Kauf dir privat ein Fahrrad. Da kann es dir passieren, das du wegen Hehlerei vor dem Richter landest. Hast du dich der Hehlerei schuldig gemacht, oder bist du gutgläubiger Käufer? Das wird das Gericht entscheiden.
Ebay Kunden können davon auch ein Lied singen.

Kugelfisch schrieb:
Darauf bezieht sich meine Kritik an der aktuellen Rechtslage in Deutschland - sie ist durch Begriffe wie `wirksamer Kopierschutz` oder `offensichtlich rechtswidrig` inhärent unklar, ...
Was wäre die Alternative zu "offenkundig rechtswidrig"?
Viele Paragrafen sind unklar formuliert, damit sie möglichst allgemeingültig sind. Da gibts dann eben das Warten auf die Entscheide der Höchstgerichte, wenn Unklarheiten bestehen.
Befriedigend ist das nicht, aber, wie schon gefragt, was wäre die Alternative?
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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Denn der reine Download von offensichtlich urheberrechtlich geschütztem Material ist bereits strafbar.

informier dich, bevor du stuss redest! der besuch von webseiten mit urheberrechtlich geschützten grafiken ist nicht verboten, ebenso wie alle "legalen" streams oder downloads.. in deiner komischen wunschwelt müsste dann auch jeder abgemahnt werden, der sich auch nur an ein lied aus dem radio erinnert :D:m..

Der Verstoß ist nicht das Anschauen, sondern die unerlaubte Vorführung. :m)

ich dachte, der verstoß sei (bereits) die flüchtige kopie, die zwingend im abspielgerät entsteht.. kommst du jetzt mit deinen eigenen begriffen durcheinander? ;)..

Bei Pornos und erst recht bei Angeboten wie kino.to und ähnlichen Ablegern, sollte der gesunde Menschenverstand dafür sorgen, dass eine aufwändige Überprüfung auf Rechtmäßigkeit nicht notwendig ist. Die alles-für-umme-Mentalität scheint einigen Zeitgenossen ja schon gewaltig aufs Hirn geschlagen haben.

genau, jetzt erzählen die urheberrechts-hirnis was von gesundem menschenverstand :D.. alle kostenlosen angebote sind also grunsätzlich als rechtswidrig zu betrachten, weil es sowas in deiner welt nicht gibt? puh, nur gut, dass du kein richter bist :eek:.. tja, paradoxerweise gibt es youtube und free-TV "für umme" (natürlich nicht, aber einen schritt weiter zu denken will ich dir nicht zumuten), während diverse illegale stream- und downloadangebote auf bezahl-hostern gelagert sind - verrückte welt.. und stell dir vor, sogar auf den minderwertigen sexseiten soll es ordnungsgemäß lizenziertes material geben..
der punkt ist, es ist für den "konsumenten" in keinster weise transparent (und das mit absicht), wie etwas finanziert wird und ob ordentliche lizenzverträge vorliegen! es ist einfach extrem unverhältnismäßig, den client für etwaige rechtsverletzungen des anbieters in die haftung nehmen zu wollen..

Warum? Weil es Schmarotzer (wie dich?) daran hindert, auf Teufel komm raus zu konsumieren, ohne dafür das Entgelt zu leisten?

au weia, da zeigt doch jemand endlich sein wahres, frustriertes, mürrisches gesicht :D.. läufts etwa nicht so gut mit dem lizenzenhandel heutzutage? ich hab gehört, in der werbung liegt gerade das dicke geld begraben :D..
aber gut, ich überlese mal die dumme unterstellung.. für eine privatperson ist dieses gesetz vollkommen wumpe, genauso wie das verbot für deutsche bürger in holland zu kiffen.. es gibt genau kein strafverfolgungsrisiko und der zivilrechtliche streitwert ist praktisch nix.. des weiteren gibt es (wie neulich schön unter beweis gestellt) keine legale und praktikable methode, dies auch zu verfolgen.. das gesetz ist also weder abschreckend, noch verringert es in irgendeiner weise die rechtsverletzungen durch illegale angebote - wirtschaftlich also völlig bedeutungslos.. stattdessen schafft es eine riesige rechtsunsicherheit für alle zukünftigen kommunikationstechniken oder auch im kommerziellen bereich, wo z.b. webclients/zugänge öffentlich zur verfügung gestellt werden (stichwort "beihilfe" bzw. störerhaftung)..

was wäre die Alternative?

