Das ist ja nun mal ein "für den Laden" "Privatgrundstück" - das heißt es gilt Haus - und Hofrecht.
Wenn die dir erlauben für 30 oder 90 Minuten da zu parken, für den Sinn des Einkaufs, ist das deren freies Recht - die könnten das auch mit Blumentöpfen vollstellen, wenn sie wollten...
Und daher sprach ich in meinem vorherigen Post ja von einem a) "Vertretbaren Zeitrahmen" (30 Minuten ist zu wenig, 2,01 Stunden zu viel) - zum Beispiel.
Aber diese "Behörde" kann mir gar nichts, wenn ich sage ich war dort einkaufen, Preis egal, um diese Uhrzeit - wie sollen die nachweisen, ob ich 2 oder 20 Minuten an der Kasse gestanden habe? - Können sie nicht.
Von daher. Sich wehren. Und dann muß die Zeit, je nach Größe und Angebot des Ladens - angepasst werden. Aber da sollte man schon Druck ausüben - wenn du 2 Belger dabei hast die alles anschauen wollen und der Einkauf statt 30 Minuten, eine ganze (1) Stunden dauert.
Aber Dauerparker werden damit bestraft, und das finde ich richtig, weil sie nicht das Recht haben den Parkplatz zu belegen.