verhältnismäßigkeit ;).. die prüfpflichten eines internetnutzers wären mit einem download-verbot von nicht ordentlich lizenziertem material unzumutbar, umso mehr ohne wohldefinierte rechsprechung zu dem thema, auf welchen webseiten man als gutgläubig gilt und wo die absicht einer illegalen kopie unterstellt werden kann - zumal der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert (im gegensatz zur shopping-tour auf ebay) und genau das auch von angreifern missbraucht werden kann (siehe die von der abmahnfirma selbst eingerichteten umleitungen beim redtube-schrott).. bei kipo, hehlerei oder drogenbesitz ist die sorgfaltspflicht für einen durchschnittsbürger eher zumutbar (und zumindest ist es für die ermittlungsbehörden kein "neuland"), aber bei einem download-verbot wäre das internet praktisch nicht benutzbar, zumindest wenn man sich an das gesetz halten wollte.. damit meine ich nicht warez-boards, sonderen jede art von inhalten (z.b. auch texte und bilder), deren ordentliche lizenzierung man garnicht überprüfen kann..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Edit, überlassen wir die Verhältnismäßigkeit einfach den Gerichten.
 
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bevoller

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Nein, das ist so nicht korrekt, zumindest nicht für Privatpersonen in Ländern, welche ein Recht auf Privatkopien kennen. In Deutschland existiert die Einschränkung, dass die Quelle nicht `offensichtlich rechtswidrig` sein darf und kein `wirksamer` Kopierschutz umgangen werden darf, ob das Werk an sich urheberrechtlich geschützt ist (was auf alle Werke zutrifft, welche die nötige Schöpfungshöhe erreichen) und ob es tatsächlich korrekt lizenziert wurde, ist irrelevant. Darauf bezieht sich meine Kritik an der aktuellen Rechtslage in Deutschland - sie ist durch Begriffe wie `wirksamer Kopierschutz` oder `offensichtlich rechtswidrig` inhärent unklar...

Dein Einwand scheitert schon allein daran, dass es in Deutschland kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Das Urheberrecht spricht ausdrücklich von einer Erlaubnis.
Nach gängiger Rechtsprechung geht man bei der erlaubten Privatkopie zudem davon aus, dass in etwa 7 Kopien im Verwandten- und Bekanntenkreis verteilt werden. Bei einem Streamingportal à la redtube.com oder kino.to wird wohl niemand davon ausgehen, dass hier ein derartiges Verhältnis gegeben ist.
Somit ist der Einwand ohnehin gänzlich hinfällig.

Ich sehe zumindest in Bezug auf den Kopierschutz auch keine Unklarheit. Siehe Nr. 26.
mir schrieb:
Nach gesetzlicher Maßgabe ist auch ein umgehbarer Kopierschutz ein wirksamer Kopierschutz.

Kugelfisch schrieb:
Ist z.B. eine Website, welche von Benutzern hochgeladene Film-Streams anbietet (z.B. YouTube), eine `offensichtlich rechtswidrige` Quelle, wenn einige der Filme selbst hergestellt und vom Ersteller hochgeladen wurden, andere jedoch kommerziell sind und unerlaubt verbreitet werden?
Es geht bei der Frage der offensichtlich rechtswidrigen Quelle nicht um eine Website, sondern um die Quelle. Und die Quelle ist im konkreten Fall der Uploader, Website-Betreiber im straf- und ggf. zivilrechtlichen Sinne Mittäter.

Selbst eine DVD ausm MM kann aus einer illegale Überproduktion der originale Stammen.
Was aber keine Rolle spielt, da hier die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit fehlt. :rolleyes: Hier gibt es schließlich persönlich und direkt ansprechbare Personen, die ggf. auch für rechtswidriges Handeln verantwortlich gemacht werden könnten. Hier versteckt sich niemand hinter einer IP-Adresse, geschweige denn hinter irgend welchen halbwegs anonymen Off-Shore-Hostern. Man wird also hier wohl eher davon ausgehen können, dass kein rechtswidriges Angebot vorliegt.

ich dachte, der verstoß sei (bereits) die flüchtige kopie, die zwingend im abspielgerät entsteht.. kommst du jetzt mit deinen eigenen begriffen durcheinander? ;)..
Es gibt zufällig mehrere Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz, um auch mehrere juristische Sachverhalte abbilden zu können. Denk mal weiter als von 12 bis Mittags. :m

genau, jetzt erzählen die urheberrechts-hirnis was von gesundem menschenverstand :D.. alle kostenlosen angebote sind also grunsätzlich als rechtswidrig zu betrachten, weil es sowas in deiner welt nicht gibt?
Gesunder Menschenverstand, der dir eindeutig zu fehlen scheint. Hier hat niemand die Behauptung aufgestellt, es gäbe keine legalen kostenlosen Angebote im Netz.
Tatsächlich gibt es aber Schmarotzer, die offensichtlich der Ansicht sind, nur weil es manche Dinge gratis gibt, hätten sie ein Recht darauf, alles ohne Bezahlung konsumieren zu dürfen.

au weia, da zeigt doch jemand endlich sein wahres, frustriertes, mürrisches gesicht :D.. läufts etwa nicht so gut mit dem lizenzenhandel heutzutage? ich hab gehört, in der werbung liegt gerade das dicke geld begraben :D..
Auch wenn es vermutlich wieder enttäuschend für dich sein wird. Ich bin zwar beruflich in der IT tätig, habe mit Lizenzhandel wenig zu tun. Wenn, dann vielleicht als Käufer. Du gibst also nur einmal mehr dummes Zeug von dir.

für eine privatperson ist dieses gesetz vollkommen wumpe...
Nur weil etwas nicht straf- oder zivilrechtlich verfolgt wird, heißt das noch lange nicht, dass es legal ist.
Nebenbei als Tipp, da du dich mit Drogengeschichten in den Niederlanden ja anscheinend recht gut auskennst. Hör auf zu kiffen, davon verblödet man nur. ;)

verhältnismäßigkeit ;).. die prüfpflichten eines internetnutzers wären mit einem download-verbot von nicht ordentlich lizenziertem material unzumutbar...
Wenn es am intellektuellen Inventar fehlt, ist das vielleicht richig. Stichwort ist hier die Offensichtlichkeit. Nur wenn man sich Raubkopien schön reden will/muss, wird man z.B. bei aktuellen Kinofilmen verneinen, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, wenn man sie bei youtube oder erst recht einschlägigen Warzen-Sites herunter laden kann.
Für den Rest darfst du dich dann gerne mit Abmahnanwälten und Richtern auseinandersetzen. Hauptsache du heulst nicht rum, wie böse alle anderen sind, wenn die sich nicht deine Schuld in die Schuhe schieben lassen. Denn wie bereits erwähnt - die Ursache für Abmahnungen setzen i.d.R. die Raubkopierer.

und genau das auch von angreifern missbraucht werden kann (siehe die von der abmahnfirma selbst eingerichteten umleitungen beim redtube-schrott).. bei kipo, hehlerei oder drogenbesitz ist die sorgfaltspflicht für einen durchschnittsbürger eher zumutbar...
Ach wie kommts? Nach deiner Aussage ist doch niemand dafür verantwortlich, was er aus dem Web herunter lädt, weil er ja als "der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert". Warum sollte das für Raubkopien gelten, für Kinderpornos aber nicht?
Möchte hier etwa jemand in typischerweise mit zweierlei Maß messen?
 

Kugelfisch

Nerd

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Dein Einwand scheitert schon allein daran, dass es in Deutschland kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Das Urheberrecht spricht ausdrücklich von einer Erlaubnis.
Das ist zwar grundsätzlich korrekt, ändert jedoch nichts an meiner Argumentation - die Rechtslage in DE ist durch die genannten Einschränkungen inhärent unklar, was sowohl für Privatpersonen, die ihre Erlaubnis zur Anfertigung von Privatkopien wahrnehmen, als auch für Rechteverwerter, die Urheberrechtsverstösse verfolgen möchten, zu erheblichen finanziellen Riskien führt (wobei speziell grössere Rechteverwerter solche Risiken sicherlich leichter tragen können als Privatpersonen, und zudem Anwälte bezahlen können, die mit der bisherigen Rechtssprechung vertraut sind).

Nach gängiger Rechtsprechung geht man bei der erlaubten Privatkopie zudem davon aus, dass in etwa 7 Kopien im Verwandten- und Bekanntenkreis verteilt werden. Bei einem Streamingportal à la redtube.com oder kino.to wird wohl niemand davon ausgehen, dass hier ein derartiges Verhältnis gegeben ist.
Korrekt, dies bezieht sich jedoch auf die Verbreitung bzw. Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken im privaten Umfeld. Derjenige, der für den eigenen Gebrauch eine Kopie eines Werks anfertigt, fertigt - unabhängig von der Quelle - eben bloss eine einzelne Kopie an. Dass die öffentliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ohne entsprechende Lizenz illegal ist, habe ich niemals bezweifelt. Viel eher stellt sich die Frage, in wie fern ein Benutzer beurteilen kann und muss, ob eine Quelle/Vorlage für eine Kopie `offensichtlich rechtwidrig` ist.

Ich sehe zumindest in Bezug auf den Kopierschutz auch keine Unklarheit. Siehe Nr. 26.
Doch, weil eben ohne vorherigen Prozess nicht feststeht, was ein `wirksamer` Kopierschutz ist. Dass auch ein umgehbarer Kopierschutz `wirksam` sein kann ist selbstverständlich, schliesslich wäre andernfalls kein Kopierschutz `wirksam`, da jeder Kopierschutz umgangen werden kann (schliesslich kann ein Programm/Gerät die Inhalte abspielen, also lässt sich auch analysieren, wie es das tut). Das beantwortet jedoch nicht die Frage, wie stark ein Kopierschutz sein muss, damit er `wirksam` ist? Ist das SCMS von Audio-CDs `wirksam`, obwohl sich das Bit schlicht ignorieren lässt? CSS von DVDs, obwohl seit vielen Jahren nachweislich gebrochen? AACS und HDCP, obwohl deren Master-Keys öffentlich bekannt sind? Die von Streaming-Diensten wie z.B. Spotify, Grooveshark, Deezer oder Simfy eingesetzten DRM-Mechanismen, obwohl sich die zugehörigen Schlüssel in wenigen Minuten aus den Binaries extrahieren lassen?

Es geht bei der Frage der offensichtlich rechtswidrigen Quelle nicht um eine Website, sondern um die Quelle. Und die Quelle ist im konkreten Fall der Uploader, Website-Betreiber im straf- und ggf. zivilrechtlichen Sinne Mittäter.
Auch das ist grundsätzlich korrekt, beantwortet jedoch nicht die Frage, in wie weit der Konsument in der Pflicht ist, die Rechtmässigkeit des Angebots zu überprüfen, schliesslich sind nur Kopien von `offensichtlich` rechtswidrigen Vorlagen verboten. Sollte ein Benutzer nun vor jedem Ansehen eines auf YouTube hochgeladenen Videos überprüfen müssen, ob der Uploader berechtigt ist, eben dieses Video und alle ggf. enthaltenen Werke (Hintergrundmusik, Bilder, etc.) öffentlich zugänglich zu machen? Das ist wenig realistisch. Dasselbe lässt sich jedoch auch auf andere Streaming-Plattformen übertragen, welche benutzergenerierte Inhalte ausliefern, die Grenze ist unklar.

Deshalb bin ich der Meinung, dass Privatkopien (die Anfertigung einzelner Kopien zum privaten Gebrauch) unabhängig von der Quelle legal sein müssen, und dass das Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen nicht geltend gemacht werden dürfte, wenn dies zum Zwecke einer legalen Nutzung (etwa zur Anfertigung einer Privatkopie) erfolgt.

Ach wie kommts? Nach deiner Aussage ist doch niemand dafür verantwortlich, was er aus dem Web herunter lädt, weil er ja als "der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert". Warum sollte das für Raubkopien gelten, für Kinderpornos aber nicht?
Der Vergleich mit kinderpornografischen Werken ist insofern unpassend, als dass bei Urheberrechtsverstössen nicht das Werk an sich (d.h. dessen Herstellung, Verbreitung und Besitz) illegal ist, sondern nur eine bestimmte Kopie, und dies auch bloss unter der Voraussetzung, dass keine legale Privatkopie vorliegt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Nur weil etwas nicht straf- oder zivilrechtlich verfolgt wird, heißt das noch lange nicht, dass es legal ist.

nein, es zeigt aber, dass ein gesetz weltfremd ist, wenn man lediglich um irgendwelche grundsätzlichkeiten herumeiert, während jede privatperson de facto konsequenzenlos kopien aus dem internet anfertigen kann, bei denen die erlaubnis zumindest fragwürdig ist.. ich dachte, der bösen-bösen content-mafia geht es nur darum, unrechtmäßige privatkopien zu verhindern - das tut dieses gesetz ja ganz offensichtlich nicht.. dagegen sorgt es durch die gummi-paragraphen für rechtliche unsicherheit im kommerziellen bereich, da jeder zugangsanbieter nun auch fürs downloaden z.b. über firmenrechner zumindest eine störerhaftung mit hohem streitwert riskiert (anders als im privatbereich), denn ohne klare definition, was offensichtlich ist und was nicht, besteht immer ein risiko..

Nur wenn man sich Raubkopien schön reden will/muss, wird man z.B. bei aktuellen Kinofilmen verneinen, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, wenn man sie bei youtube oder erst recht einschlägigen Warzen-Sites herunter laden kann.

alle hier haben mittlerweile verstanden, dass du am liebsten das gesamte internet verbieten willst (weil man da ja daten downloaden kann) - sieht man auch an deiner flexiblen auslegung, was "offensichtlich" bedeutet (erst waren es gratis-angebote, jetzt aktuelle kinofilme :confused:).. ein gesetz ist weltfremd, wenn man sich überhaupt erst mit abmahnanwälten und richtern darüber streiten muss was offensichtlich rechtswidrig ist und wie umfangreich die prüfpflichten des downloaders sind (muss er alle aktuellen kinofilme kennen?).. interessanterweise ist bei drogen oder kinderpornos die definition recht eindeutig, der bullshit fängt erst an, wenn's um's urheberrecht geht ;)..

Nach deiner Aussage ist doch niemand dafür verantwortlich, was er aus dem Web herunter lädt, weil er ja als "der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert". Warum sollte das für Raubkopien gelten, für Kinderpornos aber nicht?
Möchte hier etwa jemand in typischerweise mit zweierlei Maß messen?

bist du eigentlich absichtlich so begrifsstutzig? :m zum fünften mal: bei kinderpornos ist der besitz verboten, natürlich wird da deswegen auch mit einem anderen "maß" gemessen als beim urheberrecht (ist ja auch ein völlig anderes gesetz) - was um alles in der welt hat das mit mordraubkopien zu tun? :confused::m
nochmal langsam für dich: das internet besteht nicht aus kinderpornos, jedoch fast vollständig aus urheberrechtlich geschütztem material, was man als user im zweifel komplett vor dem herunterladen überprüfen müsste, da es mit der offensichtlichkeit eben nicht so offensichtlich ist; die nutzung des internets ist praktisch unmöglich, ohne dass einem urheberrechtlich geschütztes material über den weg läuft - für kinderpornos gilt das nicht (ich spreche dabei vom üblichen internetgebrauch, ich weiß ja nicht auf was für seiten du dich schwerpunktmäßig herumtreibst).. zu allem anderen hat kugelfisch bereits genug gesagt..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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... das internet besteht nicht aus kinderpornos, jedoch fast vollständig aus urheberrechtlich geschütztem material, was man als user im zweifel komplett vor dem herunterladen überprüfen müsste, da es mit der offensichtlichkeit eben nicht so offensichtlich ist; die nutzung des internets ist praktisch unmöglich, ohne dass einem urheberrechtlich geschütztes material über den weg läuft
Da der Kläger belegen muss, dass es sich um eine offensichtlich illegale Quelle handelt, ist die Internetnutzung übehaupt kein Problem. Die Realität zeigt, dass bis jetzt noch kein Nutzer vor den Kadi gezerrt wurde, weil er zB ein Katzen-Avatarbild auf der ngb Seite geladen hat, die ein anderer Nutzer sich illegal besorgt hat.
Das Gesetz in jetziger Form, bezogen auf den Download, hat sich bewährt. Zumindest kommen keine Klagen der Nutzer was das Strafrecht anbetrifft.
Es bleibt also nur mehr die Frage, wieso sollte ein Stream anders zu bewerten sein, als ein Download, obwohl der Nutzer unzweifelhaft Besitzer der Daten ist und auch deren Vervielfältigung angeordnet hat.
Das muss dann eben vor einem Höchstgericht entschieden werden, bzw der Gesetzgeber müsste diese "Gesetzeslücke" schliessen, wenn er denn wollte.
Was wäre für beide Seiten eine befriedigende Lösung? Eine Gesetzeslage so wie in Österreich, wo selbst der Downloand von neuesten Kinofilmen für lau nicht strafbewehrt ist? Sicherlich keine befriedigende Lösung für die Seite der Urheber, aber toll für uns Nutzer. Was also tun?
 
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Kugelfisch

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Ja, legale Privatkopien unabhängig von der Quelle (die aktuelle Gesetzeslage u.a. in Österreich und der Schweiz) sind meines Erachtens durchaus eine gute Lösung, selbstverständlich mit den für Privatkopien üblichen Einschränkungen, d.h. einem Verbot der Weitergabe, der Verwertung oder Vorführung. Dazu war die Privatkopie ursprünglich vorgesehen, und deshalb werden auf Leermedien Abgaben erhoben. Bei der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland ist z.B. möglich, dass eine Kopie einer urheberrechtlich geschützten DVD, welche aus einer Videothek ausgeliehen wurde, eine vollkommen legale Privatkopie ist, eine bitweise identische Kopie, welche von einem One-Click-Hoster bezogen worden ist, jedoch nicht. Das ist doch wenig sinnvoll. Auch scheint mir wenig sinnvoll, gesetzlich Kopierschutzmassnahmen zu schützen (unabhängig von der sehr vagen Formulierung), wenn diese eine gesetzlich erlaubte Verwendung - eben die Privatkopie - einschränken.

Das Hauptproblem ist im RedTube-Fall jedoch nicht die strafrechtliche Seite (solche Verfahren, selbst bei einer geringfügigen Verbreitung des Werks z.B. in Peer-to-Peer-Tauschbörsen, wurden meines Wissens bisher ohnehin aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt), sondern die Tatsache, dass auf Basis dessen kostenpflichtige Abmahnungen verschickt wurden, deren Streitwerte und Schadensersatzansprüche viel zu hoch angesetzt waren - das Werk wurde schliesslich nicht verbreitet, daher beschränkt sich der entstandene Schaden maximal auf die Kosten einer Lizenz. Abgesehen davon besteht das Problem, dass die Schadenersatzansprüche in der Vergangenheit sowohl gegen denjenigen geltend gemacht wurden, der das Werk verbreitet hat (vgl. Filesharing-Abmahnungen mit `Schäden` von weit über 10000 EUR/USD), nun aber auch gegen die Nutzer, die es bloss (möglicherweise) illegal bezogen haben. Der Schaden ist jedoch pro Kopie maximal einmal entstanden. Meines Erachtens muss unbedingt vermieden werden, dass zivilrechtliche Abmahnungen zur Abschreckung oder Bestrafung (einer Aufgabe des Strafrechts) missbraucht werden; das ist im RedTube-Fall IMHO geschehen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Da der Kläger belegen muss, dass es sich um eine offensichtlich illegale Quelle handelt, ist die Internetnutzung übehaupt kein Problem. Die Realität zeigt, dass bis jetzt noch kein Nutzer vor den Kadi gezerrt wurde, weil er zB ein Katzen-Avatarbild auf der ngb Seite geladen hat, die ein anderer Nutzer sich illegal besorgt hat.

nur weil es im momet für abmahnanwälte nicht lukrativ erscheint, besteht aufgrund der rechtlichen unsicherheit trotzdem zu jeder zeit das risiko, dass genau diese art von missbrauch passiert.. die haben es jetzt mit den pornofilmchen einmal (wenig erfolgreich weil dilettantisch) "angetestet" - falls künftig irgendein weg für eine rechtlich einwandfreie beweissicherung gefunden wird, kann sowas praktisch bei jedem video- und bilder-portal im internet angewendet werden, beispielsweise im lustige-bildchen-thread hier im forum und bei millionen ähnlichen angeboten im internet.. schließlich muss man - wie bei redtube - immer davon ausgehen, dass von usern eingestellter content oft bis meistens kein originalcontent und daher pauschal rechtswidrig ist.. wenn also nur die finanzkalkulationen der abmahnanwälte millionenfachen massenabmahnungen im wege stehen, ist das sicher alles andere als "kein problem".. und vor allem kannst du es kaum als "bewährt" hinstellen, wenn das gesetz mangels gerichtsfester beweise einfach nicht angewendet wird - davon hat die böse contentindustrie schließlich auch nix ;) - und wenn es doch mal jemand mit zwielichtigen methoden versucht, bricht gleich das chaos los, weil die gummidefinitionen eben nicht klar sind.. auch hier kann man "für lau" die neuesten kinofilme herunterladen, wenn die quelle nicht offensichtlich illegal ist - da kann man sich was konstruieren (stell dir vor, ein bezahlservice wie maxdome wird "gehackt" und stellt sowas als vermeintliches lockangebot gratis bereit :D)..
 

bevoller

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Deshalb bin ich der Meinung, dass Privatkopien (die Anfertigung einzelner Kopien zum privaten Gebrauch) unabhängig von der Quelle legal sein müssen, und dass das Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen nicht geltend gemacht werden dürfte, wenn dies zum Zwecke einer legalen Nutzung (etwa zur Anfertigung einer Privatkopie) erfolgt.
Es kann aber keine legale Nutzung (Anfertigung einer Privatkopie) erfolgen, wenn die Quelle (offensichtlich) nicht legal ist. Eine generelle Freistellung wäre auch nicht zu befürworten. Schließlich produziert die Content-Industrie nicht für viel Geld, um ihre Produkte anschließend zu verschenken. Genau dazu wäre sie aber faktisch gezwungen, wenn eine "Privatkopie" ausgeweitet werden würde.
Ich halte die bisherige Regelung für durchaus ausreichend. Diskutabel wäre allenfalls noch das Verbot der Umgehung eines Kopierschutzes. Denn wenn ich als ehrlicher Käufer für eine Leistung bezahlt habe, dann möchte ich diese auch nach meinen Vorstellungen nutzen können.
(Beispielsweise Sicherheitskopie von Spielen, um nicht ständig die Orignal-CD nutzen zu müssen.)
Ein Verbot der uneingeschränkten und unentgeltlichen Verbreitung ist allerdings durchaus ein schutzwürdiges Interesse der Urheber/Content-Industrie.

Der Vergleich mit kinderpornografischen Werken ist insofern unpassend, als dass bei Urheberrechtsverstössen nicht das Werk an sich (d.h. dessen Herstellung, Verbreitung und Besitz) illegal ist, sondern nur eine bestimmte Kopie, und dies auch bloss unter der Voraussetzung, dass keine legale Privatkopie vorliegt.
Im Sinne der Ausführung aber mehr als passend. Es geht schließlich nicht um Herstellung, Verbreitung oder Besitz, sondern darum, dass nach Meinung unseres Diplom-Schwätzers Dipl.-Zyn. kein Nutzer wissen, kann, was unbeabsichtigt aus dem Internet übertragen wird.
zumal der normale nutzer nicht alles kontrollieren kann, was sein rechner aus dem internet anfordert
Interessanterweise gehört ebay übrigens nicht zum Internet. Trotz des "http" in der URL. ;)


nein, es zeigt aber, dass ein gesetz weltfremd ist, wenn man lediglich um irgendwelche grundsätzlichkeiten herumeiert, während jede privatperson de facto konsequenzenlos kopien aus dem internet anfertigen kann...
Gute Idee... sollten wir also abschaffen. Ebenso jegliche Strafverfolgung wegen z.B. Einbruchdiebstählen. Schließlich sind dort die Zahlen in den letzten Jahren ständig angestiegen, während die Aufklärungsquote nur bei knapp unter 16 Prozent liegt.
http://www.stuttgarter-nachrichten....ert.db5a9643-6f8d-4096-8781-7e7e67ddfdf0.html
Wenn man sowieso kaum einen Einbrecher erwischt, kann man Einbruch auch gleich legalisieren. :m

bist du eigentlich absichtlich so begrifsstutzig? :m zum fünften mal: bei kinderpornos ist der besitz verboten, natürlich wird da deswegen auch mit einem anderen "maß" gemessen als beim urheberrecht (ist ja auch ein völlig anderes gesetz) - was um alles in der welt hat das mit mordraubkopien zu tun? :confused::m
Begriffstutzig? Wieso? Ich habe doch längst kapiert, dass dir wieder mal die Argumente ausgehen. So ist das halt, wenn man etwas rechtfertigen will, was nicht zu rechtfertigen ist. :p
Das Messen mit zweierlei Maß geschieht übrigens schon seit Gesetzgebung, angepasst an die Schwere des Vergehens. Nämlich durch die Bemessung des Strafmaßes. Und jetzt komm nicht mit dem geistigen Dünnpfiff, Raubkopierer würden härtere Strafen drohen (Stichwort Mindeststrafe).

Du bleibst allerdings immer noch die Erklärung schuldig, warum der - insbesondere unbeabsichtigte - illegale Download von urheberrechtlich geschütztem Material straffrei sein sollte, der von Kinderpornografie nicht. Im Gegensatz zu deiner unwesentlichen Meinung gilt nämlich auch für Kinderpornografie, dass eine Beschaffungsabsicht vorliegen muss.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie
Da der Computer des betroffenen Bürgers nur wenige Sekunden mit einer kinderpornografischen Seite verbunden war und dabei sechs kinderpornografische Bilder lediglich als Vorschaubilder übertragen wurden, verneinte das Landgericht das Vorliegen eines Anfangsverdachts auf vorsätzliche Beschaffung verbotener Dateien. Der beschlagnahmte PC musste ohne Auswertung der Datenträger seinem Besitzer zurückgegeben werden (Landgericht Aachen, Aktenzeichen 68 Qs 56/08).
Wenn das in Politik und Öffentlichkeit anders wahrgenommen wird, liegt das vermutlich an populistisch-hysterischem und unqualifiziertem Geschwafel, wie deinem. :rolleyes:

(ich spreche dabei vom üblichen internetgebrauch, ich weiß ja nicht auf was für seiten du dich schwerpunktmäßig herumtreibst)..
Ach herrjeh... Du bist ja so billig. ;)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Schließlich produziert die Content-Industrie nicht für viel Geld, um ihre Produkte anschließend zu verschenken. Genau dazu wäre sie aber faktisch gezwungen, wenn eine "Privatkopie" ausgeweitet werden würde.

wahnsinns gehirnakrobatik :T - und bei einer legalen privatkopie wird nichts "verschenkt", nicht einmal wenn sie aus einer illegalen, aber nicht ganz so offensichtlich illegalen quelle stammt? ;) da wird die arme contentindustrie schließlich doch dazu gezwungen, alles zu "verschenken" und jede einzelne kopie selbst zu bezahlen, hm? ach ne, sie können ja gegen den anbieter vorgehen, aber bei offensichtlich illegalen angeboten geht das wohl aus irgendeinem grund nicht :confused:..

Ein Verbot der uneingeschränkten und unentgeltlichen Verbreitung ist allerdings durchaus ein schutzwürdiges Interesse der Urheber/Content-Industrie.

und inwiefern wäre die verbreitung legal, wenn die verbreitung weiterhin verboten, aber die privatkopie erlaubt wäre?

... kein Nutzer wissen, kann, was unbeabsichtigt aus dem Internet übertragen wird.

und hättest du zuende gelesen (oder zur abwechslung den eigenen verstand bemüht), würdest du jetzt nicht zum (gefühlt) hundertsten mal denselben überflüssigen kommentar ablassen.. es geht um die übliche internetnutzung, bei der man urheberrechtlich geschütztes material weder filtern noch sinnvoll kontrollieren kann! wenn dir jemand am flughafen drogen unterschiebt, dann gibt es auch erstmal einen begründeten tatverdacht gegen dich, denn drogenbesitz gehört nicht zur üblichen flughafennutzung - ebenso wie kinderpornos nicht zur üblichen internetnutzung gehören und daher ein unbeabsichtigter besitz eher unwahrscheinlich ist und zudem ein völlig anderer straftatbestand.. in dem fall stehst du eben in der pflicht, deine "unschuld" bzw. absichten nachzuweisen, was gibts daran nicht zu verstehen?

Wenn man sowieso kaum einen Einbrecher erwischt, kann man Einbruch auch gleich legalisieren. :m

16% aller einbrüche werden also aufgeklärt, während genau 0% aller download-"delikte" aufgeklärt werden - grandioser vergleich.. aber seit wann geht es hier um die legalisierung unerlaubter verbreitung von urheberrechtlich geschütztem zeug? war das etwa vor dem download-"verbot" legal? :m

Du bleibst allerdings immer noch die Erklärung schuldig, warum der - insbesondere unbeabsichtigte - illegale Download von urheberrechtlich geschütztem Material straffrei sein sollte, der von Kinderpornografie nicht.

nö, bleibe ich nicht - allerdings bin ich nicht dafür verantwortlich, dass es auch mit deiner kleinen traumwelt in einklang zu bringen ist ;).. aber von mir aus nochmal für dich: aus demselben grund, warum beleidigungen im internet verboten, zitate aber erlaubt sind - nämlich weil das eine genau garnix mit dem anderen zu tun hat :rolleyes:..
zu der beschaffungsabsicht bei kinderpornos habe ich übrigens nichts explizit gesagt, tut auch nichts zur sache.. das wird dann meinetwegen so gehandhabt wie beim drogenbesitz - kann man nachweisen, dass es einem ohne eigenes verschulden untergeschoben wurde, geht man straffrei aus.. der besitz allein ist jedoch in der regel schwer zu entkräften, dafür gibt es eben eine eigene rechtsprechung, die absolut nichts mit der anfertigung (beabsichtigt oder nich) von meuchelmordkopien zu tun hat..

Ach herrjeh... Du bist ja so billig. ;)

man lernt von den besten :T - aber an den bevoller-meister der vorverurteilungen werde ich wohl nich mehr herankommen..
 
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